Nach FOCUS-Informationen überwachte die Behörde ab 15. November 2007 den Fahndungsaufruf zu Wolf auf ihrer Internetseite www. bka.de. Diese Praxis wandte das BKA in mindestens 15 weiteren Fällen an, zum Teil seit 2001.
Das BKA kontrollierte, ob die entsprechenden Fahndungsseiten von einem bestimmten Computer aus auffällig oft aufgerufen wurden. Dahinter steckt die Annahme, dass insbesondere die Täter an Infos über die Fahndung interessiert sind und die Seite anklicken. Über die jeweilige IP-Adresse des Rechners kann die Polizei Name und Adresse des Inhabers ermitteln.