Nun outet sich auch Bundesgerichtshof-Präsident Klaus Tolksdorf als Verfassungsfeind. Er fordert, Blutproben ohne Richtervorbehalt entnehmen lassen zu dürfen können sollen.
Als ob das in der Bundesrepublik geltende Grundgesetz das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde. Zwar garantiert das Gesetz per Artikel 2, Absatz 2 die körperliche Unversehrtheit deutsche Staatsbürger, schränkt dies aber zugleich ein, denn per Gesetz darf dieses Grundrecht ausgehebelt werden.
Nun sollte allerdings ein Richter an einem Bundesgericht wissen, welch hohen Rang verfassungsmäßig garantierte Rechte haben, daß danach eine ganze Weile gar nichts kommt und erst dann hie und da strenge Ausnahmen definiert werden dürfen.
Aber wie es bei hohen Würdenträgern manchmal so ist, sie haben keine Ahnung von was sie reden. Die Blutentnahme ist eine außerordentlich schwerwiegende Körperverletzung, ob es Herrn Präsidenten nun gefällt oder nicht. Da sollten schon sehr strenge staatliche Maßstäbe gelten, um sie veranlassen zu dürfen.