10. April 2010

wie der Landfunk gestern berichtete



Der Bauernfunk sah sich gestern veranlaßt, die Karteikarte Hoffmann noch einmal zu ziehen.

Schauen wir uns mal etwas genauer an, was die üppig gelöhnten Redakteure nun genaues zu berichten haben und gehen es Satz für Satz durch.

1. Was früher war, ist eigentlich vollkommen uninteressant. Hoffmann ist Abgeordneter, das reicht als Information aus.

2. Ob er länger IM war, als bisher bekannt, das wird zwar behauptet, aber nicht bewiesen.

3. Das soll aus Unterlagen hervorgehen, die dem Landfunk vorliegen.

4. Auch in den 80er Jahren soll er als IM geführt worden sein.

5. Die Stasi-Unterlagenbehörde auskunft, diese neuen Dokumente zeigen seine IM-Tätigkeit, auch wenn keine Berichte vorliegen.

Schöner abstruser Text ohne Substanz. Die Bauernfunker haben uns da eine schöne Knacknuß für's verregnete Wochenende aufgegeben. Also versuchen wir uns dran.

1. Hoffmann ist Abgeordneter und entsprechend dem derzeit in Brandenburg geltenden Wahlgesetz gewählt worden.

2. Eine längere IM-Tätigkeit, von mir aus auch eine kürzere, so sie für den RBB eine Rolle spielt, muß bewiesen werden (können). Herr Diestel würde sich über die Beweisführung des RBB sicherlich freuen, böte es ihm doch Gelegenheit für ein wohlformuliertes Plädoyer.

3. Es ist ja sehr schön, daß dem RBB Unterlagen vorliegen. Dann möge er sie öffentlich machen, damit wir uns selber eine Meinung über diese Unterlagen bilden können.

4. "Soll" ist eine Denunziationsbehauptung. Dafür wird diese Anstalt aber nicht finanziert, denunziatorisch tätig zu werden. Ein Blick in die entsprechenden Staatsverträge reicht für die Feststellung aus, daß Denunziantentum nicht in das Aufgabengebiet öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt.

5. Was die Birthlern kund tut, ist wurscht.

Das MfS war ein Ministerium. Um präziser zu sein, ein deutsches. Das ist wichtig, denn ein deutsches Ministerium wird nach Regeln geführt und häufelt Aktenberge auf.

Dann nehmen wir uns mal diese Karteikarte von Herrn Hoffmann vor, die bis ans Ende der Tage ihr Karteileichendasein fristen wird. Nehmen wir mal an, es handelt sich um die F-16-Karte. Diese Karte diente den Karteikartenerfassern und Karteikartenaufbewahrern früherer Tage zur Sicherungserfassung eines Vorgangs. Mehr besagt die Existenz einer solchen Karte nicht. Das kann bedeuten

a) Es handelt sich um einen aktiven Vorgang,
b) Es handelt sich um einen passiven Vorgang, also einen Bereich, der für das MfS von besonderem Sicherheitsinteresse war, dann wird die davon betroffene Person eben erfaßt

und

c) Es handelt sich um die schlichte Aktenablage, Vorgang abgeschlossen, Ruhe sanft.

Will heißen, daß über Hoffmann eine Karte exisitiert ist erstens völlig normal, da wir es mit Angestellten eines deutschen Ministeriums zu tun hatten, die diese Karte hergestellt haben. Aus einer solchen Karte geht definitiv nicht hervor, warum und zu welchen Zweck sie angelegt wurde, dazu müßten weitere Akten gezogen werden, worauf Birthler und der RBB bisher verzichtet haben.

Mithin sind die Punkte 4 und 5 einfach nur blödsinniges Denunziantentum, denn wenn man weiß, daß eine solche Karte gar nichts besagt, weil sie nichts aussagt, dann liegt der Schluß nahe, daß Hoffmann entweder in die Kategorie b) fällt, er war möglicherweise in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig, oder c) zuzuordnen ist, er war nicht als IM aktiv und seine Karte wurde zu den Akten gelegt. Das letztere ist am naheliegendsten, weil keine weiteren Berichte aus seiner Feder nach 1975 gefunden wurden.

Viel Wind um nichts. Der Gehalt der Meldung reduziert sich auf die Aussage, in der Birthlerbehörde exisitiert ein Karteikarte zu Hoffmann, die von den Karteikartenherstellern des MfS angelegt worden ist.

siehe auch

insidernde Kettenhunde
Schild und Schwert der Evolution
Frau Kaiser übernehmen sie
Hoffmann kein Thema