Wie immer, wenn die Not am größten ist, muß Christian Stöcker einspringen und seinen freien Tag opfern. Die Computernerds aus Hamburg hatten den Deutschen ein faules Ei auf dem Frühstückstablett serviert, das die Putze Stöcker nun unaufgeregt in den Müll befördert, sofern man sich die Konjunktive seines Textes einfach mal weg denkt und die dreifachen Rückversicherungssalti außen vor läßt.
SPIEGEL ONLINE 09. Oktober 2011, 12:43 Uhr
CCC-Analyse des Staatstrojaners
Programmierter Verfassungsbruch
Von Christian Stöcker
Die Analyse staatlicher Überwachungssoftware durch den Chaos Computer Club hat Erschreckendes zutage gefördert: Die eigentlich nur zur Überwachung von Kommunikation gedachte Software erlaubt einen Vollzugriff auf den Rechner des Betroffenen. Das aber hat das Bundesverfassungsgericht untersagt.
Fehlt nur die bisher unausgesprochenen Konsequenz, daß es zwingend ein Gesetz geben muß, vermittels dessen ein Verwertungsverbot rechtswidrig erworbener "Beweis"mittel eingeführt wird. Ich tendiere in diesem Fall eher zur Wortwahl Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, die rechtswidrig erhoben wurden und somit keine Beweiskraft haben, was sie für ein Verfahren obsolet macht. Beweise im klassischen, also nachvollziehbar und eindeutigem Sinne sind sie ja wohl kaum.