29. Januar 2012

NSU: zum Wasserstand in Terrorland



Wir hatten doch gestern die Wasserstandsmeldung zum Zwickauer Bank­räu­ber-Trio, für die diesmal der Spiegel die Verantwortung übernahm. Wenn man mal die Tauchtiefe des Artikels etwas genauer untersucht, dann kommt man fast aus dem Lachen nicht mehr raus. Die haben doch glattweg den Polizeiklassiker verarbeitet.

Machen sie auf, hier ist die Polizei. Können wir mal reinkommen?
Weswegen wollen sie denn reinkommen?
Wegen Einbruch, über ihnen. Also Wassereinruch, in ihrer Wohnung.
Wassereinbruch? Hier? Bei mir? Nö.
Na dann kriegen sie 'ne Vorladung und müssen auf's Revier.


Vorladung kommt und Wassergeschädigte trabt zur Polizei, wegen Ein­ver­nahme zum Wasserrohrbruch.

Es gab ja keinerlei Grund für sie, es nicht zu tun. Außer Nichtwissen. Straf­recht­lich lag gegen die Dame nichts vor, hatte sogar der Spiegel für erwähnenswert gehalten, und sollte etwas gewesen sein, so war es verjährt. Jetzt müssen wir nur noch rauskriegen, wer da bei der Polizei aufschlug.

Ach ja, Klassiker der Polizei deswegen, weil man erstens die Polizei nicht in die Wohnung lassen muß, auch nicht bei Wassereinbruch, bei Einbruch schon, und weil man nicht zur Zeugeneinvernahme bei der Polizei vorstellig werden muß. Anders, wenn der Staatsanwalt zum Gespräch lädt, da sollte man hin­gehen. Der hatte aber nicht geladen.