10. März 2012

NSU: Helfer können nicht angeklagt werden

10.03.2012 - Mehrere Unterstützer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) können strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Grund ist die Verjährung ihrer Taten. Das berichtete Die Anmerkung schon vor langer Zeit.

siehe: Auf der Jagd nach Verjährtem