12. August 2012

von Glühschlampen und Glühdirnen

Die EU-Glühdirnenverordnung gilt nämlich nur für "Hausschlampen", nicht jedoch für "Spezialschlampen". Hausschlampen sind Schlampen, die für zu Hause taugen. Spezialschlampen taugen für mehr.

Polkappenschützer

Warum wird diese Gesetzeslücke nicht umgehend geschlossen?
Gierige Unternehmer machen hier auf Kosten des Klimaschutzes und der Polkappen mit unwissenden und durch Kampagnen der Glühlampenlobby verunsicherten Verbrauchern ihr Geschäft.
Analog dem Ankauf von Steuer-CDs und der Schwarzgeldbekämpfung sollte der Staat die Adressabfrage von Käufern solcher umweltzerstörenden Leuchtmittel für alle Ladenbesitzer verpflichtend machen, damit die Käufer bei missbräuchlicher Verwendung der erwähnten Speziallampen hart zur Rechenschaft gezogen werden können!