6. Februar 2014

DNA-Reihenuntersuchung: Geschlechterdiskriminierung

Oha, sowas kennen wir auch noch, acuh wenn es lange her ist. Ein großer, vor allem langer Kasten-LKW fuhr vor, langsam bildete sich ein Schlange, dann ging es rein, ran an den Röntgenautomat und Thorax durchleuchtet. Heute macht das der Hausarzt nach Gehör, Stethoskop auf's Gestänge, das Gejaule, Gefiepe und Geklapper des Brustkorbs analysiert und fertig haben.

Doch nun gibt es eine neue Methode, dem kranken Volk auf die Schliche zu kommen, die DNA-Reihenuntersuchung. Da man per Inaugenscheinnahme auch hier vorgearbeitet hat, konnten bereits an die 50% aller Möglichkeiten im Ausschlußverfahren eliminiert werden. Von den anderen 50% wird ebenfalls nur ein gewisser Teil auf Krankheiten untersucht, da nur Personen einer DNA-Reihenuntersuchung für würdig erachtet werden, die im Alter von 21 bis 68 Jahren sind.

Da wüßten wir ja auch prima Einsatzszenarien für solche DNA-Schnüffeleien. Zzuerst mal würden wir alle Pressefuzzis scannen, denn bei denen kann per DNA-Reihenuntersuchung sehr schnell festgestellt werden, ob sie einen genetischen Hirndefekt ahben, der sehr häufig zu manischer Presstitution führt.

Das ellenlange Pamphelt, das auch viele Tageszeitungen kommentarlos abschreiben, läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Die Teilnahme an der Reihenuntersuchung erfolgt ... freiwillig.

Warum Geschlechterdiskriminierung? Es wurde Spuren der DNA eines männlichen Menschen am Tatort gesichert. Das heißt aber noch lange nicht, daß ein männlicher Mensch die Tat begangen hat. Die Spur der männlichen DNA kann auch dort hin transportiert worden sein. Die Frau geht einkaufen, verläßt die Kaufhalle, jemand ault kräftig aus, schwupps hat sie die Spucke auf der Stiefelspitze und fährt die Fremd-DNA spazieren.

Im übrigen deutet eine solche Verzweiflungstat der Polizei, daß sie eher nichts wissen und laut in die Hände klatschen, um mal zu schauen, was alles so aus dem Busch gehüpft kommt.