11. Februar 2014

keine Unschuldsvermutung für Sebastian Edathy



Aus seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zu den Mordgerüchten über die mutmaßliche rechtsterroristische Untergrund­terror­organisation NSU hätte er es besser wissen müssen. Ab einem gewissen Grad medialen Blutrausches gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr. Sie gilt nicht für Beate Zschäpe und ihre Genossen von Verfassunsgschutz. Sie gilt nicht für Christian Wulff. Sie galt nicht für Tauss, und nun ist Edathy selber dran.

Die Nummer ist für immer und ewig gegessen. Aus der Tauss.

Sebastian Edathy findet fürderhin nicht mehr statt. Warum, weshalb, wes­wegen unter welchen Bedingungen, das ist inzwischen egal.

Ein Wort noch zu unseren tapferen Systemmedien, die in der Deckung einer Kompanie Medien-Rechtsanwälte wacker darauf warten, bis jemand den ersten Schuß abgibt.

Wir hatten heute morgen die großen und die kleinen gegenübergestellt. Während die sich ganz groß dünkenden Schrifthäuser Stillschweigen be­wahr­ten, haben die Gärtnerzeitung "Die Harke" und gleichartige Medien munter auf Kinderpornografie gemacht. Die großen zogen erst nach, als Edathy seinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Unschuldsvermutung reklamierte.

Damit war das Thema landesweit gegessen, denn nun hat Edathy selber das böse K-Wort gebraucht. Da darf man sich ungehemmt dranklemmen. Und dann darf man auch die Artikel umschreiben.

Hat "Die Harke" den Datumsstempel 11.02.20014, mit dem die Veröffent­li­chung kenntlich gemacht wurde, so gibt es eine Zeitung, die es gestern schon besser wußte, bzw. heute früh um 08:46 Uhr, denn diesen Datumsstempel trägt die Datei, die wir einer Screenschottin zur Aufbewahrung übereigneten. Heute morgen, oder gestern, ging in der Welt noch nicht die Rede von Kinder­pornografie. Interessierte Mitbürger können ja mal eine Synopse zum gegen­wärtigen Schreibstand der Meldung anfertigen. Das böse K-Wort ist natürlich auf wundersame Weise in den Artikel reingerutscht. Mittlerweile wußte die Zeitung Welt schon am gestrigen 10.02., daß die Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht am Dienstag, also heute, sagen werden wird:

"Die genannten Gründe, Verdacht auf Kinderpornografie, sind schwerwiegend. Ich gebe zu, ich bin zutiefst bestürzt."
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Im post ist auch ein Beispiel enthalten, wie man korrekt auf die Fratzenkladde verlinkt, statt die Behauptung aufzustellen, es stehe so auf Facebook. Versucht mal, diesen Link in den systemstabilisierenden Medien Spiegel, Welt, Sued­deutsche, BILD aufzufinden. Ihr werdet dran scheitern. Versprochen.

Beispiel gefällig? So titelt der Spiegel um 17:09 Uhr.

Fall Edathy: "Die Harke" verteidigt umstrittene Fotos

Enthalten ist der Satz mit dem Link

Das wies der 44-Jährige auf seiner Facebook-Seite als "unwahr" zurück.

Wir haben einen symbolischen Link hinterlegt, das Original im Spiegel führt hier hin.

www.spiegel.de/politik/deutschland/edathy-weist-kinderporno-vorwurf-zurueck-a-952718.html

In einem um 18:05 Uhr veröffentlichten Schriftsatz des Hamburger Aufklärungsmagazins heißt es unter der Schriftführung dreier Autoren:

Kinderpornografie-Vorwürfe: Kanadische Behörden gaben Hinweise auf Edathy

Er wies jedoch alle Vorwürfe auf seiner Facebook-Seite zurück:


Auch hier hinterlegen wir einen symbolischen Link, da die Spiegel-Redaktion nicht weiß, wie man auf seine Facebook-Seite verlinkt. Stattdessen ist das Heiligtum der Spiegel-Verlinkung diese 952718-Seite.

Und um noch eines klar zu machen. Nein, in diesem kleinen Medienhaus glaubt niemand an eine Verschwörungstheorie zum Schaden der SPD oder des Herrn Edathy. Hier ist genau das gelaufen, was bei Kinderpornografie und gleichartigen Straftatbeständen läuft. Die Organe ziehen ihre Ermittlung gnadenlos und ohne Ansehen der Person durch. Bei einem Bundestags­abge­ordneten ist das wiederum so einfach nicht. Ergo werden die entsprechenden anderen Organe eingeschaltet, mithin, der Immunitätsauschuß des Bundes­tages, das Präsidium oder der Fraktionsvorsitzende der SPD. Diskret.

Alles, was danach passierte, ist ein Selbstläufer. Gilt die Unschuldsvermutung und möchte Herr Edathy sie auch in Anspruch nehmen, dann muß er sein Mandat nicht zurückgeben, sondern verliert die Immunität und kämpft wie ein Löwe. So wird ein Schuh draus.

sueddeutsche.de 11. Februar 2014 17:16
Kinderporno-Vorwürfe gegen Edathy

"Es gilt die Unschuldsvermutung"


Und nochmals ein großes Nein! Die Unschuldsvermutung für Edathy gilt schon lange nicht mehr. Habt ihr den ganzen Tag geschlafen?