6. April 2014

Grauzonen jetzt anzeigepflichtig

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Die gelernte Anwältin des Rechts und Abgeordnete im Deutschen Bundestag, eine Frau Künast*, hat im amtlichen Mitteilungsblatt für rechtskonformes Verhalten veröffentlicht, daß Grauzonen-Delikte ab sofort anzeigepflichtig sind, da es §172, Absatz 2, des Bundesgrauzonengesetzes (BgzG) seit 1. April so verlange.

„Alles, was mindestens in der Grauzone ist, muss man an die Sicherheitsbehörden weitergeben.“

Noch besser wäre natürlich, auch jene Dinge an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben, die jenseits dieses Mindeststandards liegen.

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* Als Rechtsanwältin spezialisierte sie sich ... und setzte sich für die Belange sozial Benachteiligter ein. (Lügipedia)