9. April 2014

Kunsträuber müssen Diebesgut zurückgeben

Im Staatsauftrag handelnde Kunsträuber hatten vor Jahren einen Rentner beraubt und ihn um seine in Jahrzehnten aufgbaute private Kunstsammlung gebracht. Nach gründlicher Einschätzung des Sachverhaltes gilt wohl als erwiesen, daß diese Raubkünstler in Diensten des Staates zweifelsfrei nicht rechtsstaatlich gehandelt haben. Sie gaben Kunde, das Diebesgut an den Rentner zurückzugeben.

Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Augsburg am 09.04.2014 die Beschlagnahme
aufgehoben und alle beschlagnahmten Gegenstände freigegeben.


Ob sich der betagte Herr Gurlitt über diesen Schritt freuen kann, ist nicht überliefert.