SPIEGEL ONLINE 12. Juni 2014, 11:36 Uhr
Europäischer Gerichtshof
Auch Tote haben Recht auf Urlaub
Ein Arbeitnehmer hat auch nach seinem Tod noch Anspruch auf Jahresurlaub, urteilten die höchsten EU-Richter nun.
Nichts anderes hatten wir mit unserer Kurzgeschichte über einen schönen Platz zum Sterben belegen wollen. Schön, daß auch die klügsten europäischen Rechtsbrecher unseren Gedankengang nachvollziehen können und dies in ihre Urteile einfließen lassen.