12. August 2014

Berliner Senat verlängert demokratische Schutzhaft

Die tief im Preußentum und deutschen Faschismus verwurzelte Schutzhaft genießt auch in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein hohes Ansehen. In Verantwortung von SPD und CDU wird sie liebevoll gepflegt und regelmäßig einem Audit unterworfen.

Die Faschisten im Berliner Senat haben den demokratisch gewählten Abgeordneten der Bundeshauptstadt und früheren Stadt des Friedens den Vorschlag unterbreitet, die momentan bestehenden Regeln für staatlich organisierte Freiheitsberaubung auf das Doppelte auszuweiten. Weitet sich aus, hatten wir lange nicht mehr im Angebot, deswegen diese Wendung.

Um sich vom Faschismus abzugrenzen, in dem Regimegegner und andere „missliebige“ Personen willkürlich inhaftiert wurden, ohne dass dies einer zeitlichen Begrenzung unterlag, solle die demokratische Schutzhaft bei Beibehaltung der willkürlichen Inhaftierung zukünftig vier Tage betragen, wie der Landfunk gehorsamst meldet. Außerdem, so die Vorstellung der Berliner Faschos, soll damit die Organisierte Kriminalität entscheidend bekämpft werden, was wir allerdings bezweifeln, denn die meisten organisierten Kriminellen sind kraft gesetzlicher Immunität vor dieser Schutzhaft gefeit.

Polizeigewahrsam soll verlängert werden

Der Berliner Senat will die Dauer des sogenannten Unterbindungsgewahrsams für Randalierer verdoppeln.

Eine Vorlage von Innensenator Henkel (CDU) wurde am Dienstag beschlossen. Potenzielle Störer und Gewalttäter sollen künftig bis zu vier Tage vorbeugend in Polizeigewahrsam bleiben können, um Straftaten oder Krawalle bei Demonstrationen zu verhindern, wie es hieß.

Damit solle die Polizei im Kampf auch gegen organisierte Kriminalität gestärkt werden, sagte Henkel.