13. April 2015

Arndt-Heinz Marx: Nazi in der Anwaltsrobe

Mittels einer etwa 20sekündigen Recherche entdeckten wir, daß AHM unter der IP-Adresse einer großen US-amerikanischen Anwaltskanzlei aus deren Frankfurter Dependence heraus faschistische Haßmails als auch Kommentarspam verschickt. Wir hatten das Ergebnis der Recherche Herrn Rudolf Brettschneider exklusiv für den Oktoberfest-Blog zur Verfügung gestellt. Stelle. Der Post erschien am 10. April 2015, ist in diesem Blog nur aus archivarischen Gründen nachzulesen.
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Arndt-Heinz Marx, strammer Nazi, auch heute noch, nicht verwandt und verschwägert mit Karl Marx, doch wer weiß das schon so genau, vielleicht doch verwandt, dann allerdings als Nazi mit reichlich fremdem Blut ausgestattet, denn zumindest Karl Marx wird solch Blutsverwandtschaft nachgesagt...

Der früher im Hauptberuf als Spitzel tätige AHM ist Himmler-Verehrer und strunzdummer Spammer. Verfolgt man die Spuren seiner elektrischen Korrespondenz zu Karl-Heinz Hoffmann, dem virtuellen Abarbeitungs-Nazi der Linken und linker Spinner, dann fällt auf, daß AHM Bilder seiner Nazi-Idole von verschiedenen Email-Konten unter gleicher IP-Adresse verschickt.

Recherchiert man der IP-Adresse 194.175.20.106 hinterher, wird man schnell und umfassend fündig.

Die in der Bankenmetropole, damit unter Gaunern, ansässige Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton, Taubenstr. 7-9, 60313 Frankfurt/Main, hat sich die vier IP-Adressen von …104 bis …107 gesichert und wickelt über diese ihren Datenverkehr ab.

Falls jemand Fragen hat, mag er sich an Keith Faulkner, den technischen Ansprechpartner der Kanzlei wenden. Möglicherweise weiß der, wie ein Nazi seine verkackten Ansichten über die Rechner der Kanzlei verticken kann.

Wir wissen es.

Auch wenn man es in der BRD mit dem Datenschutz nicht ganz so genau nimmt, die Dienste im Grunde alle Freiheitsgrade für die Inlandsspionage haben, sich auch von Gesetzen nicht schrecken lassen, wenn es um die Bespitzelung des Volkes geht, gibt es in diesem für die Spitzeldienste günstigem Machtbiotop Gegebenheiten, wo man besser den kleinen Umweg geht. Ist ja nicht weit und bleibt unter Freunden.

Was macht man, um die Herkunft eines Auskunftsbegehrs zu verschleiern, das Gesetz dabei im Weg steht, aber trotzdem an die Informationen heran will?

Man schafft sich ein Gesetz, das weitaus mehr Auskunftsrechte für eine bestimmte Berufsgruppe enthält als für alle staatlichen Dienste zusammengenommen. Es nennt sich Urheberrechtsgesetz und regelt die Auskunftspflicht der Provider.

Was macht also ein Geheimdienst, um nicht als Quelle allen Übels enttarnt zu werden? Er mietet sich eine Anwaltskanzlei oder ist gar selbst deren Betreiber. Bestens geeignet sind aus der Sicht dieses Geschäftsfelds heraus natürlich international tätige Kanzleien, gerne mit Sitz in Washington, Boston oder Miami. London geht auch. Wer weiß das schon?

Die Agenturen bekommen ihren Obolus und reichen die geschnorchelten Daten 1:1 an die Dienste weiter, wissen also oft selbst nicht, worum es geht. Ab und zu fällt wirklich mal ein Urheberrechtsstreit ab, den sie, weil lästig, mit einem Vergleich beenden, weil er nur Arbeit machen würde, wenn man es wirklich beweisen müßte, was sie behaupten.

Hadmut Danisch hat sich ausführlich mit dieser Tarnung beschäftigt.

Und das bestätigt eben meine Sichtweise, dass § 101 UrhG in Wirklichkeit wohl etwas ganz anderes ist, nämlich eine getarnte Abfrageschnittstelle für Geheimdienste. Womöglich war das nicht mal allen Beteiligten bei der Gesetzgebung klar. Denn damit kann jeder x-beliebige Anwalt daherkommen, die Rechte von irgendeinem völlig unbekannten Lied in Anspruch nehmen, dass man zum Schleuderpreis irgendwo eingekauft hat (genau das machen nämlich viele), und einfach behaupten, dass die gelisteten 10.000 IP-Adressen da verletzt haben. Man lässt sich die Auskunft geben und keiner weiß, was eigentlich die drei oder vier Adressen waren, nach denen wirklich gefragt wurde, weil sie mit den restlichen Anfragen perfekt getarnt sind. Und niemand bekommt es mit. Der Richter prüft gar nichts, der Provider liest es sich auch nicht durch.

Kurz und gut. Mit so einer an die Dienste gebundenen Kanzlei kann jedes Auskunftsbegehr erfüllt werden, solange es im Gewand des o.g. Gesetzes dahergeschlichen kommt.

Dumm nur, wenn ein strammer Nazi seine Haßpropaganda ausgerechnet über die IP-Adresse einer solchen Kanzlei verschickt.

(Marx in seiner natürlichen Umgebung)