4. November 2015

Illustrierte ändert Grundgesetz

ILLUSTRIERTE-ONLINE 03. November 2015, 20:52 Uhr
Volksverhetzung

Recht und Extreme

Von Kevin Hagen

Das Grundgesetz sagt, dass man seine Meinung nur frei äußern darf, solange man nach Abwägung der verschiedenen Positionen und Inte­ressen nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungs­mäßige Ordnung verstößt.


Hier nun die Fassung, die bis gestern Abend 20:50 Uhr verbrieftes Grund­recht aller Deutschen war. Das ist nun Geschichte.

Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Tja, die Uhr des deutschen Parlaments ist abgelaufen. In der BRD hat das Zeitalter der Mediendiktatur begonnen. Sie bestimmen, was die Landes­bewohner zu denken haben und welcher Meinung sie sich im öffentlich Diskurs befleißigen müssen. Sie legen auch das Strafmaß bei Verstößen gegen die Regeln des Medienindustriellen Komplexes fest.

Die Beschimpfung als wahnsinniger Faschist (Fahimi) durch wahnsinnige SPDioten ist momentan das Härteste, was einem widerfahren kann. Da warten wir mal ab, bis die ersten Sozen darauf kommen, daß es auch moderate Faschisten gibt, also eine schützenswerte species.