14. Juli 2016

André Hahn - Fremdentschuldiger ohne Mandat



Das sozialistische Tagesblatt "Neues Deutschland" läßt offen, wofür sich Hahn entschuldigt. Hat er eine Frau geschlagen, ein Eis gestohlen oder einen Dienstwagen unrechtmäßig privat genutzt? Es muß etwas Übles ge­wesen sein, denn für die Offenbarung der Wahrheit sollen lecker Eurocent an die bedürftigen Sozialdichter überwiesen werden.

Nun, nicht alle Behauptungen der Sozialisten halten den Kriterien der Wahrheit stand, nämlich der Praxis.

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Oha, bei Gauck also hat er sich entschuldigt. Das kann nur einen Grund haben. Hahn muß Gauck in übelster Weise beschimpft haben, darüber hinaus gäbe es nichts in der welt, was eine Entschuldigung rechtfertigen täte.

Bei genauerer Inaugenscheinnahme des Artikels kommt man aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.

Bei dieser Gelegenheit entschuldigte André Hahn sich stellvertretend für die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Be­schimpfungen und unflätigen Verbalangriffe auf den Bundespräsidenten bei seinem Besuch in Sebnitz.

Die dpa-Meldung über den stellvertretenden Entschuldiger kann man sich im Wortlaut beim Fakten-Magazin ziehen. Man benötigt das ND-Abo also wirklich nicht. Hier haben wir die dritte Version der Betitelung einer gru­se­ligen Geschichte.



Der sächsische Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn hat sich bei Bundespräsident Joachim Gauck für die wüsten Beschimpfungen beim Deutschen Wandertag vor knapp zwei Wochen in Sebnitz ent­schuldigt.

Er habe dies stellvertretend für die übergroße Mehrheit der Bürge­rinnen und Bürger getan, teilte Hahn ... am Freitag in Berlin mit.


Jetzt mal unter uns Sozialisten. Auch wenn ich nicht weiß, was eine über­große Mehrheit ist, stellt sich eine grundsätzliche Frage. Ist ein sich selbst mandatierender Mensch wählbar, der meint, als Vormund einer über­großen Mehrheit auftreten zu müssen?

Was für ein Demokratieverständnis hinter solch diktatorischen An­maßung steht, das muß Hahn mit sich selber ausmachen. Viel schlimmer ist seine Verachtung des derzeit geltenden Grundgesetzes der Bundes­re­publik Deutschland. In Sebnitz haben Bürger von Artikel 5 GG Gebrauch gemacht und ihr Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung wahrgenom­men. Es wird sicher nur ein kleiner Teil der Sebnitzer gewesen sein, eine überkleine Minderheit nehme ich an.

Wie sich nun ein erwachsener Mensch namens der "Unschuldigen" hin­stellen kann, die sich nicht des Verbrechens gemäß Artikel 5 befleißigten und ihre Meinung mit wüsten Beschimpfungen und unflätigen Verbal­angriffen kund taten, das bleibt sein Geheimnis, denn wenn überhaupt, wäre eine Entschuldigung namens der überkleinen Minderheit ange­bracht, so deren Meinung nicht von Artikel 5 abgedeckt ist.

„Die Krakeeler haben dem Ansehen der Region geschadet“, meinte Hahn.

Wenn uns Hahn nun noch erörtern täte, was das Ansehen einer Region ist, vor allem, wie man ein solches durch Krakeelen schädigt, dann wären alle Puzzlestücke beisammen.

Eines ist schon heute klar. Wer so heftig einen an der Waffel hat wie Hahn, ein sich selbst zum stellvertretenden Entschul­di­ger ernennender Vormund, ist nicht wählbar. Noch können die Sebnitzer Bürger für sich selber sprechen, denn sie sind keine Mündel der Linken.

Ich entschuldige mich ja auch nicht für Gauck und Merkel bei jedem erst­besten Pfaffen. Ich habe die nicht gewählt und bin damit vollum­fänglich meiner Bürgerpflicht nachgekommen.