7. März 2018

Pullerforensik


Geschlechtsteilen kommt „hervorgehobene Bedeutung“ zu

Daher sei die erkennungsdienstliche Erfassung des Geschlechtsteils auch im Hinblick auf mögliche Folgetaten wegen der großen Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern ausreichend begründet.

Zwar sei eine Identifizierung nicht so eindeutig möglich wie bei Gesichtszügen, so die Richter.

„Gleichwohl weisen diese Körperteile Merkmale und eine Variationsbreite hinsichtlich Größe, Farbe und Gestalt auf, die zumindest eine Eingrenzung der in Betracht kommenden Verdächtigten ermöglichen.“
Nichts Neues unter der Sonne.
Es war eine junge Veganerin, die ob der Freude über den Haufen Kohle, den Jauch für sie rausrücken muß, freimütig einräumte, daß sich Frauen in der Länge immer vertun.
Rick Astley widmete der Thematik eine ganze Melodei, die in reichlich verschwulter Zumpferl-Romantik (Alf Poier) dahergeklungen kommt. Vorsicht, Hörkrebsgefahr.
What You See Is What You Don't Get

You can look but don't you touch
You played around girl, much too much
You had it all but you gave it up, it's too late, too late, too late

What you see is what you don't get
You had your chance and then you blew it
I was the one you never knew it
Now it's time to forget, forget, forget
[update 08.03.2018, 19:15 Uhr]

Udo Vetter meint zu den fotografischen Ambitionen der Cottbusser, das wird nix.
Dieser Beschluss dürfte keine lange Haltbarkeit haben. Die Menschen­würde gilt auch für Verdächtige einer Straftat, und zwar uneinge­schränkt. Fotos des Geschlechtsteils, schon gar nicht im erigierten Zustand, können nach meiner bescheidenen Meinung nicht erzwungen werden – wenn man eben diese Menschenwürde nicht völlig über Bord wirft. Fotos des nicht erigierten Penisses, die man vielleicht noch ir­gend­wie als zulässig betrachten könnte, sind aber als solche kaum für die Zwecke des Erkennungsdienstes „erforderlich“, wie es § 81b StPO aus­drücklich verlangt. Und zwar schon ganz einfach deswegen, weil die Versender der Bilder in 99,9 % der Fälle ganz sicher nicht als Schlapp­schwanz dastehen wollen. Mir sind aber schon Gerüchte zu Ohren gekommen, dass nicht erigierte Penisse eher überhaupt keinen Rück­schluss darauf zulassen, wie sie im erregten Zustand aussehen. Von daher wäre die Penisbilderkartei nur eins: schlicht nutzlos und somit gesetzeswidrig.