4. Februar 2019

Schnüffeln ohne Rechtsgrundlage

Das Urteil des BVerfG gegen das Unternehmen Posteo war ja in Form der endverblödeten Auffassung des Relotius-Magazins Thema im Blog.

Nun hat Udo Vetter mit Daten ohne Grund einen kurzen Text zu den Hilfssherriffs für staatliche Begehrlichkeiten geschrieben.
Die aktuelle Entscheidung verpflichte E-Mail-Anbieter aber, alleine im Interesse der Strafverfolger Daten ohne jeder andere Notwendigkeit aktiv zu erheben.

Man kann hier auch mal auf die Grundsätze des Zeugenrechts hinweisen. Ein Zeuge muss zwar mitteilen, was er weiß. Er ist aber nicht von sich aus verpflichtet, sich aktiv Informationen zu besorgen, die er nicht hat und vielleicht auch gar nicht haben will. Insoweit kann ich gut verstehen, dass Posteo hier einen Systembruch beklagt.
Well said.