Roland Tichy hat sich das Urteil zum Mord an einem Köthener Bürger zur Brust genommen. Nein, es war kein Totschlag, auch wenn geschlagen wurde.
Eine Kette von Verfahren zeigt: Die Justiz deutet die Opfer zu Tätern um und macht ihnen den körperlichen Zustand und Krankheit zum Vorwurf. So können Gewalttäter entweder gleich freigesprochen oder allenfalls milde bestraft werden.
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Nein, nicht durch Schläge und Tritte sei das Opfer ums Leben gekommen. Vielmehr sei er an einem Herzinfarkt gestorben. Die Ermittler von Kripo und Polizei sprachen von einem „versagensbereiten Herz.“ Damit war das weitere Verfahren vorbereitet, das bis zu dieser lächerlichen Verurteilung führte: Dem Opfer wurde seine Krankheit zur Last gelegt. Aus den schwereren Vorwürfen von Mord oder schon leichter: Totschlag, wurde der Weg zur bloßen Körperverletzung vorgezeichnet.
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In den kommenden Wochen wird der Mord von Chemnitz verhandelt. Wetten können angenommen werden – wird es überhaupt eine Verurteilung geben? Auch in Chemnitz schweigen die der Tat Verdächtigten, und die Tat wird kleingerichtet.