20. April 2020

Verfassungsfeinde selbst am Gericht



Bevor man sich mit den Niederungen des Da- und Hierseins beschäftigt, ist die Besinnung auf das Wesentliche gut genug, damit man auf Linie bleibt. Siehe oben, Neil Finn über die von David Bowie erfundenen Heroes.

Nun der Blick in die Klärgrube deutscher Politik, dahinein, wo die Scheiße konzentriert aufläuft.
109 rbbtext Sa 18.04.20 19:09:29
rbb24 Politik/Gesellschaft

Warenhäuser müssen geschlossen bleiben


Die großen Warenhäuser in Brandenburg müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt.

Die Kammer wies damit am Freitagabend zwei Eilanträge von großen Warenhausbetreibern zurück. Sie begründete ihren Beschluss damit, dass die Eindämmungsverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandels­ge­schäfte. Diese dienten der Grundversorgung der Bevöl­kerung.

Die Schließung sei mit Blick auf den Schutz der Ge­sund­heit verhältnismäßig.
Es ist unklar, ob der Schmierfink beim Teletext des RBB, vielleicht war es ja auch ein Finkin, wer weiß das schon, es ist also unklar, ob diese für eine reportierende Tätigkeit vollkommen ungeeignete Gestalt sich diesen Blöd­sinn ausgedacht hat oder ob an besagtem Verwaltungsgericht strul­ledoofe Richter sitzen, die von Juristerei auch nur in den ersten beiden Semestern im Studium was gehört haben. Beides ist mit hoher Wahrscheinlichkeit denkbar.

Ein Blick, vielleicht auch zwei, bei den Richtern sind es vielleicht neun, sollte für die Klarstellung reichen. Grundrechte sind Grundrechte sind Grundrechte. Wenn sie überhaupt jemandem streitig gemacht werden dürfen, dann ausschließlich und nur unter den Bedingungen, die im Grundgesetz genannt sind.

Eindämmungsverordnungen, egal ob die zur Dämmung der Hauswand oder die zur Dämmung von Viren, sind demzufolge verfassungsfeindlich, denn das Grundgesetz kennt keine per Verordnung zulässigen Ausnah­men.

Wenn ihr Verfassungsfeinde sucht, ist es völlig sinnlos, die Suche in der Nachbarwohnung zu beginnen. Fangt gleich ganz oben an und bringt eine Hundertschaft gelangweilter Polizisten mit, damit die sich endlich mal mit echten Verfassungsfeinden zoffen können. Kanzleramt, Rotes Rat­haus oder Oberverwaltungsgericht sind sehr gute Adressen, um einer Bande krimineller Staatsfeinde habhaft zu werden.
Die unerträgliche Inkompetenz des Jens Spahn
Derweil räumt das Führungspersonal des Berghoff-Klinikum Versäumnisse ein. Der ländliche Verblödungsfunk RBB fragt daraufhin:
Nun steht die Frage im Raum, wie viele der 37 Todesfälle hätten verhindert werden können?
Diese Frage sollte er viel eher dem Woidke oder Dilettanten Müller stel­len, den deren Bodycount (Blutzoll für den Verbleib in politischen Füh­rungs­positionen) ist um einiges höher als das im Klinikum. Da wollen wir gar nicht erst über die schlampige Beschäftigung von Merkel, Laschet und Spahn mit dem Thema Virusinfektion reden. Die haben nach Fragart des RBB tausende Tote auf dem Gewissen.

Das alles ist kein Problem beim RBB, dessen Lautsprecher im vordersten Schützengraben des Coronakrieges zu finden ist, wenn es gegen Rußland zu hetzen gilt, um vom eigenem Totalversagen abzulenken. Die sich beim Staatssender mit irgendwas beschäftigenden Lohnarbeiter sind von der Situation völlig überforderte Charakterschweine, denen jeder journalisti­sche Anspruch und somit auch die journalistische Sorgfalt abgeht.

Die besten Fake News kommen noch immer aus der Sudelküche des Staatsfunks. Da können die ganzen Hobbyfaker schlichtweg einpacken, wenn die Profis um die Wette lügen. Wie so oft ist der RBB ganz vorne mit dabei, wenn es die Verblödungssteuer zum Fenster hinauszuwerfen gilt.

Geht auch sterben. Das wäre ein Segen für die Brandenburger und Berliner.