"Der Senat hat über "Schuld" der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht." so könnte ein blogbeitrag heissen...In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuergeldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und
fatalist
Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesenheitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.
Tipp für das Wochenende:Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten
Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.
Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.
Strafgerichte sind keine "Wahrheitskommissionen" und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen "aufzuarbeiten", ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach "Bewältigung" von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung einer terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern ausschließlich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.
Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.
Das Urteil selber ist ausschließlich für die beteiligten Prozeßparteien von Interesse.
Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anführungszeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.
Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt's zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichtsbüchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu irgendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinterbliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichtslehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.
Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.
Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?
Nein, das glaube ich nicht.
Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradikalismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. ... Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte überfallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.
Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]
Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. ... So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammenhängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusammengebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin ... Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. ... Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.
Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.
Das kann man so nicht sagen.
Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.
Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. ... Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.
Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.
Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. ... Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte ... Also, wo ich ein Problem sehe ... Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revisionsrechtlicher Sicht zu sagen.
keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?
Nein. Natürlich nicht.
Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?
Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. ... In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?
Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt's zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichtsbüchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu irgendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinterbliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichtslehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.
Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.
Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?
Nein, das glaube ich nicht.
Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradikalismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. ... Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte überfallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.
Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]
Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. ... So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammenhängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusammengebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin ... Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. ... Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.
Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.
Das kann man so nicht sagen.
Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.
Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. ... Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.
Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.
Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. ... Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte ... Also, wo ich ein Problem sehe ... Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revisionsrechtlicher Sicht zu sagen.
keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?
Nein. Natürlich nicht.
Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?
Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. ... In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?