22. Januar 2021

Mord in Heilbronn: Schreibtischtäternde beim Spiegel

Das erste, was einem bei dem Titel einfällt ist ein kräftige Tracht Prügel. Das ist ein dermaßen schäbiges Niveau im Gebrauch der deutschen Schriftsprache, daß ein Jahr kostenloser Besuch der nächstgelegenen Volkshochschule nicht mehr ausreicht, das geistige Defizit dieser Schmier­finkenden wenigstens etwas zu reparieren. Da ist nichts mehr, was repa­rabel wäre. Irreversibel im Arsch.

Das zweite, was an dem gewählten Titel auffällt, sind die fehlende Ehrer­bietung und die besten Wünsche bezüglich eines langen, sorgenfreien und schönen Lebens für Martin Arnold, der Überlebender des Mordanschlages auf der Theresienwiese war. Michèle Kiesewetter als Muschiträgerin gesondert herausstellen ist widerlicher Rassismus, Femnazismus, ist einfach nur unter aller Sau. Der Mordanschlag galt beiden, und Michéle Kiesewetter mußte den Dienst am Ländleland mit ihrem Leben bezahlen.

Beim Spiegel dürfen offensichtlich nur noch Kackbratzen (Krömer) schreibtischtätern. Sollen sie, solange derlei Unfug nur für teuer Geld an zahlungswillige Kunden vertickt wird. Wir vom AK NSU beschränken uns auf den grottenschlechten Teaser und brechen die Übung dann ab.

NSU-Terror

Warum der Polizistinnenmord von Heilbronn nicht ins Bild passt

Im NSU-Verfahren muss nun der Bundesgerichtshof über das Urteil gegen Beate Zschäpe entscheiden. Es hat einen gravierenden Schwachpunkt.

Waaaaaaas? Nur einen? Hier nur einige Vorschläge, wie man das Urteil auch beschreiben kann. Mit ganz ganz vielen Fehlern gespickt.

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Von Bertolt Hunger, Julia Jüttner und Peter Wetter
Oha, die Schreibtischtäternden der Dummpressenden vom Fanklub Relotius. Ich dächte, nach zwei Kästen Alsterwasser wurde das Relotieren verboten? Offenbar doch nicht, wenn es der propagandistischen Sache dient.
Es war ein Jahrhundertprozess, quälend lang, teuer, kompliziert. Allein die Niederschrift des Urteils gegen Beate Zschäpe und vier Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) dauerte fast zwei Jahre. Und doch ist mit dem 3025-Seiten-Werk kaum jemand einverstanden.

Das ist schon mal Unsinn bester Enddarmgüte. Jahrhundertprozesse gab es alleine in diesem Jahrhundert mindestens einhundert. Keine Ahnung, wieviele noch kommen, deutlich mehr als 394 ist zu vermuten..

Wie lange die Niederschrift eines Urteils dauert, ist völlig belanglos. Und wieviele damit nicht einverstanden sind erst Recht, denn das Urteil haben ausschließlich die Berufsrichter gefällt, die mit dem Prozeß befaßt waren. Die waren einverstanden. Das reicht völlig aus. Das ist auch die einzig rechtskonforme Auslegung, denn ein Urteil kommt nunmal nur so zu­stande, Beweiserhebung, Beweiswürdigung, Schuldfeststellung, Straf­zumessung und Verkündung durch die mit dem Verfahren beauftragten Richter. Jüttner und Komplizen gehören nicht dazu.

Abgesehen davon hat das Urteil kaum jemand gelesen, so daß sich die Zahl der mit dem Urteil nicht einverstandenen Leute auf die üblichen Verdächtigen in den Reihen der Antifaenden und Schmierfinkenden beschränkt, die ihr Nichteinverständnis meistens mit Abschreibe und Retwitterei ausdrücken.

Der erste Absatz liefert unterm Strich eine Nullaussage und dient aus­schließlich der moralischen Selbsterhöhung der drei oben genannten Lügenpressenden, nach dem Motto: Jetzt werden wir euch mal sagen, was da alles so abging, weil wir das alles als angestellte Schreibstubengehilfen beim Spiegel viel besser wissen als Götzl und Genossen.

Was gegen Zschäpe sprach: Laut Urteil nahm sie Fernsehberichte über den Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße 2004 noch am selben Abend auf Video auf. Dasselbe tat sie ein Jahr später nach dem Mord an Theodoros Boulgarides in München. Belegt ist zudem Zschäpes frühes Tatwissen für den 4. November 2011, als Uwe Mundlos erst Uwe Böhnhardt erschoss und dann sich selbst. Zschäpe hörte Radionach­richten und setzte den Notfallplan der Terrorgruppe in Gang, flüchtete und verschickte die Bekenner-DVDs.

Von Zschäpe ist kein Tatwissen zu gar nichts belegt. Erst recht nicht zum 4.11. Es wurde kriminalpolizeilich gar nicht untersucht, wer den Doppel­mord an den Uwes begangen hat. Die von Ich-bin-vom-BKA-Frau-Marx-Burkhardt in die Akten reingerotzte Version ist keine kriminalpolizeiliche Mordermittlung.

Zschäpe kann die Bekenner-DVD nicht verschickt haben, weil es erstens keine gab, bis heute nicht, die DVD, die verschickt wurden, kein Bekennt­nis enthielten. Im Prozeß kam eindeutig heraus, daß im Briefkasten vor dem Haus keine Briefpost im C-Format verschickt wurde, nur Normal­briefe. Verschickt haben kann sie definitiv die Personalie Thilo Giesbers, denn dessen Griffelabdruck konnte man auf einem Umschlag nachweisen. Die Abgabe unmittelbar am Sendezentrum Leipzig ist gut möglich.

Wo sich Zschäpe vom 2. bis 8.11. aufhielt, das wurde nicht ermittelt, war auch kein Gegenstand der Verhandlung. Stattdessen ließen Diemer und Genossen all ihre kriminelle Energie in Form von wilden Phanatasien sprießen.

Letztlich ging es im Prozeß nur darum, wessen Märchen vor Götzl und Kollegen besser ankam und zum beabsichtigten Erfolg führte. Das war eindeutig das Staatsdichterkollektiv vom Generalbundesanwalt, also der Zirkel schreibender Staatsanwälte.

Warum der Mord an Michéle Kiesewetter und Mordversuch an Martin Arnold nicht ins Bild paßt, wollten die Spiegelnden wissen.

Weil es einen sogenannten NSU (Bundesregierung) nie gab.

Weil es die Uwes nicht waren.

Deswegen, und weil die Aufklärung des Verbrechens von ganz üblen Spießgesellen unter der Fuchtel von Oettinger verhindert wurde. Letztlich nutzte man nach dem 4.11. die Gunst der Stunde und vertickte den ungeklärten Mord an Range und Ziercke, die damit groß rauskommen wollten. Außer einer großen Klappe haben beide nie geliefert.

Spiegelnde sind nichtsnutziges Gesindel. q.e.d.