18. August 2021

NSU: Zschäpes Urteil in seinem Lauf

hält ein Senat am BGH nicht auf.

Oder wie Danisch immer schreibt: Juristen können alles mit allem begründen. Sie querdenken einen simplen Fakt dermaßen lange in ihren Pragraphensynapsen hin und her, bis sie ein Problem draus gemacht und eine jurstische Regel dafür erfunden haben.

Zschäpe war kein Mittäter bei gar nichts, es sei denn beim Essen machen. Das haben Götzl und Kollegen solange durch ihre Kleinhirne gequetscht, daß am Schluß lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld herauskam.

Nun hat sich einer der gefühlt 50 verteidiger Zschäpes zu Wort gemeldet und orakelt hinaus, was der BGH am Donnerstag verkünden wird.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe hatten vergangene Woche für den 19. August eine Pressemitteilung angekündigt, in der "weitere Entscheidungen im sog. NSU-Verfahren" bekanntgegeben werden. Außerdem werde dann "über den weiteren Fortgang des Verfahrens" informiert (Az. 3 StR 441/20). Einige Medien - wie etwa die tageszeitung (taz) – deuten diese Erklärung als Indiz, dass es z.B. im Falle von Zschäpe zu keiner erneuten mündlichen Verhandlung kommen und ihre Revision vom BGH per Beschluss als offensichtlich unbegründet abgelehnt werde.

Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl glaubt indes nicht, dass es so kommen wird. Vielmehr rechnet er fest mit der Bekanntgabe eines mündlichen Verhandlungstermins durch den BGH, in dem geprüft werde, ob die Komplizin der verstorbenen NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überhaupt als Mittäterin verurteilt werden darf. Statt im Wege eines Beschlusses werde der zuständige 3. Strafsenat dann auf Grundlage von § 349 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) über das Rechtsmittel der Revision durch Urteil entscheiden, so Stahl.

"Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich", sagt Stahl im Gespräch mit LTO.

Exakt so ist es. Erklär das aber mal einem Juristen.

Vielleicht ist das ja der Deal, der jetzt seinen Abschluß findet.

Egal, was der BGH beschließen und/oder verkünden wird. Das Urteil haben die Königin der Antifa und artverwandte species gefällt und in die Lügipedia hineingeschrieben.