22. September 2021

Ein absurder Kurt Kister

phantasiert im Süddeutschen Beobachter über Gerichtsentscheidungen. Wieviel Maß Weißbier, äh Wißbegier in den Text eingeflossen sind, ist nicht überliefert.

Eine absurde Entscheidung

Richter billigen ein Plakat, auf dem Nazis zu Mord und Totschlag aufrufen. Wie kann man Meinungsfreiheit nur so interpretieren?

In Zwickau hat eine rechtsextreme Kleinstpartei den Slogan "Hängt die Grünen!" plakatiert.

Deswegen.

„Partei“-Plakate mit „Nazis-töten“-Schriftzug sind legal