16. Dezember 2021

die dpa im Rausch

Mimisounds: My first VINTAGE Stratocaster! (1970 Fender Strat)
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Ist das die Lösung aller Schlafzimmerprobleme?
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dpa-infocom, dpa:211213-99-364590/2

BVG: "Hanfticket" für Gelassenheit während der Feiertage

Das verwendete Hanf-Öl wurde laut BVG aus dem Samen der Cannabis-Pflanze gewonnen. Dieser enthalte - anders als die Blüten - keine berauschenden Wirkstoffe wie THC oder CBD.

Soso. Von CBD wird man also meschugge in der Birne. Dabei ist es eigentlich umgekehrt. Man muß schon meschugge sein, um dieses Mondpreiszeugs zu konsumieren. Wenn es einen Propagandisten gäbe, der ein spezielles Wasser wohlfeil propagieren könnte, zum Beispiel aus einer Höhle, in der Jesus eineige Nächte abruhte, dann könnte man das zu Hause am Wasserhahn abfüllen und den Leuten für den Liter heiligen Wasser einen Hunni aus der Geldbörse leiern, ohne daß die es merken.

Vielleicht spielen sich die beiden Ronnies (dominic Dale), also der eine Ronnie und der Hossein heute in einen Rausch. Wenn die Tagesform stimmt, wird das am Nachmittag ein Kracher. Bei der Quali zum German Masters hat der Hossein The Rocket weiß gewaschen (white washed, blitzed).

Auch der AK NSU ist im Rausch, denn er hat Recht behalten, so wie die Richter am BGH Recht sprachen. Oder brachen?

Zwar verpflichtet § 261 StPO das Tatgericht, alle festgestellten Tatumstände und Beweisergebnisse, soweit sie für oder gegen den Angeklagten sprechen können oder beide Möglichkeiten zulassen, einer umfassenden Würdigung zu unterziehen; diese ist in den Urteilsgründen darzulegen. Die Darstellung kann jedoch ihrer Natur nach nicht in dem Sinne erschöpfend sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden. Eine solche exzessive Erörterung würde die Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte übersteigen, ohne dass jemals absolute Vollständigkeit erreicht werden könnte. Sie ist daher von Rechts wegen nicht zu verlangen. Ausreichend ist die Angabe des für die Entscheidung Wesentlichen.

Das ist nochmal ein schöner Watschen für Diemer und Genossen, sowie Opfaanwaltsmafia, die mit ihren endlosen Debatten von Hundertsten ins Tausendste wollten, ohne auch nur irgendetwas zur Tataufklärung beizutragen.

Der sogenannte NSU-Prozeß (BGH). Ebend. (Matussek, Broder u.v.a.)

NSU: AUS … AUS UND VORBEI! BGH MACHT DEN SACK ZU

Die Antifa hat sich endgesiegt und wurde zum Ende hin besiegt. Endsieger ist und bleibt der Staat mit seinem Anspruch auf Staatsgeheimnisse dürfen nicht das Tageslicht erblicken.

Selbst Frau Ramm, die nochmal heftig viel Grütze als Kuli zusammen­schrieb, äh aus ihrem Kuli hervorzauberte, auch sie knickte am Schluß leise weinend ein.
Das womöglich letzte Kapitel der juristischen Aufarbeitung des NSU-Komplexes endet still.