Über jeder Wahl liegt der Verdacht des Wahlbetrugs, da die Menschen sich nicht vorstellen können, dass ihre Mitmenschen wirklich so blöd sind. Ich kann euch beruhigen - sie sind es wirklich.Zum Wahlbetrug, der September letzten Jahres in Berlin manifestiert wurde, hat TE inzwischen etliche Artikel publiziert. Max Mannhart
Mit anderen Worten: Das grün geführte Bezirksamt hat die Wahl massiv manipuliert und ein Ergebnis erzeugt, das weder dem Willen der Wähler entspricht, noch den Kandidaten gerecht wird.Und wenn es geht, ohne Giffey.Lösung kann nur sein: Die Wahl ist zu wiederholen, ohne wenn und aber.
In mindestens einem Berliner Bezirk wurden ungültige Stimmen nachträglich mit dem Rotstift korrigiert – zum Vorteil von Rot-Rot-Grün. TE-Recherchen zeigen: Die Anweisung kam aus der Behörde des Berliner Innensenators Andreas Geisel.Rupert ScholzNoch schwerer als die Pannen selbst bei der Wahl in Berlin 2021 wiegt der Umgang mit ihnen – die Verschleierung. Im Fokus steht dabei der damalige Innensenator Andreas Geisel von der SPD. In seinem Ressort liegt die Verantwortung zur Durchführung zur Wahl. Und aus der Anfangsvermutung von Pfusch wird der Tatverdacht der bewussten Manipulation „unpassender“ Wahlergebnisse.
Wenn die Mängel mandatsrelevant sind, also ein anderes Ergebnis hätte rauskommen können, dann muss neu gewählt werden. Der Bundeswahlleiter Thiel hat sich ja bereits deutlich dazu geäußert. Er sieht in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen so massive Mängel, dass dort neu gewählt werden muss. Das sind 50 Prozent der Wahlkreise, und demokratiestaatlich gesehen eine verheerende Aussage.Jerome May und Max MannhartDer Berliner Senat ist nicht demokratisch legitimiert und darf allenfalls geschäftsführend bis zu einer Wahlwiederholung im Amt bleiben.
Wir reden jetzt sehr viel über Berlin. Aber was bedeutet es für den Bund, für den Deutschen Bundestag, was bedeutet es für die Abgeordneten der Linken? Ist es möglich, dass sich auch auf der Bundesebene etwas verschiebt, wenn diese Wahl insgesamt ungültig wird?
Die Linke ist ja nicht über die 5-Prozent-Hürde in den Deutschen Bundestag gekommen, sondern wegen der drei Direktmandate, die sie geholt hat. Wenn man drei Direktmandate erreicht, ist das Minus bei der 5-Prozent-Hürde ausgeglichen. Wenn die Linken eines ihrer Direktmandate in Berlin verlieren, fliegt ihre gesamte Fraktion aus dem Deutschen Bundestag – das ist elementar. Für die Linke geht es hier buchstäblich um die Existenz. Und es bedeutet natürlich auch, dass die Mandate der Linken auf die anderen Parteien im Bundestag verteilt werden würden.
Protokolle, in denen TE innerhalb von anderthalb Wochen Unregelmäßigkeiten fand, die eine Wahlwiederholung zumindest in Teilen unumgänglich machen. Das Gericht allerdings brauchte bereits Monate – und möchte anscheinend genauso weitermachen: Zeit schinden. Die Folge davon könnte sein, dass die Macht des amtierenden Senats zementiert und unumkehrbar Fakten geschaffen werden.Der Verfassungsgerichtshof kündigte an, erst im Herbst Anhörungen durchführen zu wollen. Mit einem Ergebnis wäre dann frühestens im Winter zu rechnen. Also weit über ein Jahr, nachdem die Wahl stattgefunden hat. Dem Berliner Senat kommt das gerade recht: Er könnte ohne Legitimation durch den Wähler weiterregieren.
Zunächst wurden Mitarbeiter des Gerichts zur demonstrativen Beobachtung des Teams abgestellt. Dann wurde von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin mehrmals die „Irritation“ des Gerichts zum Ausdruck gebracht, dass TE die Vorgänge am Wahltag aus den Akten öffentlich macht. Sogar rechtliche Schritte wurden in Aussicht gestellt, zu denen man aber selbst sagte, dass man noch nicht wisse, ob diese überhaupt möglich seien. Mitarbeiter von TE wurden auch namentlich auf ihr angebliches Fehlverhalten (man nennt es Journalismus) angesprochen. Die Botschaft war klar: Wir haben euch im Blick.
Später kam schließlich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, persönlich in den Raum, in dem das Team recherchierte. Sie wolle nur noch mal klarmachen, dass die Mitarbeiter des Gerichts, die uns beobachteten, auf ihre Anweisung da wären, sagte sie. Mittlerweile saßen diese Mitarbeiter mit Tisch so in der Tür zum Raum, dass man kaum mehr an ihnen vorbei kam.
Bei der Wahl gilt das strenge Öffentlichkeitsprinzip – Informationen, die zweifellos relevant sind, öffentlich zu machen, ist nicht verboten. Eine ganze Serie höchster Gerichtsurteile bestätigt dies – auch für Berlin. Präsidentin Selting könnte sich eigentlich auch freuen, dass die Arbeit des Gerichts so unterstützt wird und Aufmerksamkeit für diese brisanten Vorgänge entsteht; die Digitalisierung durch TE erleichtert und organisiert den Zugang zu den Akten.
Wahl-Beschwerdeführer Marcel Luthe machte mit seinen Mitarbeitern ähnliche Erfahrungen – und stellte daher nun den Antrag, die Präsidentin wegen „Besorgnis der Befangenheit“ bei seiner Wahlprüfungsbeschwerde abzulehnen. Selting habe „die Grenze der Sachlichkeit überschritten“.