21. Juli 2024

Begründung der Verbotsverfügung zu Compact

Frank Henkel und Hans-Georg Maaßen zum Compact Verbot: Angriff auf die Meinungsfreiheit?

Die Innenministerin setzte das Verbot mit Hilfe des Vereinsrechts durch. Jetzt wird in diesem Zusammenhang ganz viel in der Republik über das Thema Meinungsfreiheit gesprochen ganz viel über die Bedeutung von Artikel 5 unseres Grundgesetzes diskutiert. ... Ist der Schritt hier, so ei­nen Verlag über das Vereinsrecht zu verbieten, ist es rechtlich legitim?

Also, ich halte das Vorgehen der Bundesinnenministerin für rechtswidrig, mehr noch verfassungswidrig und verfassungsfeindlich, weil das ein schwerer Eingriff ist in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Presse­freiheit, und eine derartige Maßnahme durchzuführen ist nicht einfach ein Kavaliersdelekt, sondern Frau Faeser legt hier die Axt an eine tragende Säule unserer freiheitlichen Demokratie, nämlich die Presse- und Mei­nungsfreiheit.

Und ja es gibt im deutschen Recht die Möglichkeit Vereine zu verbieten. Das ist in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. ... Frau Feaser, denke ich, ... hat zum einen eine neue Kunstfigur geschaffen, nämlich der menschenverachtenden Hetze, die sie jetzt in die freiheitlich demo­kratische Grundordnung hinein interpretiert. Das heißt, aus ihrer Sicht reicht es schon aus, wenn jemand sich migrationsfeindlich äußert, wenn jemand eine andere Migrationspolitik will, wenn jemand auch die Regierung kritisiert, um zu sagen das ist jetzt hier ein Schritt zur Überwindung der freitlich demokratischen Grundordnung. ... Das andere ist die Presse- und Meinungsfreiheit vor, allem die Pressefreiheit, und was sie hier macht, ist nichts anderes als eine Umgehung des Zensurverbotes, indem sie einfach sagt, ich ver­bie­te nicht die Zeitung, die Zeitschrift, das darf ich nicht, das kann ich nicht, das ist durch Artikel 5 geschützt. Ich verbiete jetzt die GmbH, die ich jetzt als ein Verein lese, das darf sie, GmbHs können auch ein Verein sein, und verbiete jetzt einfach die GmbH, und das ist eine klare Umgehung des Zensurverbots, also sieht so aus wie eine Hilfskonstruktion. Sie macht aus einem aus einem Verlag letztlich einen Verein.

Und auch eine Frau Faeser muß einfach ertragen, daß es andere Meinun­0gen gibt.

Sehen Sie die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr?

Ja.

Die Regierung ist hier zu weit gegangen, und ich hoffe auch, dass das Bundesverwaltungsgericht, wenn es angerufen wird, die Regierung hier zurückpfeifen wird. Und nicht nur das, dass das Bundesverwaltungsge­richt der Bundesregierung hier eine rote Karte erteilt, weil das, was hier gemacht wird, ... das was die Bundesregierung hier macht, ist ein Angriff auf die freilich demokratische Grundordnung.

Peter Grimm

Dass die „junge Welt“ selbst nach ihrer Niederlage vor Gericht auf der ersten Seite mit der Schlagzeile „Anschlag auf die Pressefreiheit“ auf­macht, hätten die meisten Beobachter vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls als übliche hysterische Übertreibung von Möchtegern-Revolutionären abgetan. Doch inzwischen könnten sie mit dieser Einschätzung recht ha­ben. Immerhin wurde bekanntlich gerade das Magazin „Compact“ des ehemaligen „junge Welt“-Redakteurs Jürgen Elsässer von Innenministerin Nancy Faeser per Ministererlass verboten. Und weil die Ministerin keine Presseerzeugnisse verbieten darf, verbot sie Elsässers Verlag, weil sie meint, ein Unternehmen in diesem Falle wie einen Verein behandeln zu können. Und als Begründung diente unter anderem die Einstufung durch den Verfassungsschutz als - in diesem Falle - „gesichert rechtsextrem“.

Auf diesem Wege kann die Verfassungsschutz-Einstufung zur Einschrän­kung von Grundrechten, hier konkret der Pressefreiheit, führen. Insofern ist es verständlich, dass die „GenossInnen“ der „jungen Welt“ in der Ver­fassungsschutz-Einstufung jetzt einen Anschlag auf die Pressefreiheit sehen.

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das auch Extremisten jeder Couleur in Anspruch nehmen können. Und wenn sie strafwürdige rechtswidrige Inhalte verbreiten, dann ist das ein Fall für die Justiz. Das muss selbst­verständlich Konsequenzen haben und dann kann unter Umständen auch die konkrete Publikation verboten werden. Aber erst nach einem Verfah­ren vor einem ordentlichen Gericht und nicht per Anordnung einer Innenministerin.

Nun zur Begründung der Verbotsverfügung, die ich bei Alexander Wal­lasch gefunden habe. Es ist das identische Dokument, das fefe bei seinem Kumpel als torrent verlinkt hat. Der Kumpel (erdgeist) hat genau so ein Rad ab wie fefe. Irgendwo da draußen hat jetzt jemand schon fast alles zu­sam­men, um sich ein neues Rad basteln zu können. Das nur nebenbei. Grützepoeten verlinke ich nicht.

Das Dokument ist in einer schlechten technischen Qualität, so daß man damit kaum arbeiten kann. Das ist sicher dem Verfasser geschuldet, der in den Dokumenteigenschaften vermerkt ist.

Um lesbaren und durchsuchbaren Text in hoher Qualität zu produzieren, muß die PDF-Datei durch eine OCR laufen. Ich habe das mit pdf24 ver­sucht, was erst mal scheiterte bzw. in nicht straßentauglicher Qualität mündete. Ergo waren die ersten Arbeitsschritte ein update von PDF24 vorzunehmen und die neueste Version von tesseract (Konsole) zu installieren.

Dann habe ich alle Seiten als Bitmap exportiert und erst mal beschnitten, damit die häßlichen Ränder von der Nachbarseite den OCR-Vorgang nicht mehr stören. Das ging leider nur in Handarbeit. Bei der Gelegenheit sind die Seiten 17-19 einmal gelöscht worden, denn die waren doppelt einkom­piliert. Nun hat das Dokument exakt die 79 Seiten, die es auch haben soll.

Danach wurde im Stapelverfahren Helligkeit und Kontrast angepaßt, was zwar zu Lasten der Bilder geht, dafür die Schrift ocr-tauglicher macht, denn die häßlichen Grau und Schwarzverläufe an den Seitenrändern wur­den elimiert, bis auf wenige Ausnahmen. Einige Seiten mußten händisch nachjustiert werden.

Nun wurden die Bilder mit imagemagick wieder zu einer PDF-Datei kon­vertiert, die ich PDF24 für die OCR übergab. Daraus ist eine nutzbare und textlastige Begründung der Verbotsverfügung entstanden. Parallel dazu habe ich die einzelnen Bitmaps über tesseract-Konsole (Version 5.4 der Uni Mannheim)** laufen lassen und diese Texte anschließend in einer Textdatei vereint. Die Ergebnisse und Qualität der Verfahren unterschei­den sich, es sind prinzipiell aber beide Ergebnisse für eine inhaltliche Aus­einandersetzung nutzbar, auf die bisher in allen deutschen Medien verzichtet wird.

Reicht diese Begründung für das Verbot einer GmbH, die nicht im Ver­einsregister eingetragen ist, oder ist es ideologische Sozengrütze, oder gar ein Komprimat des Freundeskreises Antifa im Bundesamt für Verfas­sungs­schutz unter ministerieller Führungsaufsicht, oder noch schlimmer, direkt aus den einschlägigen Antifa-Büros diktiert?

Ich will es an einem Beispiel exemplarisch darstellen, zumal es auch das schönste ist, was mir bisher aus einer Geheimdienstfeder an staatstreuer Lyrik über den Weg gelaufen ist. Zuerst sei jedoch der Anfang des Kurzro­mans besprochen.

Bildschirmfoto der bearbeiten Bitmap nach Kontrastverbesserung für OCR, wie oben beschrieben.

Gründe:

Bei der „COMPACT-Magazin GmbH“ handelt es sich um einen Verein, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Er erfüllt daher die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nach $ 3 Absatz 1 Satz 1 Variante 2 in Verbindung mit § 17 Nummer 1 Alternative 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG). Die „CONSPECT FILM GmbH ist eine Teilorganisation dieses Vereins gemäß 88 3 Absatz 3, 17 Nummer 3 des VereinsG.

1. Grundsätzliches zur „COMPACT-Magazin GmbH“ und der „CONSPECT FILM GmbH“

A. Historische Entwicklung

Das 2010 gegründete „COMPACT-Magazin“ wurde am 20. Juli 2011 beim Amtsgericht Potsdam unter dem Namen „COMPACT-Magazin GmbH“ eingetragen.

Kognitive Dissonanz gleich am Beginnn vons Janze. Wann fand die Ver­einsgründung statt? Wo kann man die Vereinssatzung nachlesen? Warum ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen? Wo ist die jährliche Rechenschaftsschrift nachlesbar? Wie werden die Finanzen des Vereins verwaltet und jahresendlich öffentlich saldiert? *

Achso, Compact ist ja gar kein Verein, sondern eine GmbH, die als solche dem Recht gemäß beim Amtsgericht registriert wurde.

Das Juristendeutsch zu Gesetzen kennt keine Varianten und Alternativen. So viel zur juristischen Qualifikation im Hause Faeser.

Gleich im allerersten Satz wird die Verfassungsfeindlichkeit einer Or­gansiation festgeklopft, "richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ord­nung". Eine solche Feststellung dürfen nur zwei Instanzen treffen, einmal das gesunde Volksempfinden, das man bei einem Mitmachenden der fa­schistischen Maßnahme-Faeser ausschließen kann, und dann ein Rich­terkollegium am Bundesverfassungsgericht zum Abschluß einer Verhand­lung. Eine solche Festlegung in einem Schrieb aus Berlin übersteigt bei weitem die Befugnis der Besoldungsgruppe des Schriftsetzers. Verglichen mit denen, die das dürfen, ist der geradezu ein Billiglöhner.

Mit der Logik hapert es im Innenministerium ebenfalls, was mich nicht wundert. Wenn Verfassungsfeindlichkeit überhaupt in so einem Bericht etwas zu suchen hat, dann bestenfalls im allerletzten Satz, also vor der mit-freundlichen-Grüßen-Formel.

Aus all den vorgenannten Gründen[, es dürfen natürlich nur solche vor­kommen, die auch wirklich ein Grund sind,] ist die Organsiation XYZ als verfassungsfeindliche einzustufen und gemäß dem guten-Staats­bürger-Gesetz Paragraf 0815 Satz Spiel und Sieg zu verbieten. Hawk Tuah.

Halten wir eingangs fest, was es festzuhalten gilt. Das Verbot beruht auf einem offenen Rechtsbruch mit verfassungsfeindlichen Methoden. Wir habe es also mit Verbrechern zu tun, die auf offener Bühne eine magische Nummer durchziehen wollen, von der sie wie alle Zauberer glauben, daß man sie in ihrer Trickserei nicht durchschaut.

Inhaltlich ist es Grütze, was der zuständige Schrifsteller sich da aus dem Arsch gezogen hat. Aus Falschem folgt Beliebiges, aus zwiefach Falschem ideolgischer Durchfall.

Nun das Hochlicht innenministerieller Verbotskunst, soweit sich das mir bisher erschlossen hat.

Bildschirmfoto des Höcke-Talers (S. 54) der unbearbeiten Bitmap, vor Kontrastverbesserung, hier mit dem häßlichem grauen Rand, der störend für OCR ist.

Die OCR-Fassung minsterieller Grundfindungslyrik.

Insbesondere der Rechtsextremist Björn Höcke wird von „COMPACT“ als großer Hoffnungsträger propagiert. So ist etwa eine Silbermedaille mit Höckes Konterfei im „COMPACT”"-Shop erhältlich. Diese wird wie folgt beworben: „Der Höcke-Taler ehrt den bedeutenden Patrioten, der im Jahr 2024 die politische Wende möglich machen kann: Björn Höcke als Ministerpräsident Thüringens, das wäre der Durchbruch für Deutschland. Der Höcke-Taler ist ein patriotisches Bekenntnis — und eine stabile Kapital­an­lage.“
Abbildung

Leute, das ist im besten aller Fälle schwere staatsoffizielle Amtsdiarrhö. Der Schriftführer hatte sein Griffel nicht mehr unter Kontrolle und brachte das zu Papier, was er sich aus dem Stück Papier in seiner Hand auf der Minsteriumslatrine imaginierte.

Dem Sachverhalt nach ist es tiefstes Mittelalter, Inquisition, also stock­ka­tholisches und somit erzreaktionäres Moralgetriefe. Möglicherweise aber ein noch weitaus früheres Stadium der menschlichen Evolution, aus der Zeit bedingungsloser Anhimmelung höherer Wesen bis hin zu barba­ri­schen Ritualen, bei denen Menschenopfer noch die beste Option waren, die Geister gütig zu stimmen.

Zu deutsch. Diese innenmisteriell verschriftete Scheiße hat in einer Ver­botsbegründung nichts zu suchen. Das ist geistiger Sondermüll, den sich Faesers willige Diener da aus ihrem Resthirn leierten. Ich will auch be­gründen warum.

Im Jahr 1976 wurde ich eines Tages zum Werkstattleiter gerufen, der mir mitteilte, ich möge mich umziehen und mich mit dem Bus auf den Weg nach Auerbach in die Kreisleitung der SED machen, die wollen da ein Gespräch mit mir führen. Also machte ich das.

Da saßen dann einer der Kreisleiter und noch ein Herr. Sie frugten nach, wo ich das Dokument mit Biermanns Liedern und Texten her habe, das seinen Auftritt in Köln betrifft, nach dem er aus der DDR ausgebürgert wurde, weil er sich selbst ausgebürgert hatte. Na aus dem ZK der SED, Abteilung Agitation und Propaganda, die haben das doch zur Verbreitung in den Parteigliederungen erstellt, kopiert und weitergegeben, antwortete ich den Genossen. Also habe ich das mühevoll in den Kernaussagen abgeschrieben. Man will ja wissen, worüber man diskutieren muß.

Sie drucksten kurz rum, versicherten sich in meinen Personalien nochmal, daß das eine sehr stimmige Aussage sei und meinten, ich solle die Diskussion vielleicht doch eher bleiben lassen, mich auf die Arbeit konzentrieren, so wichtig ist Biermann dann auch wieder nicht. Beim letzteren gebe ich ihnen auch heute noch recht. Biermann war ein sich wichtig machender Nischenklampfer, der seine relative künstlerische Bedeutungsarmut kom­pensierte, das allerdings sehr erfolgreich. Am erfolgreichsten war er immer noch im Fach des Lebenskünstlers.

Ich hatte im übrigen aus diesem Gespräch keine Nachteile, die Genossen der Staatssicherheit sind mit mir immer sehr kulant gewesen, manchmal auch hart, aber nie benachteiligend.

Das soll für einen Sontag mal reichen, zumal heute in Shanghai Groß­kampftag am Snookertisch ist. Shaun Murphy und Judd Trump stoßen den Nachfolger von Ronnie O'Sullivan aus, der gestern von Trum regel­recht demontiert wurde.

* Genau diese Fragen hatte ich hier im Blog vor langer Zeit mal bezogen auf apabiz diskutiert. Mir wurde dann von mit der Situation gut Vertrauen und mir zugeneigten Personen geraten, die Finger davon zu lassen. Da werden Geheimdienstinteressen berührt, das gehe die Öffentlichkeit nichts an und gerinne schlußendlich eher zu meinem Nachteil, was ich nicht wollte.

** Ich hatte noch keine Zeit und Lust für Spielereien. PDF24 nutzt unter der Haube auch tesseract, aber stets ältere Versionen. Ich muß mal aus­probieren, ob ich mit einem link (junction) auf die tesseract-Installation immer die aktuelle OCR-Version in der PDF-Toolbox zur Verfügung habe.