17. Juli 2024

Verbots-Sage

Stilübung

Victor Klemperer* über das Aufwachen.

Man muß sich diesen bis 1933 blühenden und dann jäh absterbenden Reichtum vor Augen halten, um ganz die Armseligkeit der uniformierten Sklaverei zu begreifen, die ein Hauptcharakteristikum der LTI ausmacht.

Der Grund dieser Armut scheint am Tage zu liegen. Man wacht mit einer bis ins letzte durchorganisierten Tyrannei darüber, daß die Lehre des Na­tionalsozialismus in jedem Punkt und so auch in ihrer Sprache unver­fälscht bleibe. Nach dem Beispiel päpstlicher Zensur heißt es auf der Ti­telseite parteibetreffender Bücher : „Gegen die Herausgabe dieser Schrift bestehen seitens der NSDAP keine Bedenken. Der Vorsitzende der partei­amtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.“ Zu Wort kommt nur, wer der Reichsschrifttumskammer angehört, und die gesamte Presse darf nur veröffentlichen, was ihr von einer Zentralstelle aufgegeben wird, höchstens daß sie den für alle verbindlichen Text in bescheidenstem Maße variieren darf – aber dieses Variieren beschränkt sich auf die Um­kleidung der für alle festgelegten Klischees.

Dann schaltet man mit noch unverdautem Frühstückskaffee die Internet­leitung frei und liest eine Sage.
„Der Chefredakteur, Jürgen Elsässer, ist heute rechtsextrem, war aber früher ein Linksextremer“, sagt WELT-Reporter Marian Grunden.
Nun, sagen wir mal so, Elsässer ist zumindest keinen Deut rechtsextremer als Faeser und die Welt wesentlich eine Kloaken-Schriftsammlung.

Es gibt nur vier Gründe, warum er vom Staat auf die jetzt vollzogene Art schikaniert wird.

Innenministerium verbietet „Compact“-Magazin – „80.000 Exemplare pro Monat verkauft“
Der erste Grund, warum Compact verboten wurde. Er ist dem Haus Fae­ser als politischer Mitbewerber am rechten Rand der Gesellschaft über den Kopf gewachsen und mußte weg. Elsässer war erfolgreicher als alle deutschen Medien mit ihren Faeser-Interviews zusammen.

Don Alphonso

Verboten: Compact.

Nicht verboten: Graue Wölfe, Junge Welt, militante Antifa, illegale Migra­tion, Zwangsfunk mit El Hotzo.

Ich würde darauf wetten, dass das wieder so eine Pleite wie das Einreise­verbot für Sellner wird. Trotzdem wird Faeser alternativlos im Amt blei­ben, weil sie das tut, was das System der Ampel will.

Daraus folgt auch der zweite Grund, warum ein ganzes Medienimperium verboten wurde, statt den juristischen Weg zu gehen. Auf juristischem Wege hätten sie es nie und nimmer geschafft, denn da muß man einem Richter handfeste strafrechtliche Gründe auflisten, statt ideolgischer Ver­fassungsschutzgrütze, die sich jeder Bewertung entzieht, da streng ge­heim.

Redaktion Tichy

Doch mit ihrer Aktion hat Faeser einen offenen Grundgesetzbruch begangen. Man kann nicht auf den Verfassungsschutz pochen und dabei Artikel 5 ausblenden. Das Argument des Antisemitismus, das Faeser so oft bemüht, kommt im Kontext von Islamisten und Grauen Wölfen nicht zur Sprache.

Die Bundesinnenministerin wird sich demnach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen müssen. Die ist nicht gegeben. Denn bereits vorher war die Auflage von Compact aufgrund von Gängelungen massiv zurückgegangen. Social-Media-Accounts wurden gesperrt, das Magazin vielfach wegen seiner „gesichert rechtsextremen“ Gesinnung aus den Läden verbannt. Der Zenit der Reichweitenstärke war also längst überschritten.

Dass der Rechtsstaat auch die Meinungs- und Pressefreiheit zu schützen hat, lässt die Bundesinnenministerin bewusst weg. Nicht auszuschließen, dass wie im Fall der NPD der Exekutive ihr Gebaren noch auf die Füße fällt. Es wäre nicht der erste Bärendienst, den Faeser der „Demokratie“ geleistet hätte.

Das Vorgehen zeigt einmal mehr, daß der Verfassungsschutz primär zur Bekämpfung des politischen und publizistischen Mitbewerbers aka Geg­ners aka Feindes genutzt wird, statt die Spione und Agenten zu jagen, die deutsche Regierungs-Telefone abschnorcheln. Staaatlicher Haß und Hetze sind allerdings auch nur schnöder Haß und Hetze, egal was aus dem Re­genbogenministerium verlautbart.

Redaktion Tichy

Davon, dass derzeit ein entsprechendes Strafverfahren gegen Compact läuft oder gar ein entsprechendes Gerichtsurteil existiert, ist nichts bekannt. Auch der „ethnische Volksbegriff“, den Compact bemüht – also die Unterscheidung von angestammten und eingebürgerten Deutschen – ist nach Ansicht des Verfassungsrechtlers „nicht verfassungswidrig“. Für Scholz gilt vielmehr: „Das Vorgehen von Faeser ist eindeutig verfassungswidrig.“

Die Medienden sind wie immer doof wie Stulle. Sie trauen sich ja nicht­mal, die Verbotsverfügung, datiert mit 5. Juni 2024, im Wortlaut zu zitie­ren, denn die, und zwar ausschließlich die ist Diskussionsgrundlage, nicht das Interviewgeplapper und Pressemitteilungsgefurze.

2. Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ und seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ sind verboten und werden aufgelöst.

Compact war und ist kein Verein, denn sonst wären die ja im Vereinsregis­ter registriert gewesen, was sie nicht waren, auch nicht sind. Das Kon­strukt wurde gewählt, damit Compact unter Ungehung des Rechtsweges der Garaus gemacht werden kann, da der Innenminister kraft Wasser­sup­pe nur Vereine verbieten kann. Compact steht außerhalb dieser innenmi­nisteriellen Vereinskonstruktion allerdings unter Kuratel von Artikel 5 (1) des Grundgesetzes. Gegen den hätte Faeser keine Chance. Ergo geriert sie sich selber als Verfassungsfeind und erfindet unter Nutzung von Artikel 9 GG den Verein Compact**, um selbigen sofort zu verbieten. Das ist so durchsichtig wie ein Hurennegligè.

Symbolbild für alles mit klassischem Schiebefix. Verschiebe die Wörter so, daß eine stimmige Aussage entsteht.

Steinhoefel

Ob das von der in Verfassungsfragen nicht immer sattelfesten Innenministerin Faeser heute verkündete Verbot des höchst unappetitlichen Magazins #Compact Bestand haben wird, könnte fraglich sein. Hier ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts: "Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer 'Vergiftung des geistigen Klimas' ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte."

Der dritte Grund ist banaler Natur, also der Natur des Staates.

Das Vermögen ... wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.
Forderungen Dritter gegen den Verein [kann es gar nicht geben - da es einen solchen Verein nicht gibt] ... werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.
Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen ...

Es geht um schnöden Diebstahl, um den klammen Bundeshaushalt aufzu­päppeln, und das De-Banking Andersmeinender, die brachiale Vernich­tung menschlicher Existenzen.

Es ist der schlimmste Eingriff in die Pressefreiheit in Deutschland wenigstens seit 1962, seit der sogenannten Spiegelaffäre. Der Eingriff ist sogar noch schlimmer, denn der Spiegel oder die Spiegelredaktion wurde damals nicht aufgelöst. Der Spiegel konnte weiter erscheinen, aber hier wird versucht, das ganze Publikationsorgan mit angeschlossenem Fernsehen von compact zu zerschlagen.

Das ist ein ungeheuerlicher Eingriff, und verantwortlich dafür ist das Innenministerium. Es ist eine ganz klar faschistische Maßnahme von Frau Faeser. Und sie müssen auch bedenken, compact gibt es seit 14 Jahren. Wir sind eine legale Zeitung. Wir sind noch nie, noch nie wegen irgendetwas verurteilt worden, Volksverhetzung, Rassismus, Antisemitismus, Aufrufe zur Gewalt, das haben zwar die Medien uns vorgeworfen ... Compact polizeilich zu besetzen und das Verbot zu verkünden, das ist eine Maßnahme wie man sie aus der DDR kennt, oder aus dem Dritten Reich kennt, aber einer freiheitlich demokratischen Ordnung unwürdig, und es zeigt, dass wir hier in Deutschland auf einem verheerenden Weg sind. Die rote Schwelle ist eigentlich schon überschritten, auf einem verheerenden Weg sind, Richtung zu einem neuen Faschismus. Wenn compact als legale Zeitung als nie verurteiltes Organ nicht mehr erscheinen darf, dann ist kein anderes kritisches oppositionelles Medium mehr sicher vor den diktatorischen Maßnahmen dieses Regimes.

Das ist der Versuch von Nancy Faezer nicht nur eine Firma zu zerschlagen, sondern auch etwa 25 Angestellte ins Nichts zu stürzen. Wir haben ja jetzt keine Konten mehr. Wir können keine Löhne bezahlen, aber darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wie gesagt unsere Anwälte kommen gleich.

Was wir heute in der BRD haben, ist ein undemokratisches Regime, so wie es das SED Regime war, und dieses undemokratische Regime heute geht genauso repressiv und diktatorisch gegen die Opposition vor wie damals die SED, und es wird genauso enden. Dieses Regime wird untergehen, und wir werden dazu beitragen.

Der Staat hat unsere Vermögenswerte beschlagnahmt und in sein Eigentum überführt. Das heißt, das, was wir erarbeitet haben, ich meine wir sind eine gesunde Firma, wir haben schwarze Zahlen, wir haben hohe Absätze, wir haben hohen Umsatz, es ist auf unseren Konten, das raubt jetzt der Staat und tut es in seine eigene Kasse. Ein unglaublicher Vorgang. Man muss ja auch sagen, dieses ganze Verbot ist ein Präzedenzfall, weil ein Pressemedium wurde noch nie verboten. Und in dem Fall haben sie ein Trick angewendet, die Frau Faeser, sie erklären die Compact-Magazin GmbH, einen Verlag, zu einem Verein. Sie sagen, wir sind gar kein Verlag, sondern wir sind ein Verein, und ein Verein kann man, so denkt Frau Faeser jedenfalls, durch einfache Verfügung des Bundesinnenministers verbieten, also da wurde ein Trick angewandt der noch nie angewendet worden ist.

Hochachtung für Elsässer, der sein Statement in so einer stark belastenden Situation ohne Füllsel, ruhig und überlegt vorbringt. Stark.

Der vierte Grund liegt auf der Hand. Die staatlichen Dienste schnorcheln jede Menge Daten aus der beschlagnahmten Hardware ab, sozusagen Da­tenreichtum, an den sie mit normaler polizeilicher und Geheimdienst­ar­beit in hundert Jahren nicht gekommen wären.

Das Compact-Sommerfest am 27. Juli in Stößen fällt aus, oder wird eine anarchische Soliveranstaltung. Man weiß es nicht (Dittsche).

Frank Lübberding

Es ist der vorläufige Schlusspunkt in der Demontage des liberalen Rechtsstaates durch die Verfassungsministerin.

Diese rechtlichen Fassaden erinnern an Potemkische Dörfer zur Simulierung des Rechtsstaates. Die Bundesinnenministerin hat sich eine Generalvollmacht ausgestellt, um von nun an mittels Generalklauseln zu agieren. Wer rechtsextremistisch ist, bestimmt die Ministerin. Was erlaubt ist, bedarf damit in Zukunft ihrer konkludenten Zustimmung, ansonsten wäre es verboten. Der Rechtsstaat wird durch die politische Willkür der Amtsinhaberin ersetzt.

Noch so eine Verfügung. Von der Leyen ordnet Boykott von Ungarns Ratspräsidentschaft an. Frauen eben.

Hawk tuah, hier gibt's nichts zu sehen, denn für Deutschland gilt, was Viktor Klemperer attestierte und Heinrich Mann empfahl.

* a.a.O., S. 27/28

** BVerwG, Beschluss vom 04.05.2017 - Aktenzeichen 1 VR 6.16 (1 A 13.16) ***

Einzelne Personen können eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung im eigenen Namen aber dann anfechten, wenn die Verbotsverfügung zu ihren Händen ergangen ist und sie in materieller Hinsicht geltend machen, sie bildeten keinen Verein iSd. § 2 Abs. 1 VereinsG.

Ein Zusammenschluss von Personen iSe. Vereins kann nur angenommen werden, wenn diese sich durch einen konstitutiven Akt verbunden haben. An die Qualität dieses Aktes dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden; eine stillschweigende Übereinkunft reicht aus. Auch hinsichtlich des gemeinsamen Zwecks genügt eine faktische Übereinstimmung über die wesentlichen Ziele des Zusammenschlusses. Ausreichend ist eine Organisationsstruktur, die faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lässt.

*** Genau das ist das willkürliche aka faschistische aka Diktatorische aka Beliebigkeitskonstrukt: Die Existenz eines Vereins ist an keine Voraus­setzungen gebunden, eine staatliche Willkürentscheidung ist völlig aus­reichend. Exakt das ist mit "keine hohen Anforderungen" an die "Qualität dieses Aktes" gemeint.

[update 17.07.2024, 09:50 Uhr]

Wolfgang Kubicki

Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen. Der Satz von Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremis­tische 'Compact-Magazin' verboten", ist daher problematisch. Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Me­dien. Die Äußerung der Innenministerin konnte den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter “Compact” stehenden GmbH vorge­schoben ist. Das Ziel scheint hier ausdrucklich das Magazin und nicht die Gesellschaft. Ich habe keinen Zweifel daran, dass es sich bei “Compact” um ein rechtsextremistisches Blatt handelt und viel spricht dafur, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Ver­bindung mit den Landespressegesetzen hatte handeln können und müs­sen. Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber pein­lich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, ge­richtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin un­ver­meidlich. WK

[update 10:10 Uhr]

Ich habe gerade eine Info aus Brasilien erhalten. Da kann man compacttv klaglos anschauen, auch das fast anderthalbstündige Interview mit Sacharowa, das am Wochenende publiziert wurde.