20. August 2024

der Steuerfunk im Wahlkampfsumpf

Screenshot als Symbolbild für alles mit Schrottpropaganda.

Ein Herr Kemper wurde beigezogen, um schriftlich zu begründen, der AfD den Zugang zum Parteitagsgelände, hier die Grugahalle in Essen, zu verwehren. Das Ansinnen landete der Natur gemäß vor Gericht und wurde, nicht ganz so naturgemäß, abschlägig beschieden. Bezüglich dieses Herrn Kemper wußten die Richter einiges zu erzählen, was für eingeweihte Bürger dieses Landes nicht neu ist.

Tanja Podolski

"Der Ausarbeitung fehlt bei genauer Betrachtung jeder empirische Gehalt", schreibt das VG in seinen Beschluss. Der Stellungnahme fehle "als wissenschaftliche Ausarbeitung im Sinne einer (parteilichen) gutachterlichen Stellungnahme grundlegend die Darstellung angewandter wissenschaftlicher Methoden und deren Abarbeitung für eine empirische Ergebnisfindung". Der Verfasser schließe zudem von mündlichen oder schriftlichen Äußerungen einzelner Personen auf die von ihm angenommene Wahrscheinlichkeit, solche Äußerungen würden auch auf dem AfD-Bundesparteitag fallen. "Die Annahme kann zutreffen, sie muss es aber nicht", so das VG, und weiter: "Das ist nicht wissenschaftlich, jedenfalls belegt sie keine tatsachenbasierte Prognose, die geeignet ist, aufgrund stichhaltiger Anhaltspunkte eine hinreichend gefestigte Gefahrenprognose zu treffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Äußerung strafbaren Inhalts erwarten lässt."
Kemper hat in unzähligen medialen Schlachten verloren, keine gewonnen, soweit man dem Internet trauen darf, ist aber ein Stehaufmännchen und macht Männchen, sobald jemand mit einem Hunderteuroschein wedelt. Die jüngste Niederlage ficht ihn nicht an, da der WDR gerufen hat, ist er zur Stelle und erzählt alles munter drauf los, was nicht über dem Erkenntniswert von Null liegt, plappert also in seine Blase hinein. Vergelts ihm der Steuerzahler.

Heinrich Mann hatte Recht. Augen auf beim Propagandakauf.