5. August 2024

Faesers Walkürenritt gegen die Pressefreiheit

Stilübung
„Unterschätze nie die Macht dummer Leute,
die einer Meinung sind.“
Kurt Tucholsky

Was bisher geschah.

Verbots-Sage
Begründung der Verbotsverfügung zu Compact
Faesers Blutgrätsche gegen die Pressefreiheit

Angelehnt daran ist die wohl bekannteste Szene aus dem Antikriegsfilm Apocalypse Now (1979) von Francis Ford Coppola mit dem Walkürenritt unterlegt: Die US Army fliegt unter Leitung von Lieutenant Colonel Bill Kilgore einen Hubschrauberangriff auf ein vietnamesisches Dorf. Diese Szene wird wiederum in der Popkultur oft zitiert und findet seitdem häu­fig in Filmen und Videospielen Verwendung.

Selbstverständlich auch in der Politik. Das kommt oft vor, daß Politiker in Rambomanier ihre Agenda durchpeitschen. Der Vergleich mit Apoca­lypse Now ist gar nicht soweit von der Realität entfernt, eigentlich kaum, also gar nicht, denn der Verbotsvorgang stellt sich wie die Apokalypse dar. Jetzt.

Genauso ungefähr stelle ich es mir also den vor, daß die faschistische-Maß­nahmen-Faeser (Elsässer) eines Tage mit wehendem Haar in ihr Büro hereinschneite und der verdatterten Sekretätin dank walküriger Kraft mit­teilte: Heute verbiete ich Compact. Warum? Weil ich's kann.

Es gibt wesentlich 2 Gründe, auch wenn ich vier genannt hatte, die we­sentlich für das Compact-Verbot sind. Elsässer muß weg, denn mit seinem Mediumimperium war er ein ernsthafter Konkurrent bei der Jagd nach Wählerstimmen. Egal, was man versucht hatte, der Sinkflug der Sozen in die politische Bedeutungslosigkeit geht unvermindert weiter. Ergo ... Siehe oben.

Aus diesen Gründen bezeichnet sich die „COMPACT-Magazin GmbH" selbst als „mittlerweile [..] reichweitenstärkste[s] Medium der Opposition in Deutschland” sowie „COMPACT-TV” den „am schnellsten wachsende/[n] Kanal aller oppositionellen Medien“.

Der zweite Grund betrifft diese eklige Verfassungsregel der Pressefreiheit, die den derzeit herrschenden Politikern seit langem ein Dorn im Auge ist. Die gehört wie vieles andere geschleift. Und genau diesem Versuch haben wir beigewohnt. Durch machtmißbräuch- und verfassungsfeindlichen Rechtsbruch (Markus 10,42) wurde Artikel 5 Grundgesetz in den Papier­korb befördert.

Ihr wisst, die als Herrscher gelten, halten ihre Völker nieder, und ihre Mächtigen tun ihnen Gewalt an.
Vorläufig. Jetzt wird abgewartet, ob sie damit durchkommen. Wenn ja, dann war es das endgültig. Wenn nein, dann war es das noch nicht und geht in die nächste Runde.
C. Anhörung

Von einer Anhörung des betroffenen Vereins, die nach 828 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) grundsätzlich vor dem Erlass eines be­lastenden Verwaltungsaktes erforderlich ist, wird nach 8 28 Absatz 2 Nummer 1 VwVfG abgesehen. Im öffentlichen Interesse ist eine sofor­tige Entscheidung notwendig.

Nö. Erstens war das Verbot nicht im öffentlichen Interesse, sondern aus­schließlich und nur im Interesse der Sozen & der Faschisten und zweitens auch keine sofortige Entscheidung notwendig. Der vollkommen normale Rechtsweg hätte ausgereicht, soviel vorab. Die sofortige Entscheidung ist dem Umstand dreier Landtagswahlen im Osten der deutschen Republik geschuldet, bei denen ein Debakel der Sozen absehbar ist. Ergo nutzen diese Sozen eine Hilfskrücke, um diesen Absturz abzuwenden. Sie sind an der Macht.

Wie schon Johannes Recht Besser in seinem Zyklus Justizia ergreifend reimte:

„Seid euch bewusst der Macht!
Die Macht ist euch gegeben,
dass ihr sie mißbrauchet
mit eurem Politikerleben!“

In Feasers Schreibstube hat man sich ein 79seitiges Dokument aus­ge­dacht, daß als Begründung für das Verbot des Presseorgans Compact mit all seinen Gliederungen herhalten muß.

Nun stellen wir uns mal ganz dumm und versetzen uns in die Rolle eines Richters, der zur Beweiserhebung und -würdigung verpflichtet wurde, ob dieses Verbot rechtmäßig war. Da haben wird die ersten Schwierigkeiten, denn unsereiner urteilt beim Nachlesen in der Begründung mit strunzge­sundem Menschenverstand. Die Erfahrung aus jahrelanger Schandrichte­rei mit entsprechendem Fehlurteilen in der Rechtsfindung ist unsereinem abhold. Das Thema beherrschen wir nicht, sollten aber jederzeit im Hin­terkopf haben, daß der Staat auf den Gebiet absolut firm ist.

Unsereiner muß sich nun auf eine schwierige Suche machen, denn die Früchte des Erfolgs hängen sehr hoch. Es geht darum, ob sich der Elsässer des verfassungsfeindlichen Systemumsturzes befleißigte, der einzige Grund, der ein Verbot rechtfertigen würde. Alle anderen kann man, so man kein deutscher Schandrichter ist, ruhigen Gewissens in den Papier­korb werfen. Die anderen Gründe sind maximal für den Beichtstuhl taug­lich, ersatzweise für einen karrieregeilen Staatsanwalt einer Vorstadt. Zu mehr reichts nicht.

Auf i geht's.

Auf Spurensuche nach einem verfassungsfeindlichen Systemumsturz.

III. Materielle Verbotsvoraussetzungen
A. Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung

Der Verein richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. & 3 Absatz 1 Satz 1 Variante 2 VereinsG, da er die verfassungsmäßige Ordnung nach seinen Zwecken und seiner Tätigkeit ablehnt und damit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung aufweist (siehe 1.).”

Der Schriftführer von Faesers Gnaden nimmt hier bereits das Urteil eines Gerichtes vorweg. Das ist eine Ansage, die dem BMI überhaupt nicht zu­steht, sondern ausschließllich in die Domäne der Justiz fällt. Über die Ver­fassungsfeindlichkeit kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht urteilen. Wenn überhaupt, dann gehört eine solche Aussage ganz ans Ende des Dokuments, denn das wäre die Zsuammenfassung der vorher aufgelisteten Gründe. Das schrieb ich bereits.

Ablehnung einer verfas­sungsmäßigen Ordnung und eine verfas­sungsfeindliche Grundhaltung begründen ein Verbot erst dann, wenn es das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Nur dann. Sie sind im übrigen per se keine Gründe für ein Verbot, denn für Elsässer und seine Presseprodukte besteht keine Gruundrechtsbindung, da sie nicht grund­rechtsverpflichtet sind. Die dürfen das.

Bei der Verwirklichung seiner verfassungsfeindlichen Ziele nimmt der Verein eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein (siehe 2.). Diese aggressiv-kämpferische verfassungsfeindliche Grundhaltung prägt den Charakter des Vereins (siehe 3.).

Das ist staatspropagandistisches Geseire, Rumgeflenne, weil man im Grunde keine inhaltlich relevanten Gründe (siehe oben, Elsässer ist stär­ker als Feaser und die SPD und Pressefreiheit ist Scheiße) auflisten kann. Man geilt sich an völlig bedutungslosen Äußerlichkeiten auf, wobei aggres­siv-kämpferisch im Grunde sogar ein dickes Lob für ein Pressemedium darstellt, denn das zeigt, daß deren Mitarbeiter ihren Job machen.

Wird fortgesetzt.