8. Juli 2026

EU will Straftäter statt Meinungsfreie

Norbert Häring
Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind.
Manfred Müller
Das setzt in EUropa neue Maßstäbe: Nazi-Maßstäbe (oder wenn einem das lieber ist: Nordkorea-Maßstäbe) der Meinungsfreiheit. Und es ist exakt das, was zu Nazizeiten im Zweiten Weltkrieg das "Hören von Feindsendern" und die "Verbreitung von Feindpropaganda" war: unter drakonische Strafdrohungen gestellt.
Es gilt das dem DDR-Bürger in den 50er, 60er, 70er und 80er Jahren kraft realität eingebleute Motto: Leute hört Feindsender, dann wißt ihr Bescheid.