Norbert Häring
Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind.
Manfred Müller
Das setzt in EUropa neue Maßstäbe: Nazi-Maßstäbe (oder wenn einem das lieber ist: Nordkorea-Maßstäbe) der Meinungsfreiheit. Und es ist exakt das, was zu Nazizeiten im Zweiten Weltkrieg das "Hören von Feindsendern" und die "Verbreitung von Feindpropaganda" war: unter drakonische Strafdrohungen gestellt.
Es gilt das dem DDR-Bürger in den 50er, 60er, 70er und 80er Jahren kraft realität eingebleute Motto: Leute hört Feindsender, dann wißt ihr Bescheid.