Ich hasse das. Bloß schnell weg hier.
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25. November 2023
5. Dezember 2021
Corona: schockierend
Michael Klein
Terror-Herrschaft? Olaf ist noch nicht im Amt und bedroht schon die deutschen Bürger
Nun zu einem andern Thema.
Es wird euch sicher genau so schockieren wie mich ...Nö, tut es nicht. Was mich schockiert, ist der Schnee da draußen. Widerliches Wetter dafür, daß uns eigentlich der Klimawandel versprochen wurde.
4. Dezember 2021
Bundesnotbremse in einfacher Sprache erklärt
BVerfG zu Corona vom 30.11.2021
— In leichter Sprache, aber sinnwahrend —
- Die vom Grundgesetz verbürgten Freiheits- und Grundrechte ruhen, soweit PCR-Massentests den Umlauf von Erkältungsviren anzeigen.
- Erreicht die PCR-Inzidenz den Wert 100, sind flächendeckende Ausgangssperren sowie Schulschließungen neben den allgemeinen Lockdown-, Masken- und Testpflichten zulässig.
- Der Gesetzgeber darf die klinische Lage unberücksichtigt lassen. Es reicht, wenn von der Regierung bestimmte Modellierer voraussagen, dass sich die klinische Lage in zwei bis drei Wochen verschlechtern wird.
- Ob diese Modellierer zuvor wiederholt falsche Voraussagen machten, ist für die rechtliche Würdigung unbeachtlich.
Jurist aus dem höheren Staatsdienst
Seit den letzten vier Entscheidungen des BVerfG und dem vorangegangenen gezielten Revirement sind dessen rechtliche und fachliche Kompetenz, Redlichkeit und Selbstständigkeit definitiv – und offensichtlich (!) – der freiwilligen Erfüllungsgehilfenschaft für die Große Transformation gewichen.Nun zu einem anderen Thema, Haßpropaganda online.
Wahnsinn. Endlich tut die Polizei mal was, berichtet der Hamburger Wachtturm.
Ach?! Söder, Müller, Spahn, Wieler und Montgomery sind nicht davon betroffen?Polizei geht deutschlandweit gegen Online-Hetzer vor
Dann tut die Polizei nur so und macht es wie das Wasser. Sie geht den Weg des geringsten Widerstandes und greift sich harmlose Bürger heraus.
Warum der Süddeutsche Beobachter heißt, wie er heißt, in his own words.
3. Dezember 2021, 19:49 Uhr CoronavirusGefährliche Sätze vom Stiko-Chef
Eine Frage an die Wissenden. Es heißt doch Der häßliche Deutsche. Muß nicht eigentlich Die häßliche Deutsche heißen?
16. Januar 2018
Haßpropaganda online
Daß es in Berlin arschekalt ist und das Wetter derzeit keinen Spaß macht, das wurde am Sonntag bereits erwähnt. Daß man sich aber nun auch noch diesen ekligen Schnee antun muß, das ist deutlich überzogen. Der gehört weg.
31. Januar 2017
13. Januar 2017
5. Januar 2017
Haßpropaganda online
Man kann sogar den Schimmer der Beleuchtung im Foto erkennen. Was für eine hassenswerte Jahres- und Tageszeit.
25. November 2016
Haßpropaganda online
Wie soll man bei diesen Bedingungen erstens gute Laune kriegen und zweitens seinen Vitamin-D-Vorrat aufpeppen können?
25. Februar 2016
Haßpropaganda online
So sieht die Welt aus, wenn man ganz vorsichtig den Kopf unter der Bettdecke hervorholt. Da ist der Tag bereits beim ersten Blick aus dem Fenster versaut.
23. Januar 2016
17. Januar 2016
11. Januar 2016
10. Januar 2016
9. Januar 2016
8. Januar 2016
7. Januar 2016
Haßpropaganda online
Im ersten Fotos ist winterharter Thymian im Blumenkasten abgebildet. Den kann man sogar bei -10 Grad schneiden und anschließend aufbrühen.
6. Januar 2016
23. November 2015
Haßpropaganda online
Normalerweise hätte Maxl in einem fort gekeckert und sich fürchterlich über die in der Bildmontage zu sehende Sauerei aufgeregt. Er hat artig seine Erlebnisse der letzten Tage referiert und die Geschehnisse vor dem Fenster tapfer ignoriert. Spielen hingegegen wollte er nicht. Ist auch sein Depriwetter, bei dem er in Ruhe gelassen will.
12. September 2015
Bundesverfassungsgericht: Grundgesetz verfassungswidrig
Vor einer Woche noch hieß es mit unerschütterlicher Übrezeugung, daß das in ein Grundgesetz reingeschriebene Recht auf Freiheit der Versammlung unreschütterlich ist und auch bei Mangel an Polizeikompetenz gilt und durchzusetzen ist. Da ging es um das recht der Jubelperser, ihre neuen Brüder und Schwestern in Heidenau begrüßen zu dürfen.
Schon eine Woche später kommt das gleiche Gericht bezüglich des gleichen Grundgesetzes zu einer gänzlich anderen Auffassung. Binnen einer Woche ist das Recht auf Versammlunsgfreiheit verfassungswidrig. Wer sich anmaßt, dieses in Anspruch zu nehmen, somit ein Verfassungsfeind.
ILLUSTRIERTE-ONLINE 11. September 2015, 23:59 Uhr
Versammlungsverbot in Hamburg
Bundesverfassungsgericht verhindert Neonazi-Aufmarsch endgültig
Zuerst mal sei mit einem Irrtum aufgeräumt, der dem Praktikanten der Hetz-Illsutrierten unter heftigem Einfluß von Alsterwasser uinterkam.
Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten einen Neonazi-Aufmarsch verhindert. Schon mal deswegen nicht, weil die urteilenden Richter gut gesichert in ihren Katakomben saßen und Sprüche von ihren Blättern ablasen. Es gibt noch einen viel gewichtigeren Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat sich gestern überhaupt nicht mit einem Neonazi-Aufmarsch befaßt.
Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken. Im Regelfall muss und wird es deshalb möglich sein, eine Versammlung ... vor Angriffen Dritter zu schützen und so deren Durchführung sicherzustellen. Lassen sich ... im Einzelfall die benötigten Polizeikräfte am Veranstaltungstag auch unter Hinzuziehung externer Kräfte nicht rechtzeitig bereitstellen, verlangt eine verhältnismäßige Beschränkung des Art. 8 Abs. 1 GG auch die Prüfung einer zeitlichen Verschiebung der Versammlung anstelle eines Verbots als milderes Mittel.
2. Das Oberverwaltungsgericht stellt unter Zugrundelegung dieser Grundsätze mit guten Gründen darauf ab, dass vorliegend zweifelhaft ist, ob die Stadt die erforderlichen Anstrengungen zum Schutz der Versammlung unternommen hat und das Verbot der Versammlung auf einen polizeilichen Notstand gestützt werden konnte. Vertretbar hält es diese Frage im Eilverfahren unter dem besonderen Zeitdruck nicht für aufklärbar.
Gewaltakte waren bisher ausschließlich von rot, grün, gelb, blau und sonstwie lackierten Faschisten angekündigt worden.
Letztlich handelt es sich um einen erheblichen Rüffel für den Hamburger Senat, der seiner Pflicht, den Schutz der angemeldeten Demonstration zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist. Dem aber ist das egal.
Lesen bildet. Bereits am frühen Morgen Alsterwasser saufen verblödet.
Die Hamburger Hetz-Illustrierte gehört zur Lügenpresse.
q.e.d.
[update 11:00 Uhr]
ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"
Bremer Polizei erwartet Neonazis
Es kann sein, daß die Bremer Polizei Neonazis erwartet. Das wissen wir nicht. Die eigentlich für Hamburg vorgesehene Demo, die der Senat wegen Feigheit vor dem linken Klassenfeind verkackt hat, wird nun in Bremen stattfinden. Das aber hat mit Neonazis erst mal nichts zu tun, sondern mit der Wahrnehmung eines Grundrechts. Zumindest steht es so im Grundgesetz drin. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.
Deswegen noch einmal den benachteiligten Praktikanten der Hetz-Illustrierten ins Stammbuch geschrieben. Es gibt im deutschen Recht nur jenes auf Versammlungsfreiheit. Es gibt kein Recht auf Gegendemo und somit auch keines auf Gegendemo mit Randale. Wenn die Randalierer demzufolge von der Polizei auf die Fresse kriegen, dann völlig zu recht. Wenn der Hamburger Senat vor solchen Pöblern kuscht, dann gehört er aus dem Amt gejagt, weil er nicht in der Lage ist, die verfassunsgmäßigen Rechte der Hamburger Bürger und ihrer Gäste sicherzustellen.
[update 12:00 Uhr]
Die Hamburger Hetzpostille hat den Titel ihrer vormittäglichen Haßpropaganda ohne Angabe von Gründen umgedichtet. Die neue Strophe in alter Leier lautet so.
ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"
Bremer Polizei will Neonazis nicht in die Stadt lassen
Schon eine Woche später kommt das gleiche Gericht bezüglich des gleichen Grundgesetzes zu einer gänzlich anderen Auffassung. Binnen einer Woche ist das Recht auf Versammlunsgfreiheit verfassungswidrig. Wer sich anmaßt, dieses in Anspruch zu nehmen, somit ein Verfassungsfeind.
ILLUSTRIERTE-ONLINE 11. September 2015, 23:59 Uhr
Versammlungsverbot in Hamburg
Bundesverfassungsgericht verhindert Neonazi-Aufmarsch endgültig
Zuerst mal sei mit einem Irrtum aufgeräumt, der dem Praktikanten der Hetz-Illsutrierten unter heftigem Einfluß von Alsterwasser uinterkam.
Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten einen Neonazi-Aufmarsch verhindert. Schon mal deswegen nicht, weil die urteilenden Richter gut gesichert in ihren Katakomben saßen und Sprüche von ihren Blättern ablasen. Es gibt noch einen viel gewichtigeren Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat sich gestern überhaupt nicht mit einem Neonazi-Aufmarsch befaßt.
Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken. Im Regelfall muss und wird es deshalb möglich sein, eine Versammlung ... vor Angriffen Dritter zu schützen und so deren Durchführung sicherzustellen. Lassen sich ... im Einzelfall die benötigten Polizeikräfte am Veranstaltungstag auch unter Hinzuziehung externer Kräfte nicht rechtzeitig bereitstellen, verlangt eine verhältnismäßige Beschränkung des Art. 8 Abs. 1 GG auch die Prüfung einer zeitlichen Verschiebung der Versammlung anstelle eines Verbots als milderes Mittel.
2. Das Oberverwaltungsgericht stellt unter Zugrundelegung dieser Grundsätze mit guten Gründen darauf ab, dass vorliegend zweifelhaft ist, ob die Stadt die erforderlichen Anstrengungen zum Schutz der Versammlung unternommen hat und das Verbot der Versammlung auf einen polizeilichen Notstand gestützt werden konnte. Vertretbar hält es diese Frage im Eilverfahren unter dem besonderen Zeitdruck nicht für aufklärbar.
Gewaltakte waren bisher ausschließlich von rot, grün, gelb, blau und sonstwie lackierten Faschisten angekündigt worden.
Letztlich handelt es sich um einen erheblichen Rüffel für den Hamburger Senat, der seiner Pflicht, den Schutz der angemeldeten Demonstration zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist. Dem aber ist das egal.
Lesen bildet. Bereits am frühen Morgen Alsterwasser saufen verblödet.
Die Hamburger Hetz-Illustrierte gehört zur Lügenpresse.
q.e.d.
[update 11:00 Uhr]
ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"
Bremer Polizei erwartet Neonazis
Es kann sein, daß die Bremer Polizei Neonazis erwartet. Das wissen wir nicht. Die eigentlich für Hamburg vorgesehene Demo, die der Senat wegen Feigheit vor dem linken Klassenfeind verkackt hat, wird nun in Bremen stattfinden. Das aber hat mit Neonazis erst mal nichts zu tun, sondern mit der Wahrnehmung eines Grundrechts. Zumindest steht es so im Grundgesetz drin. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.
Deswegen noch einmal den benachteiligten Praktikanten der Hetz-Illustrierten ins Stammbuch geschrieben. Es gibt im deutschen Recht nur jenes auf Versammlungsfreiheit. Es gibt kein Recht auf Gegendemo und somit auch keines auf Gegendemo mit Randale. Wenn die Randalierer demzufolge von der Polizei auf die Fresse kriegen, dann völlig zu recht. Wenn der Hamburger Senat vor solchen Pöblern kuscht, dann gehört er aus dem Amt gejagt, weil er nicht in der Lage ist, die verfassunsgmäßigen Rechte der Hamburger Bürger und ihrer Gäste sicherzustellen.
[update 12:00 Uhr]
Die Hamburger Hetzpostille hat den Titel ihrer vormittäglichen Haßpropaganda ohne Angabe von Gründen umgedichtet. Die neue Strophe in alter Leier lautet so.
ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"
Bremer Polizei will Neonazis nicht in die Stadt lassen
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