4. Dezember 2021

Bundesnotbremse in einfacher Sprache erklärt

BVerfG zu Corona vom 30.11.2021

— In leichter Sprache, aber sinnwahrend —

  1. Die vom Grundgesetz verbürgten Freiheits- und Grundrechte ruhen, soweit PCR-Massentests den Umlauf von Erkältungsviren anzeigen.
  2. Erreicht die PCR-Inzidenz den Wert 100, sind flächendeckende Ausgangssperren sowie Schulschließungen neben den allgemeinen Lockdown-, Masken- und Testpflichten zulässig.
  3. Der Gesetzgeber darf die klinische Lage unberücksichtigt lassen. Es reicht, wenn von der Regierung bestimmte Modellierer voraussagen, dass sich die klinische Lage in zwei bis drei Wochen verschlechtern wird.
  4. Ob diese Modellierer zuvor wiederholt falsche Voraussagen machten, ist für die rechtliche Würdigung unbeachtlich.
twitter.com/SHomburg.

Jurist aus dem höheren Staatsdienst

Seit den letzten vier Entscheidungen des BVerfG und dem vorangegangenen gezielten Revirement sind dessen rechtliche und fachliche Kompetenz, Redlichkeit und Selbstständigkeit definitiv – und offensichtlich (!) – der freiwilligen Erfüllungsgehilfenschaft für die Große Transformation gewichen.
Nun zu einem anderen Thema, Haßpropaganda online.

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