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13. Dezember 2014

das große NSU-Nanu - natives Waffenöl

Die Experten für Ölplattformen des Blogs haben die Ölbohrer geschliffen und sich gemeinsam mit anderen der Ölschürfung gewidmet. Der nachfolgend archivierte Beitrag erschien am 11.12.2014 auf dem Blog von Fatalist und Arbeitskreis NSU.

Dr. Andreas Müller zieht das Fazit seiner Untersuchung zur Nachrichtenehrlichkeit der deutschen Presse.

Die offizielle Verschwörungstheorie vom isolierten NSU-Trio war fantastisch und hat die Öffentlichkeit fast drei Jahre lang in Atem gehalten, aber sie ist unhaltbar. Das zeigt sich insbesondere bei einer Schlüssellüge, mit der die ganze wacklige NSU-Geschichte mehr schlecht als recht zusammengehalten wurde: dem Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt nach Ankunft der Polizei am Wohnmobil.

Im Schatten des notleidenden Prozesses am Münchner OLG läuft längst das Rennen um eine neue Version.

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Mitglieder des Arbeitskreises NSU hatten sich auf die Suche nach nativem Waffenöl gemacht, denn wenn der sich selbst enttarnte NSU so an die 16 bis 18 Waffen gehortet hatte, dann wird sich ja auch irgendwo die letzte Ölung finden lassen, mit der die Waffen konserviert wurden, um sie haltbarer zu machen und keine Fingerabdrücke zu hinterlassen.

Warum die Ölbohrung von staatstragender Bedeutung ist, das erklärte Götzl-Groupie Friedrichsen den staunenden Leser an den Flachbildschirmen und iPhone-Displays. Am Landes-Stadl in München herrschte wieder mal Verwirrung, schreibt die Dame, die Elite des bayrischen Rechtsstaates sei bemüht, die Ceska-Stafette aufzuklären.

NSU-Prozess: “Verzweifelte Versuche der Verteidigung”

Von Gisela Friedrichsen, München

Die langwierigen Aufklärungsbemühungen aber haben ihren Grund. Denn vom Weg dieser Pistole, mit der neun Personen türkischer und griechischer Abstammung getötet worden sein sollen, hängt die Bewertung der Rolle des Angeklagten Ralf Wohlleben ab. Wohllebens mutmaßlicher Mordvorsatz wird sich nur mit seiner Kenntnis von der Verwendung der Ceska 83 begründen lassen.
Nein Frau Friedrichsen, das ist der verzweifelte Versuch der staatlichen Ankläger, dem Angeklagten Wohlleben nach dreijähriger Untersuchungshaft ans Bein zu pinkeln, weil sie nichts haben. Gar nichts. In der verworrenen Denke der Bundesanwälte und der von ihnen abhängigen Journalisten hänge vom Weg der Ceska die Bewertung der Rolle Wohllebens ab. Sind sie alle wirklich so doof, daß sie diesem Hilfskonstrukt Glauben schenken?

Es geht um das Ende der 90er Jahre. Sie wollen uns doch nicht etwa erzählen, daß der Wohlleben 1998 eine Ceska mit der Begründung orderte, wir haben Böhnhardt und Mundlos in den Untergrund geschickt, damit die dann unentdeckt mit der Ceska 9 Kurden, gerne ersatzweise auch Griechen ermorden. So ab 2000, wäre das recht, Herr Wohlleben? Ja das ginge, dann haben wir genügend Vorlauf für die Planung.

Nein, Frau Friedrichsen. Es bleibt bei der alten Wahrheit, daß es weitaus mehr dumme Frauen als kluge Männer gibt. Einige dieser klugen Männer haben sich auf die Suche nach Widersprüchen und Ungereimtheiten gemacht und konfrontieren die Öffentlichkeit mit diesen, da sie Sand im gut geölten Gerichtsgetriebe sind und aufgeklärt gehören.

Für die Ceska 83 (W04) sind nur zwei Fragen von entscheidender Bedeutung.

1. Wer wurde mit dieser Waffe ermordet?

2. Wem kann diese Tat durch Zeugen und forensische Beweise nachgewiesen werden?


Alles andere ist ideologische Hirnkacke, die sich Staatsanwälte und deren Lohnschreiber aus dem Arsch ziehen. Wenn ein Mittelding überhaupt Bedeutung hat, das wissen Staatsanwälte auch, dann der gesetzwidrige Erwerb und Weiterverkauf einer Schußwaffe. Die einschlägigen Paragraphen und Strafen suchen sie sich selber im Internet zusammen. Oder sie fragen bei ihrem nächsten Pausentee auf Goetzls Couch, wie das juristisch eigentlich gehandhabt wird, das mit einem 17 Jahre zurückliegenden Waffendeal. Als Richter weiß er die Antwort.

Zu deutsch, ihr ganzer Artikel ist wieder mal Pillepalle, verklärt, statt erklärt, denn der Preis ist immer noch heiß, um den es am Ende des Verfahrens geht. Es geht immer noch um 10 Morde, zwei Bombenanschläge, mehrere Raubüberfälle, nicht zuletzt auch um die Anfertigung einer Bekenntnis-DVD, auf der das Bekenntnis allerdings vergessen wurde. Vom Mord an Kiesewetter und Mordanschlag auf Arnold wollen wir gar nicht erst reden.

Um es im moralischen Duktus von Heribert Prantl zu sagen.
Rechtspflege ist ein schönes Wort für das, was die Justiz tun soll. Sehr unschön ist, was die Justiz in München daraus macht.
Sie macht daraus amtsmißbräuchliche Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung. Mag sein, daß der Wohlleben eine Menge Dreck am Stecken hat. Dann denkt euch dafür ein Anklage aus und verknackt ihn dafür. Was die Bundesanwälte in München machen ist Voodoo-Justiz. Dienelt wird versteckt, Eminger ist auf freiem Fuß. Bis einschließlich dem heutigen Tag wurde bei inzwischen um die 160 Verhandlungstage kein einziger Beweis für gar nichts präsentiert. Nichts, nado, nix.

Das ist dann eben doch Freiheitsberaubung, in der Hoffnung, vielleicht doch noch was zu finden. Das Problem ist, daß nichts gefunden werden wird. Alle am Gericht beteiligten wissen das. Der Spiegel, Aust/Laabs, BILD und Welt, stern und andere Medien wissen das ebenfalls, denn die haben die Akten. Der Arbeitskreis NSU weiß das, denn auch der hat Einblick in die Akten.

Sogar der in Karlsruhe tätigeErste Staatsanwalt Orschitt hat die Akten.

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Nur der Innenausschuß des Bundestages, der steht auf dem Trockenen, denn ausgerechnet dem wird die Akteneinsicht verweigert.

Wir lassen die Irrungen und Wirrungen in der Diskussion des Themas mal außen vor, da auch viel aneinander vorbei diskutiert wurde, so daß fast das polizeiliche Konfliktberatungsteam angerückt wäre, um den weiteren Diskussionsverlauf zu moderieren. Wer sich für solche Dinge interessiert, wie ein Gedanke entsteht, der kann das am Prozeß der Diskussion nachvollziehen. Wir stellen hier das Endergebnis vor.

@Kobra fiel auf, daß bei der kleinen und feinen Waffenkammer, die in der Frühlingsstraße 26 angelegt wurde, gar kein Reinigungsset zu finden war. Es wurde jedenfalls nie darüber berichtet. Das gilt auch für die im Wohnmobil zu Eisenach aufgefunden Waffen.
Obwohl angeblich „viele Waffen“ gefunden wurden, sind keine Waffenreinigungsutensilien, Ölflaschen, Messing-Reinigungsbürsten, Werkzeuge und übliche Metallbüchsen unter den Asservaten aufgeführt, wie es sich für behauptete Waffennarren gehört hätte!
Zu beiden Sachverhalten muß man folgendes wissen. Die ersten drei Waffen (W01 bis W03) wurden von Brandermittler Lenk in der ausgebrannten Wohnung Frühlingsstraße 26 gefunden und dokumentiert. Die Waffen W04 bis W11, darunter die Ceska 83 (W04) und Tokarev (W08), mit der Arnold möglicherweise ermordet werden sollte, diese Waffen wurden am Superfindetag 09.11. von einer anonymen Einheit der Polizeifachschule Chemnitz aus dem Schutthaufen der Frühlingsstraße geborgen, nicht dokumentiert, fotografiert und asserviert, sondern in die Polizeiinspektion Zwickau verbracht und dort gesammelt. Die 2. Dönermordwaffe “Späte Bruni” fiel auf das Dach vom BKA, irgendwie…

Das gleiche Verfahren in Eisenach. Das Wohnmobil wurde nicht in Stregda einer ersten kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen, sondern auf einen Tieflader gehievt und außer Sichtweite unliebsamer Zuschauer gebracht. Damit wurde die Auffindesituation erheblich verändert. Die von den Feuerwehrleuten angefertigten Fotos der Löscharbeiten wurde beschlagnahmt und sind bis heute nie wieder aufgetaucht. Sie konnte somit bisher nicht bei Gericht beigezogen werden.
Wo Waffen im Bestand sind, da finden sich auch die entsprechenden Reinigungsutensilien, dachte sich @fatalist und machte sich auf die Suche. In den Akten wurde man dann doch fündig.

anmer1
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Asservatenauswertung
1. Objekt/Person: Frühlingsstraße 26, 08058 Zwickau
2. Asservaten-Nr.: 2.12.726 Waffenreinigungsset
3. Asservaten-Beschreibung:
Das Asservat besteht aus einer zweiteiligen, rechteckigen, schwarzen Kunststoffbox.
Das eigentliche Aufbewahrungsteil besteht aus drei kleineren und eine über die gesamte Länge reichende Unterteilung.
4. Auswertung:
Aus einer Internetrecherche ergibt sich, dass unter den Wörtern STIL CRIN die italienische Firma STIL CRIN DI ROSSINI PIERINO & C. S.N.C.12/
als Händler für Waffen, Munition, Ballistik – Geräten und Erprobung ersichtlich ist. Eine gleich aussehende Box bzw. Reinigungsset konnte im Sortiment gesichtet werden.
Das Waffenreinigungsset bedarf keine weitere Auswertung.
Fazit:
Eine Verfahrensrelevanz ist derzeit nicht ersichtlich.
Das kommentiert der Autor dieses Beitrages kurz und bündig, aber leider ohne Begründung, mit der Aussage:
Eine Verfahrensrelevanz ist in jedem Falle gegeben, denn anhand des mechanischen Abriebs an den Bürsten hätte man ermitteln können, ob und aus welcher Waffe gefeuert wurde, ob es Mischspuren gibt usw. Besser als an einem Reinigungsset kann man keine Schmauchspuren abnehmen.
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Abbildung: Das in einer Garage der Polizeiinspektion Zwickau asservierte Waffenreinigungsset. Bildermappe 11 und roter Pfeil wurden ergänzt. Mappen sind vollständig veröffentlicht

Nun wurde wie verrückt das native italienische Waffenöl gesucht, das sich nur aus Suhler Produktion auftreiben läßt, aber nicht aus italienischer.

Womit haben wir es letztlich zu tun? Nun, bei dem oben erwähnten Preis, der für den Tag der Urteilsverkündung ausgelobt ist, geht es um eine ganze Menge, vor allem um akribische Polizeiarbeit und sorgfältige Auswertung der Akten.

Keine Verfahrensrelevanz bei Asservaten, die mit Waffen zu tun haben, in einem Verfahren, in dem es um eine terroristische Vereinigung, Massenmord, Unterstützernetzwerke und weiß der Deibel geht? Geht’s noch?

Welche Verfahrensrelevanz wäre denn gegeben gewesen?

Man hätte das Waffenreinigungsset nach der Untersuchung auf Humanspuren (DNA und Fingerabdrücke) einer physikalisch und chemischen Analyse unterziehen und diese Ergebnisse mit der physikalisch-chemischen Untersuchung der Waffen abgleichen müssen.

Die Waffen W01 bis W11 lagen am 09.11. alle in Zwickau, das Waffenreinigungsset ebenfalls. Am 10.11. gingen die Waffen samt Untersuchungsauftrag an das BKA, damit am 11.11. (Eingang bei KT 21 an jenem Tag) bei bester Karnevalsstimmung unter donnerndem Helau und Alaaf die Ceska 83 (W04) als schlimmste deutsche Supermörderwaffe seit dem Autobahnbau präsentiert werden konnte.

Dabei hätte eine gründliche kriminaltechnische Untersuchung aller Waffen und des Reinigungssets durchaus interessante Ergebnisse liefern können.

Welche Schmauchspuren lassen sich an den Bürsten, Lappen und Reinigungsdochten feststellen? Welche Ölrückstände gibt es? Gibt es Mikrospuren eines mechanischen Abriebs von Metallen? Welche dieser Spuren kann mit welcher Waffe oder der reichhaltig aufgefundenen Munition in Übereinstimmung gebracht werden?

Spannendere Fragen als jene, ob Wohlleben bereits 1998 vor hatte, die Polizisten Kiesewetter und Arnold mit keiner Ceska ermorden zu lassen.
Da diese Untersuchung unterblieb, sie hatte ja keine Verfahrensrelevanz, stellt sich einmal mehr die Frage, wie in einem Rechtsstaat Verfahren dieser Dimension untersucht werden. Von der Aktenführung und Asservierung ganz zu schweigen.

Die Führunsgetage des BKA hat im Einvernehmen mit der politischen Führung des Landes und der Bundesanwaltschaft schnell mal so den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, um im Schnelldurchlauf eine ihnen genehme politische Stimmung zu erzeugen, unter deren Deckung auf Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages vom 22.11.2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos rechtstaatswidrig zu Massenmördern und Terroristen verurteilt wurden. Da waren gerade mal 16 Tage seit dem bis heute ungeklärten Tod der beiden vergangen.

Keine Verfahrensrelevanz bei vermutlich 6 Schrotkugeln in Böhnhardts Kopf. 5 Pfund Schwarzpulver, unversehrt im Schuttberg der Frühlingsstraße geborgen, sind ohne jede Bedeutung.

Ein Abgleich der aufgefundenen Waffen mit einem Waffenreinigungsset fällt ebenfalls unter dem Tisch.

Keine weiteren Fragen zum Rechtsstaat, eure Ehren.

8. Dezember 2014

NSU: Überwache auch du!

Es wurde sehr viel über den Bombenanschlag geschrieben, den Böhnhardt und Mundlos unter Zuhilfenahme teurer Fahrräder in der Kölner Keupstraße durchgeführt haben sollen.

Unser Thema an der Stelle ist nicht die Ermittlungsarbeit der Polizei, sondern die Drecksjournaille, die auf einem Haufen Gerichtsakten hockt und Schweigegeld dafür kassiert, daß sie wider besseres Wissen entlastende Dinge nicht publizieren. Im Gegenteil. Das Dreckspack in den deutschen Medienhäusern schreibt seit drei Jahren weiter an der Bombenstory, auch wenn seit 23.12.2011 geklärt ist, daß anhand der Aufnahmen der Überwachungskameras von VIVA-TV keine Aussage zu den Tätern getroffen werden kann. Die Bänder liefern im Sinne der staatlich erhobenen Anklage und des parlamentarischen Schuldspruchs vom 22.11.2011 eine Null-Aussage.

In einer Auswertung des Sachverhaltes vom 23.12.2011 heißt in der Akte "Asservate EDV02 bis EDV12" auf S. 306/307.

Untersuchungsauftrag

Es ist festzustellen, ob es sich bei den auf den oben angeführten Überwachungsaufnahmen abgebildeten männlichen Personen um MUNDLOS, Uwe, geb. 11.08.73 in Jena, bzw. BÖHNHARDT, Uwe, geb. 01.10.77, handelt.

Im vorliegenden Fall sind aufgrund der ungenügenden Bildqualität der Überwachungsaufnahmen (zu kleiner Abbildungsmaßstab, zu geringe Auflösung, zu schwacher Kontrast, Bewegungsunschärfe, gravierende Artefaktbildung, zum Teil abweichende Aufnahmeperspektive, Mimik) sowie des Umstands, dass ein Teil des Gesichtsbereichs durch Mütze und Brille verdeckt ist, keine Vergleichsarbeiten möglich, da individuelle anatomische Merkmale des Gesichtsbereiches, deren Auswertung für einen solchen Vergleich unerlässlich ist, nicht bzw. nur schemenhaft zu erkennen sind und somit nicht objektiv miteinander verglichen werden können.


Aus die Maus.

28. September 2014

NSU: Update auch du!

Das mit der Tokarev (Arnold) ist unglücklich formuliert. In dem Schreiben vom 13.11.2011 ist nur von der Radom (Kiesewetter) die Rede, das beträfe dann auch nur die DNA-Profile von P1 und P4, die nicht erfaßt werden sollen.

Im selben Atemzug stand hier formuliert, daß dies auch die Samples der Tokarev betrifft. Das stimmt so nicht. Das Komma muß weg und ein neuer Absatz hin.

Im Bericht vom 23.12.2011 wird darauf verwiesen, daß die per email am 11.11. übermittelten DNA-Samples der Tokarev später zurückgezogen und als nicht verwertbar erklärt wurden. Der genaue Zeitpunkt des Rückzugs ist den Akten nicht entnehmbar.

Die Übermittlung der Daten eines LKA-Berechtigten zur Radom W01 erfolgte per email am 22.11.2011.

Sie haben im BKA also definitiv Radom (W01), Tokarev (W08) und Ceska (W04) als erstes untersucht und DNA-Profile auf beiden oder sogar allen drei Waffen gefunden. Die verwertbaren auf der Radom dürfen nicht erfaßt werden, sagt das Schreiben vom 13.11.2011. Die der Tokarev werden später zurückgezogen. Datum unbekannt.

Die Ceska wird zum Karnavalsauftakt sofort als deutsche Mörderwaffe des neuen Jahrtausend verkauft, um einen fetten Pfahl in den Boden zu rammen, an dem sich die Staatsräson fürderhin festzuhalten hat. Damit war die Маршрут vorgegeben, und wehe irgendwer verläßt den vorgezeichneten Trampelpfad.

Wir müssen an der Stelle trotzdem präzise sein.

Was passierte in der Zeit vom 11.11., erste verifizierte DNA-Spuren bis 13.11. Schriftsatz, daß die Radom-Spur auf dem Abstellgleis zu enden hat, zumal die DNA-Samples der Tokarev ebenfalls bekannt waren?

Die Ceska wurde als erstes aus dem Rennen genommen. Es folgt zwei Tage später die Radom und später die Tokarev. Alle Waffen sind DNA-verseucht, sind mutmaßlich Tatwaffen. Welche DNA welcher Waffe gehört zu P2 und P3? Welche Kreuztreffer gibt es zwischen diesen drei Waffen.

Die Frage ist ganz einfach. Wer hat ein Interesse daran, daß die drei wichtigsten Tatwaffen, oder tatgleiche, bereits am 13.11.2011 forensisch aus dem Rennen sind und zukünftig nur noch als Behauptungsbeweis gehandelt werden dürfen? Wer hat die Macht, dies zu veranlassen?

Die Waffen müssen am 13.11. erledigt sein, weil sie es nicht waren bzw. es nicht belegt werden kann, der fette Pfahl aber längst in den Boden gerammt war. Am 11.11.11 um 11.11 Uhr.

Am Abend des 11.11. wissen sie, daß sie nur die DNA ihrer eigenen Leute erwischt haben, der Spurenleger. Das geht schon mal gar nicht. Am Samstag ist Krisensitzung, wie man mit diesem Ergebnis umgeht. Und am Sonntag ist das dann von oben nach unten durchgestellt und im Fall der Radom aus Versehen auch notiert worden, obwohl es als stille-Post-Spiel gehandhabt werden sollte. Nie wieder wird man verifizieren können, wer die Spuren in Stregda und Zwickau gelegt hat, unabhängig davon ob es Tatwaffen oder nur die richtigen Waffentypen waren.

Eine Behauptung ist kein Beweis, nicht mal ein Indiz, sondern genau das, was es ist. Die Propagandashow eines Generalbundesanwaltes, der sich mediengeil vor die Kameras stellt, eine Waffe hoch hält und sagt: Die war's.

Nicht einer fragt: Warum die und keine andere?

Zur Erinnerung. Es gab mal in einer Pressekonferenz die Frage, wieso Herr Schäuble, der nicht mal in der Lage ist, sachlich über die Finanzen eines schwarzen Akenkoffers Auskunft zu geben, wieso der die Finanzen eines ganzen Landes verantworten soll, wenn er schon bei Schwarzgeld so vergeßlich ist.

Wieso stellt kein deutscher Journalist solche Fragen an die schludrigen Bundesanwälte?


Folgt ein zweites Update.

Zu den echt netten Leuten im Urlaub auf Fehmarn.

Bezüglich der Fehmarn-Akte hatten wir nach erfolgreich absolviertem Studium geurteilt:

Es handelt sich um ein 400-Seiten-Konvolut erschreckender Banalität, das die Zeugenvernehmungen zu den Urlaubsaufenthalten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe (BMZ) bzw. Tschäpe (BKA 28.03.2012, S.345 und S. 370) beinhaltet.

An kriminaler Explosivität wird man in diesem Band nicht fündig.

Das Fazit unserer Aktenstaubschnüffelei war für Krimifreunde enttäuschend, aber mit einem Fragezeichen versehen.

Der Teil 3 und Schluß der kleinen Aktenkunde über die Urlaubsinsel Fehmarn hinterläßt uns mit einem Rätsel. Auf 408 Seiten sind exakt Null Beweise für Nichts archiviert worden.

Alles in allem ist hier auf 408 Seiten das beste Leumundszeugnis erstellt worden, das uns jemals zu Gesicht kam. Mit dem wären Böhnhardt und Mundlos jederzeit Sparkassendirektor in Arnstadt geworden, wären ihnen nicht die beiden Burschen in den Weg gekommen, die Anfang September bei der Spurenlegung für den Selbstmord von B&M fotografiert wurden.

Was wir nicht sagen können, darüber schweigt sich die Akte aus, ist die Tatsache, ob sich aus den in der Akte versammelten Zeugenaussagen weitere Ermittlungsansätze ergeben haben. Da hält das BKA den LKA gegenüber tunlichst den Schnabel.


Schau an. Es gab eine zweite Akte. Eine, die jenen Teil enthielt, der dem GBA zugespielt werden mußte und den Verteidigern verborgen bleiben sollte, die auch die vom BKA sehr frühzeitig veröffentlichten Fahndungsbilder enthält, inklusive Screenshots aus Videos, die das in der Hauptakte Fehmarn eruierbare Personenprofil erhärten.

Es handelte sich bei Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe um nette, erlebnishungrige, lebens- und abenteuerlustige Menschen, die sich nicht versteckten. Welcher Untergründler läßt sich schon in seiner Ausgelassenheit filmen und fotografieren? Welcher Untergründler läßt keine Sehenswürdigkeit aus und nimmt jeden Erlebnispark mit, der unterwegs am Straßenrand um Kundschaft bettelt?

Spannend wird nun die Frage sein, wie eine vom BMZ-Trio 2010 genutzte Speicherkarte für Filme derart verdunsten konnte, daß sie, mit 2011er Filmmaterial kombiniert, unversehrt samt nagelneuem Camcorder im Brandschutt Zwickaus wieder auferstand. Gefunden hat das Teil niemand. In den Akten ist es trotz allem erfaßt. Ein Wunder transzendenter Spurensicherung. Ein Fortschritt an Forensik, wie ihn sich Sherlock Holmes nicht mal erträumt hat. Noch fehlende Spuren und Beweise werden aus der Vergangenheit in die Akten gewurmlocht.

Herr Einstein, wir verneigen uns vor ihren wegweisenden Entdeckungen.

21. September 2014

NSU: DNA-Spuren auf den Brandschutt-Waffen

Admin: man wollte keine weiteren Verbrechen von nach dem 4.11.2011, daher nicht einstellen in die D-Bank, merke ich an die ;)
Admin: warum haben die Sachsen bei, LKA Dresden keine DNA von P1 und P4 gefunden? AUf der W01?
Admin: Hat das BKA die Sachsen gefunden? Die vom Labor?
Admin: Wenn auf W01 P1 und P4 sind, wo ist dann P2 und P3? Auf der Ceska oder auf der Tokarev? Mehr Waffen waren nicht bei KT 31... oder?


Das Problem ist schon vertrackt, wenn man nicht alles kennt, die Aktensprache einem verborgen bleibt. Fakt ist, daß am 10.11. eine Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung von 11 Waffen aus Zwickau an das BKA geschickt wurde, dem keinerlei Einschränkungen beigefügt sind. Von den 11 Waffen sind wenigstens die Radom W01, die Ceska W04 und die Tokarev W08 von Bedeutung, da die Möglichkeit der Anhaftung von recherchierfähigem DNA-Material bestand.

Erst einige Wochen später sind die Untersuchungen abgeschlossen, am 28.12.2011, einen Tag später jedoch bereits zum Karnevalsauftakt die Ceska vorab als Mörderwaffe schlechthin präsentiert.

In den Akten wird dann darauf hingewiesen, daß auf Wunsch von KT31 zwar eine Recherche nach den DNA stattfinden möge, die Speicherung gefundener Samples in der DNA-Analysedatei für spätere Recherchen jedoch untersagt ist, einfach mal auf deutsch gesagt.

Auf der Radom hat man das Vollprofil P1 und Teilprofil P4 gefunden. Zusätzlich wurde ein Teilprofil einer berechtigten Person LKA Sachsen entdeckt, insgesamt also 3 DNA-Profile differenziert.

Auf der Tokarev W08 wurden zumindest verwertbare Samples gefunden, die noch am 11.11. sicherheitshalber zurückgezogen und als nicht verwertbar eingestuft wurden.

Am 13.11.2011 wird die Einpflege der DNA-Profile von P1 und P4 vorsorglich untersagt. Das hat einen Grund, der nicht in den Akten steht.

Am 11.11. wurden DNA-Samples von P1 als Meldebogen und am 16.11. von P4 für die Einspeisung in die DNA-Analysedatei an ZD-22 übermittelt, so im Gutachten vom 23.12.2011.

P1 und P4 sind an keiner uns zugänglichen Stelle als berechtigte Personen aufgeführt.

Es kann was bedeuten, muß aber nicht.

Zeitleiste [siehe update am Ende des posts]:

10.11. Antrag für 11 Waffen ohne Einschränkungen

11.11. um 16:54 Uhr Übermittlung DNA-Profil P1 von der Radom W01 an ZD22 und ST13-ISA zur Erfassung in DNA-Analysedatei, Teilergebnis für Tokarew W08 wird zurückgezogen, Spur als nicht verwertbar erklärt

13.11. Verbot, DNA-Profile von P1 und P4 für die Recherche zu erfassen, weil es KT31 so wünscht (siehe Aktenausriß)



16.11. DNA-Profil von P4 analysiert und für Erfasssung in der DNA-Analyse-Datei übermittelt

Für unsere Film-Kommissarin ist das ein echtes Problem, denn exakt an den beiden Waffen, mit denen möglicherweise der Mord und Mordversuch an Polizisten verübt wurde, finden sich DNA-Profile, deren Einspeisung in die DNA-Analysedatei untersagt wurde. Noch am 11.11. kurz nach Karnevalsbeginn. Und nun grübelt sie seit Tagen drüber danach, ob es einen Grund dafür gibt.

Vielleicht hatten wir uns da etwas unglücklich ausgedrückt.

Unsere Kommissarin war darüber gestolpert, daß im DNA-geilen Polizeistaat ausgerechnet im größten Supermordfall seit dem Autobahnbau bestimmte DNA-Spuren von der Speicherung in Datenbanken ausgenommen sind. Nun sitzt sie gerade in der Kriminaltechnik, scheißt das Personal zusammen, die auch nichts wissen, weil das von oben so angeordnet war. So stellen wir uns jedenfalls die Filmszene vor.

[update 27.09.2014]

Wann genau die DNA-Samples von W08 (Tokarev) als nicht verwertbar zurückgezogen wurden, ist aus den Akten nicht eruierbar. Es wird im Bericht vom 23.12.2011 erwähnt. Über die DNA-Spur des Berechtigten vom LKA wurde am 22.11. per email berichtet.

3. August 2014

NSU: echt nette Leute im Urlaub auf Fehmarn


Screenshit: Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe - Echt nette Leute, ohne Scheiß, das ist der Hammer.

Der Teil 3 und Schluß der kleinen Aktenkunde über die Urlaubsinsel Fehmarn hinterläßt uns mit einem Rätsel. Auf 408 Seiten sind exakt Null Beweise für Nichts archiviert worden. Nur der ideologische Hellseher des LKA SH, dem ging eine Lichtlein auf, das uns bisher so nicht erschien. Er hatte Ende Januar 2012 die Eingebung, daß es sich um Terroristen handelt, wozu es eines Fotobeweises bedarf, denn genau diese Bilder wären unabdingbare Beweismittel im Strafverfahren.

Wir haben nie wieder davon gehört, daß BMZ mit diesen Urlaubsbildern im Strafverfahren als Terroristen enttarnt wurden, also war es wohl doch nur eine Imagination des polizeilichen Hellsehers.

Alles in allem ist hier auf 408 Seiten das beste Leumundszeugnis erstellt worden, das uns jemals zu Gesicht kam. Mit dem wären Böhnhardt und Mundlos jederzeit Sparkassendirektor in Arnstadt geworden, wären ihnen nicht die beiden Burschen in den Weg gekommen, die Anfang September bei der Spurenlegung für den Selbstmord von B&M fotografiert wurden.

Was wir nicht sagen können, darüber schweigt sich die Akte aus, ist die Tatsache, ob sich aus den in der Akte versammelten Zeugenaussagen weitere Ermittlungsansätze ergeben haben. Da hält das BKA den LKA gegenüber tunlichst den Schnabel.

Dafür haben wir alle Fundstellen zu Tätowierungen rausgekramt. Da gehen die Aussagen von keine wahrgenommen bis hin zu Übermalungen alter Tattoos an Schulter und Oberschenkel.



30.11.2011 Morgenstern, PHK'in, Vernehmung mit vorgefertigen Fragen, S. 216

Zu Beginn seiner Vernehmung wurde Herrn XYZ mitgeteilt, welche Ermittlungssache hier Gegenstand der heutigen Vernehmung sein soll, insbesondere eine Ermittlungssache, die beim Bundeskriminalamt ansässig ist. Es geht um die "rechte Terrorzelle", so will ich es mal formulieren, aus Zwickau, die ja auch durch die Medien gegangen ist...

Zur Sache:
Herr XYZ, ich werde Ihnen jetzt einige Fragen, die von der Ermittlungsgruppe vorformuliert wurden, stellen. Und ich möchte Sie dazu bitten, eben dann Aussagen zu machen, die ich dann für Sie auf Tonband aufnehme.

Frage:
Welche Personen waren auf dem Campingplatz M 80?
Antwort:
Wenn Sie mich jetzt so fragen, würde ich gefühlt antworten, dass das vier Personen waren, die dort gewesen sind. Zwei habe ich mehrmals gesehen ständig. Das waren Männer. Und ich mein', es sind auch zwei Frauen dabei gewesen.

Frage:
Können Sie diese Personen etwas näher beschreiben, mal jede einzeln für sich, vom Alter her, von der Gestalt, von der Figur, von der Erscheinungsform, ob es Deutsche oder Südländer oder so was gewesen sind?

S. 217

Antwort:
Also, das ist schon 'n bisschen lange her. Ich weiß jetzt nicht so genau, aber das waren auf jeden Fall Deutsche, das kann ich ganz genau sagen. Und bei der einen Person, der war schlank und meine ich, hat auch etwas schütteres Haar gehabt, aber da bin ich mir auch nicht so ganz sicher. Und die Person, die ich eben etwas näher beschrieben hab oder im Kopf hatte, die ist etwa so mein Alter, also so vielleicht 40 bis 48, so um den Dreh wird der, denke ich, gewesen sein. Das ist schwierig.

S. 219

Bild Nr. 18: Bei Bild Nr. 18, das deckt sich mit der Person, die ich beschrieben hab. Der ist schlank, schütteres Haar. Gut, vom Ansehen des Bildes würde ich sagen, die Person ist 50, aber vom Gefühl her würde ich sagen, die ist dabei gewesen. Auf jeden Fall kommt mir diese Person bekannt vor.
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16.01.2012 schriftliche Antwort, Zeugin S. 225

Ich kann mich an die Person erinnern. Handschriflicher Vermerk: nur sehr fragmentös
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09.11.2011 (!) Vernehmung, Protokoll, Zeuge, S. 267

Von den mir vorgelegten Lichtbildern habe ich die Personen mit den Nummern l, 4, 5 und 9 als jene Personen wieder erkannt, mit welchen meine Frau und ich seit 2007 auf der Insel Fehmarn unseren Urlaub verbracht haben.
In der weiteren Folge werde ich die Personen mit den dazugehörigen Nummern bezeichnen:

S. 268

Hier wird erklärt

1 Garry, eigentlich Holger
4 Max
9 Liese Eminger

S. 270
Der Gerry hatte auf einer Schulter einen Stahlhelm mit einem Totenkopf tätowiert. Auf welcher Schulter er dies getragen hat und ob nun ein Totenkopf dabei war, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Tätowierungen wirkten sehr martialisch bzw. furchterregend. Er erklärte sie uns mit einer Jugendsünde und überdeckte sie, wenn er in der Öffentlichkeit war. In diesem Jahr befand sich eine andere Tätowierung darüber, die er sich frisch hat machen lassen. Was sich Jetzt darauf befand, weiß ich nicht. Sie wirkten nicht mehr so martialisch. Es gab noch eine Tätowierung auf dem Oberschenkel von dem Gerry. Hierzu kann ich aber nichts weiter sagen.

S. 271 Zur Person Nummer 5.

Ergänzen möchte ich auch noch, dass es sich bei der Person mit der Nr. 5 und bei der Person Nr. 1 meiner Meinung nach um die gleiche Person handelt.

S. 273

Fragee:
Ist Ihnen bei den drei Personen im Gesicht eine Narbe vom Mund bis zum Ohr führend aufgefallen?
Antw.:
Nein, das ist mir nicht aufgefallen.

S. 274

Frage:
Waren die drei Personen in den letzten Jahren einmal in Begleitung eines Kindes?
Antw.:
Nein, definitiv nicht.
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09.11.2011 Vernehmung, Zeugin, S. 279

Frage:
Können Sie Angaben zu Besonderheiten der Personen machen?
Antw.:
Gerry hatte eine Tätowierung am rechten Oberarm und am rechten Bein bis zum Knie. Vielleicht war es auch die linke Seite. Bei den Tätowierungen handelte es sich um finstere Geschichten. Ich habe hierauf Blumen, Ranken und einen Totenopf erkannt. Mehr fällt mir dazu nichts ein.
Gerry war Linkshänder. Das ist mir beim Batminton-Spielen aufgefallen. Dann hatte der Gerry noch abstehende Ohren. Das war für mich ein sehr sympathischer lieber Mensch. Von der Art her war Gerry ruhig.

S. 281

Auf Frage muss ich sagen, dass die Liese meiner Meinung nach keine Kinder hatte. Ich habe auch keine Kinder während der Zeit unserer Urlaube gesehen.

S. 281/282

Frage:
Sind Ihnen während der Urlaube Verletzungen an den drei Personen aufgefallen?

Antw.:
Nichts, was man eigentlich nicht mit einem Pflaster lösen konnte.

Frage:
In welchem Verhältnis standen dir drei untereinander zueinander?
Antw.:
Ich habe sie nur als gute Freunde in Erinnerung. Sie haben sich gegenseitig geholfen.

S. 287

Namentliche Zuordnung der Fotos zu den Bildnummern.
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09.11.2011 Soko Parkplatz, vernehmung, Zeugin S.300

Frage:
Was ist Ihnen noch an den dreien aufgefallen?
Antwort:
Mein Sohn hat mir erzählt, dass Gary eine auffällige gruselige Tätowierung am Oberschenkel, vermutlich rechts, hatte. Das Tattoo hatte Totenköpfe und viel Blut... Außerdem war Gerry am Bauch tätowiert, aber genauer konnte ... dieses Tattoo nicht beschreiben.


Von Liese habe ich eine Handynummer bekommen, von Max eine Emailadresse und von Gary eine Skype-Adresse.
Die Handynummer lautet: 0162-7000587
Die Email lautet: ma-iz@gmx.de
Die Skype-Adresse lautet: ger-skype gerri123
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17.01.2012, Vernehmung LKA Niedersachsen, Zeuge, S. 334

Frage: Können sie die Personen beschreiben?
Antwort:
- Maxi hatte wenig Haare auf dem Kopf - quasi Glatze- , braungebrannt war er, er war dünn drahtig, ca. 180 cm groß, so ein bischen jünger als wir so ca. 35 Jahre alt. Zu der Kleidung, die er trug, kann ich nur sagen, das war ganz normale Urlaubskleidung, nichts besonders. Auch farblich nichts besonderes. Die waren so was von unauffällig. Unauffälliger als wir. Das einzige , was auffällig war, war, dass zwei Männer mit einer Frau unterwegs waren. Aber das habe ich auch nicht hinterfragt.
- Gerry hatte ungefähr die selbe Größe, auch ca. 180 cm, gleiches Alter, kräftiger, kurze dunkle Haare, aber nicht so kurz wie Maxi.
- Lieschen war ca. 35, sie war Ca. 165 bis 170 cm groß, hatte dunkle zum Pferdeschwanz zusammen gebundene Haare und auch bei ihr ist mir zur Kleidung nicht besonderers in Erinnerung geblieben.
Die waren absolut lebenslustig. Die haben immer faxen gemacht. Insbesondere mit den Kindern. Und man hat gemerkt, dass die nicht blöde waren.

S. 335

Echt nette Leute, ohne Scheiß, dass ist der Hammer.

S. 339

Namentliche Aufstellung zur Lichtbildvorzeigedatei 2011/5082 des BKA, ZD 22-3 voom 22.11.2011

S. 341-343

3 Fotos