Vor einer Woche noch hieß es mit unerschütterlicher Übrezeugung, daß das in ein Grundgesetz reingeschriebene Recht auf Freiheit der Versammlung unreschütterlich ist und auch bei Mangel an Polizeikompetenz gilt und durchzusetzen ist. Da ging es um das recht der Jubelperser, ihre neuen Brüder und Schwestern in Heidenau begrüßen zu dürfen.
Schon eine Woche später kommt das gleiche Gericht bezüglich des gleichen Grundgesetzes zu einer gänzlich anderen Auffassung. Binnen einer Woche ist das Recht auf Versammlunsgfreiheit verfassungswidrig. Wer sich anmaßt, dieses in Anspruch zu nehmen, somit ein Verfassungsfeind.
ILLUSTRIERTE-ONLINE 11. September 2015, 23:59 Uhr
Versammlungsverbot in Hamburg
Bundesverfassungsgericht verhindert Neonazi-Aufmarsch endgültig
Zuerst mal sei mit einem Irrtum aufgeräumt, der dem Praktikanten der Hetz-Illsutrierten unter heftigem Einfluß von Alsterwasser uinterkam.
Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten einen Neonazi-Aufmarsch verhindert. Schon mal deswegen nicht, weil die urteilenden Richter gut gesichert in ihren Katakomben saßen und Sprüche von ihren Blättern ablasen. Es gibt noch einen viel gewichtigeren Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat sich gestern überhaupt nicht mit einem Neonazi-Aufmarsch befaßt.
Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken. Im Regelfall muss und wird es deshalb möglich sein, eine Versammlung ... vor Angriffen Dritter zu schützen und so deren Durchführung sicherzustellen. Lassen sich ... im Einzelfall die benötigten Polizeikräfte am Veranstaltungstag auch unter Hinzuziehung externer Kräfte nicht rechtzeitig bereitstellen, verlangt eine verhältnismäßige Beschränkung des Art. 8 Abs. 1 GG auch die Prüfung einer zeitlichen Verschiebung der Versammlung anstelle eines Verbots als milderes Mittel.
2. Das Oberverwaltungsgericht stellt unter Zugrundelegung dieser Grundsätze mit guten Gründen darauf ab, dass vorliegend zweifelhaft ist, ob die Stadt die erforderlichen Anstrengungen zum Schutz der Versammlung unternommen hat und das Verbot der Versammlung auf einen polizeilichen Notstand gestützt werden konnte. Vertretbar hält es diese Frage im Eilverfahren unter dem besonderen Zeitdruck nicht für aufklärbar.
Gewaltakte waren bisher ausschließlich von rot, grün, gelb, blau und sonstwie lackierten Faschisten angekündigt worden.
Letztlich handelt es sich um einen erheblichen Rüffel für den Hamburger Senat, der seiner Pflicht, den Schutz der angemeldeten Demonstration zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist. Dem aber ist das egal.
Lesen bildet. Bereits am frühen Morgen Alsterwasser saufen verblödet.
Die Hamburger Hetz-Illustrierte gehört zur Lügenpresse.
q.e.d.
[update 11:00 Uhr]
ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"
Bremer Polizei erwartet Neonazis
Es kann sein, daß die Bremer Polizei Neonazis erwartet. Das wissen wir nicht. Die eigentlich für Hamburg vorgesehene Demo, die der Senat wegen Feigheit vor dem linken Klassenfeind verkackt hat, wird nun in Bremen stattfinden. Das aber hat mit Neonazis erst mal nichts zu tun, sondern mit der Wahrnehmung eines Grundrechts. Zumindest steht es so im Grundgesetz drin. Wie lange noch, das ist eine andere Frage.
Deswegen noch einmal den benachteiligten Praktikanten der Hetz-Illustrierten ins Stammbuch geschrieben. Es gibt im deutschen Recht nur jenes auf Versammlungsfreiheit. Es gibt kein Recht auf Gegendemo und somit auch keines auf Gegendemo mit Randale. Wenn die Randalierer demzufolge von der Polizei auf die Fresse kriegen, dann völlig zu recht. Wenn der Hamburger Senat vor solchen Pöblern kuscht, dann gehört er aus dem Amt gejagt, weil er nicht in der Lage ist, die verfassunsgmäßigen Rechte der Hamburger Bürger und ihrer Gäste sicherzustellen.
[update 12:00 Uhr]
Die Hamburger Hetzpostille hat den Titel ihrer vormittäglichen Haßpropaganda ohne Angabe von Gründen umgedichtet. Die neue Strophe in alter Leier lautet so.
ILLUSTRIERTE-ONLINE 12. September 2015, 10:42 Uhr
"Tag der Patrioten"
Bremer Polizei will Neonazis nicht in die Stadt lassen