12. September 2015

NSU: Zeitraffer der Vertuschung des Doppelmordes an Böhnhardt und Mundlos

In einem Gastbeitrag für den Blog von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU hat A.R. eine Zeitleiste zu den Ereignissen nach dem Fund des Wohn­mobils in Eisenach-Stregda vorgestellt, die aus öffentlich zugänglichen Quellen geronn.

Solche Zeitleisten sind für Kriminalisten eine sehr wichtige Hilfe, da mit ihrer übersichtlichen Präsentation ein schnellerer Zugang zu möglichen als auch unmöglichen Geschehensabläufen gewonnen werden kann. Wir hatten das am Beispiel des Mordes an der Polizistin Michelle Kiesewetter bereits dargelegt.

Im folgenden Beitrag seien zwei Zeitstempel näher beleuchtet, da sie Aufschluß über das Verhalten der vor Ort handelnden Polizisten geben.

13:20 Uhr - "Bei der vorne am Eingang liegenden Leiche wurde eine Pumpgun aufgefunden."

Die Pumpgun können sie nur unter zwei Voraussetzungen gesehen haben. Böhnhardt lag ziemlich weit vorne, und es war noch kein Schutt herab­gerieselt und sie lag nicht unter ihm, wie fotografisch dokumentiert, sondern neben ihm.

Dieser Zeitstempel bestätigt gewissermaßen, daß es eine erhebliche Ver­änderung des Fundortes der Leichen gab, denn Böhnhardt rutschte durch die Rampe Richtung Eingang Naßzelle, mit ihm auch die Pumpgun, die ja unter seinem Körper lag.


Zum Tatkomplex 4.1 finden sich im Ordner 9 auf S. 32 der PDF-Datei die entscheidenden Fotos, die besprochen werden müssen.



Fotos zur besseren Übersicht aus der PDF-Datei extrahiert und separat dargestellt.

Es werden zwei Teilübersichten angeboten, die den Fund einer Pistole H&K belegen sollen, diesen aber nicht belegen. Dafür belegen sie andere Dinge.

Man vergleiche die Lage der Holzleiste auf der rechten Sitzbank. Sie hat sich zwischen den beiden Fotoaufnahmen erheblich verändert. Die Schachtel vor der Leiste ist verschwunden. Der Fundort wurde während der Dokumentation oder zwischen den vielen Dokumentationen verschiedener Tatortgruppen erheblich verändert.

Ein zweites Merkmal sind die Fenster. Oben kann man gut erkennen, daß das Wohnmobil bereits in der Halle es Abschleppdienstes Tautz steht. da ist ein Fahrzeug geparkt. Im unteren Foto hingegen haben wir volles Licht aus allen lichtdurchlässigen Öffnungen, selbst aus Richtung der Naßzelle gibt es eine strahlend weiße Lichtquelle.

Im oberen Foto bricht die durch die Kraft des Feuers verzogene Sprela­cart­platte des Tisches unter der Last des Endgliedes vom Zollstock regelrecht zusammen. Im unteren Foto hat sie die typische Form einer großen Bimetallplatte bei Erwärmung. Sprelacart ist nach Abkühlung formstabil. Brandsachverständige werden das sicher mit viel Sachkunde aufdröseln können. Wir halten uns da raus.

Wenn aber erst dort eine Pistole auf dem Tisch dokumentiert wird, am Schild für die Asservatnummer erkennbar, dann kann sie nicht bereits um 16 oder 17 Uhr erkennungsdienstlich identifiziert sein. Das Wohnmobil traf in diesem Zeitraum erst in der Halle ein, mußte aus der Plane gepellt und für die Tatortgruppe vorbereitet werden.

Die entscheidende Frage lautet aber, wer der vorderen Leiche den linken Schuh wieder angezogen hat, denn nötig war es nicht, da sie nie mehr würde laufen müssen. Der Schuh ist in dem unteren der beiden Fotos ganz gut zu erkennen.

Nachdem der Brandschutt entnommen war, stellte sich die Lage für den Fotografen so dar. Die Lage der Leiche hat sich erheblich verändert.



In der Bilddokumentation werden aus Gründen der Verschleierung des Doppelmordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Fotos ver­schie­dener Polizeifotografen kunterbunt gemischt, um eine Suggestion des Fundortes zu erzeugen, die es so nie gab.

Aus der vorliegenden Dokumentation ist nicht ersichtlich, wie eine Pump­gun gesichtet worden sein soll. Anhand der Akten läßt sich das nicht nachvollziehen.

Folgerung: Es helfen nur die Fotos von vor dem Abtransport des Wohn­mobils. Wer diese dem TPUA verweigert, vertuscht einen Doppelmord und die Straftaten der Polizei vor Ort. Und wenn die Mitglieder des PUA sich dieser Problematik verweigern, dann helfen sie selber nach allen Kräften bei der Vertuschung.

13:46 Uhr erfolgt Hinweis auf mögliche gesuchte 3. Person an der Autobahn (Hubschrauber war dorthin geschickt worden)

Ein Hinweis auf eine dritte Person um 13:46 ist für die Polizei nur dann von Bedeutung, wenn es sich beim Fahrer der Leichenfuhre um einen Volldeppen gehandelt hat, der das Leichenmobil abstellte und anzündete, um dann gemütlich gen Autobahn zu verschwinden.

Zieht man in Betracht, daß drei Stunden später die Wohnung in der Frühlingsstraße 26 zu Zwickau in die Luft gejagt wurde, dann macht ein zeitlich engeres Szenario mehr Sinn.

Der Fahrer des Wohnmobils längst weg oder auf dem Weg nach Zwickau, um den Teil der Geschichte auch noch zu erledigen.

In 100 Minuten schafft eine geübter Fußgänger strammen Schrittes so 8 bis 10 und mehr Kilometer.

Das hat was von den drei blutverschmierten Mördern Kiesewetters, die sich eine halbe Stunde nach der Tat die Blutspritzer im Fluß abwuschen.

Von Anwohnern wurde eine dritte Person beschrieben, für die sich niemand inetressierte bzw. deren Existenz in Polizeikreisen strikt geleugnet wird. Siehe hierzu Sprechzettel für Range vom 21.11.2011.

Eine dritte Person anderthalb Stunden später ins Rennen zu schicken, das ist nichts weiter als eine Nebelkerze, Aktionismus oder Irreführung.