Das geht ja noch, wenn sich junge Frauen in Rollenspielen gerne im 50er Jahre Look gefallen.
Oder wie es Hadmut Danisch bezüglich der Furtwängler formuliert:
Wer für 20 Pfennig wissenschaftlich Grips hat, müsste doch da mal die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es am „als Feministin” liegt. Ich kann doch auch nicht sagen, dass ich an den Klapperstorch glaube und dann in der Entbindungsstation sagen, dass ich „darauf als Storchist zunächst keine Antwort habe”.Viel schlimmer ist das mittelalterliche Frauenbild, das von den Linken praktiziert wird, indem es Frauen jeden Anspruch auf Selbstverwirklichung abspricht. Es ist seinem Wesen nach also erzreaktionär. Und das hat man jetzt auch in ein Gesetz gegossen, das aber erst der nächsten Regierung bitteschön auf die Füsse fallen soll.
Die Regelung soll aber erst nach der Brandenburger Landtagswahl in Kraft treten.Na gut. Einen Danisch hab ich noch.
Brandenburg hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Der Landtag votierte in Potsdam mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und der Grünen für die Änderung des Wahlgesetzes. Ausgenommen von der Regelung bleiben allerdings die Direktkandidaten in den Wahlkreisen.
Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz. Sie halten es für verfassungswidrig.
Dabei sollte man aber berücksichtigten, dass die SPD in Brandenburg gerade die Schriftstellerin Juli Zeh als Verfassungsrichterin in Brandenburg installiert hat. Die wurde am selben Tag des Beschlusses, nämlich gestern am 31.1.2019 als Richterin vereidigt. Na, so ein Zufall aber auch.Na gut. Noch einen.
Die Masche der SPD, die sozialistisch-feministische Verfassungssabotage vor Verfassungsklage zu schützen, indem man vorher die passenden Leute in das zuständige Verfassungsgericht einschleust, ist ja bekannt.
Um aufzuräumen mit der Legende, Volksvertreter seien, wie das Wort sagt, unabhängig seines "Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" (GG Art 3) Vertreter des Volkes als Ganzem, hat die Volksvertretung beschlossen, dass Parteien künftig nach Geschlechtern getrennte Wahllisten aufstellen müssen. Frauen vertreten dabei Frauen, Männer Männer.Jene Partien, deren Vertreter für das Gesetz gestimmt haben, sind nicht wählbar, da verfassungsfeindlich und endverblödet.
[update 16:15 Uhr]
Peter Grimm sieht in Brandenburg das Ende der freien Wahlen heraufziehen.
Wichtiger als alle Voten von Wahlparteitagen und Wählern ist die künftig vorgeschriebene Parität zwischen Frauen und Männern auf den Wahllisten. Letztlich kommt dies einer Entmündigung von Parteimitgliedern und Wählern gleich, weil eine staatliche Behörde die Kandidaten nach eigenen Kriterien vorsortieren darf.Thomas Rietzschel sieht es wie ich als Rückfall in den Feudalismus.
Statt auf die Zugehörigkeit zu diesem oder jenem „Geschlecht“ sollte es fortan auf Leistung, Verstand und Moral ankommen. Damit musste überzeugen, wer sich um ein politisches Mandat bewarb. Dass da auch viele schwarze Schafe ins Rennen gingen, ändert nichts daran, dass die Eliminierung der Sonderrechte Voraussetzung für die Entstehung der Demokratie gewesen ist. ...
Indem sie ihrerseits den Ausgleich jetzt per Gesetz erzwingen wollen, legen Sozis, Linke und Grüne die Axt an den Stamm der Demokratie. Zu erleben ist eine historische Regression: zurück in die Zeiten politischer Privilegien, gleich, ob sie sich aus der Herkunft, dem Steueraufkommen oder dem alleinigen Wahlrecht der Männer ergaben.