19. Mai 2019

Respekt

Ein Herr Schäuble verlangt von einem gewählten Volksvertreter, daß er dem deutschen Staatsoberhaupt Respekt entgegenbringt. Das darf dieser Schäuble sicher auch tun, ist ja sein Privatvergnügen. Was er allerdings nicht darf, ist der Amtsmißbrauch zur Artikulierung persönlicher Unbe­find­lichkeiten, es sei denn er benötigt einen Arzt.

Respekt muß man sich verdienen. Am einfachsten geht das, wenn man die Anderen respektvoll behandelt.

Ein aktenkundig bekannter Geldbeschaffer und -veruntreuer hat wenig lebensleistung vorzuweisen, daß man ihm mit Respekt begegnet. Noch weniger hat allerdings Schneeeule, der sich am Ende seiner politischen Laufbahn als enger Freund von Terroristen entpuppte. Die Darstellung des Bundesgrüßaugusts ist spätestens seit der Wahrnehmung dieser lästigen Pflicht durch Roman Ruck Herzog Ausweis des politischen Abstiegs, des Nichtmehrgebrauchtwerdens.

Insofern ist es völlig in Ordnung, daß Hadmut Danisch seinem Ärger über diese Gestalten Luft macht.
Zustände wie in Monarchien, in denen es verboten ist, den König zu kritisieren, oder eben auch wie in der Türkei. ...

Ich hoffe sehr, dass das ein rechtliches Nachspiel hat und noch rechtlich geklärt wird. Denn es war die Debatte über 70 Jahre Grundgesetz, und das Grundgesetz enthält die Redefreiheit und das demokratische Prinzip, wonach die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen ausgeübt wird, mithin die gewählten Abgeordneten Ausdruck eben jener Staatsgewalt sind. Nicht nur das Verhalten Steinmeiers, auch das von Schäuble sind meines Erachtens damit unvereinbar.

Wenn Schäuble die Rede nicht passt, dann wäre es der richtige (und übliche) Weg gewesen, sein Präsidentenamt für ein paar Minuten ruhen zu lassen (dafür gibt es die Vertreter) und als normaler Abgeordneter zu erwidern. Das Präsidentenamt ist aber nicht dafür gedacht, die persönliche Meinung durchzusetzen. Weder das der Bundesrepublik, noch das des Bundestages.
Das mit dem rechtlichen Nachspiel, da sei die Würde des Amtes vor, da laßt alle Hoffnung fahren.

[update 12:30 Uhr]

Apropos fahren. Es ist ein schönes Gefühl, das Rad aufzusatteln und keine Luft aufpumpen zu müssen. Eklig war die Fahrt gegen drehende Winde. Die kamen immer genau in die Fresse. Wie neulich auf Usedom, wo strammer Ostwind zwischen 20 und 40 km/h die Fahrt von Peenemünde nach Swinemünde eklig gestaltete.

Schäuble dringt auf Klarnamen im Netz

Es bedarf gleich dreier Kinder, die nicht in der Lage sind, den Blödsinn, den der Verfassungsfeind Schäuble labert, zu enttarnen. Artikel 5 Grundgesetz nennt keine Bedingungen für die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit. Somit fordert dieser Verbrecher, der bis heute über die Millionen und aber Millionen Schmiergelder, die er für Kohl bunkerte, keine Meinung hat, diese Figur verlangt den eindeutigen Verfassungsbruch.
"Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten", sagte der ehemalige Bundesinnenminister dem SPIEGEL.
Für eine offene Gesellschaft ist es vor allem schwer, Figuren wie Schäuble und Konsorten zu ertragen. Der Satz liest sich, als wenn er aus einer Latrine gefischt wurde.

Ich gehe ja auch nicht mit Namenschild auf eine Demo, um dort meine Meinung offen kundzutun.

Es stünde diesem Politclown zwar nicht besser zu Gesicht, wäre es aber, wenn er sich nicht in den grundgesetzlich garantierten privaten Lebensbereich der Bürger einmischt. Es geht Schäuble, die Regierung und alle angeschlossenen Bundesorgane schlichtweg einen Scheißdreck an, wann, wo, in welchem Umfang und welchen Inhalts der Bürger seine Meinung äußert.

Was für ein ungebildetes Charakter...

Die drei Dummköpfe von der Alster, Melanie Amann, Vera Deleja-Hotko und Marcel Rosenbach, können sie wieder aufs Arbeitsamt schicken. Aus denen wird nichts mehr.

So, ich geh erst mal Spargel an Rinderfilet und frisch aufgeschnittener Ananas in den Schlund werfen. Im Gegensatz zu Schäubles strunzdummer Schwätzerei hat das wenigstens Nährwert.

[update 20.05.2019, 13:15 Uhr]

Rechtsanwalt Steinhöfel ist nicht zu Scherzen aufgelegt.
Dass der Inhaber des zweithöchsten Staatsamtes aber derart mit der Verfassung auf Kriegsfuß steht, ist Grund genug für die Aufforderung an ihn, von weiteren Versuchen, an der Gestaltung unserer Rechtsordnung teilzunehmen, abzusehen.
...
Nachtrag/PS: Bei Facebook findet sich gerade unter dem verlinkten Artikel dieser ebenso gelungene wie sarkastische Kommentar: “Verlangt ausgerechnet der saubere Herr, der sich bis heute nicht an den Klarnamen der Person erinnert, die einen Umschlag mit 100 000 DM auf seinem Schreibtisch vergessen hat.“