Soweit so unspektakulär. Würde bei uns nicht anders passieren. Und passiert auch regelmäßig, so die Polizei mal einen Haftbefehl oder dergleichen abgleicht und die Person vor sich hat.
RA Bahners, der für Udo Vetter bloggt, sieht das ein wenig anders.
Noch auf der Polizeistation wurde Nawalny ein Eilprozess gemacht. Hintergrund ist, dass er durch seinen Aufenthalt in Deutschland gegen Meldepflichten im Rahmen von Bewährungsauflagen verstoßen haben soll. Immerhin haben seine Anwälte wohl noch eine Mitteilung erhalten, dass der Prozess stattfindet. Vorbereiten konnte sich in der kurzen Zeit aber natürlich niemand. Nawalny wurde dann wegen des Verstoßes zu 30 Tagen Haft verurteilt.
Ja, so kann man den russischen Rechtsstaat auch verbiegen, wenn es einem inn den Kram paßt. Wie gesagt, es war mit lange vorab angekündigter und Nawalny bekannter Ansage. Zu deutsch, es ist die Mühe nicht wert, sich für einen Russennazi den Arsch aufzureißen.
Das Gericht entschied, dass Navalny für 30 Tage in Haft bleiben muss. Das muss kein endgültiges Urteil sein, denn diese Untersuchungshaft gilt bis zur eigentlichen Verhandlung über seine Verstöße gegen die Bewährungsauflagen, die für den 29. Januar angesetzt ist.Rechtsstaat auf deutsch bezüglich des Urteils gegen Kontaktverbote in Thüringen geht so.Bemerkenswert ist, wie die angeblich so brutale russische Justiz mit Navalny umgeht. Können Sie sich vorstellen, dass in Deutschland ein Angeklagter mit dem Handy während seiner Gerichtsverhandlung filmen und Tweets davon absetzen darf? Nein? Navalny selbst und eine seiner Mitarbeiterinnen haben das fleißig getan, ohne dass das im russischen “Unrechtsstaat” Konsequenzen gehabt hätte.
Jetzt geht es dem Staat darum, das Urteil zu kippen, um nur ja keinen Zweifel an den derzeitigen Zwangsmaßnahmen und den massiven Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten zu lassen.Die Handschrift ist bekannt: „Unverzeihliches“ muss „rückgängig gemacht“ werden.