26. Januar 2021

Rechtsstaat auf russisch

Nawalny wurde mit Ansage festgenommen. Da Nawalny, nachdem er sich öffentlichkeitswirksam für wieder gesund erklärte, die über ihn verhäng­ten Bewährungsauflagen mißachtete und sich nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist auf der zuständigen Polizeibehörde meldete, wurde er nach der Einreise in Rußland verhaftet und seinen 30 Tagen Haft zugeführt.

Soweit so unspektakulär. Würde bei uns nicht anders passieren. Und passiert auch regelmäßig, so die Polizei mal einen Haftbefehl oder der­gleichen abgleicht und die Person vor sich hat.

RA Bahners, der für Udo Vetter bloggt, sieht das ein wenig anders.

Noch auf der Polizeistation wurde Nawalny ein Eilprozess gemacht. Hintergrund ist, dass er durch seinen Aufenthalt in Deutschland gegen Meldepflichten im Rahmen von Bewährungsauflagen verstoßen haben soll. Immerhin haben seine Anwälte wohl noch eine Mitteilung erhalten, dass der Prozess stattfindet. Vorbereiten konnte sich in der kurzen Zeit aber natürlich niemand. Nawalny wurde dann wegen des Verstoßes zu 30 Tagen Haft verurteilt.

Ja, so kann man den russischen Rechtsstaat auch verbiegen, wenn es einem inn den Kram paßt. Wie gesagt, es war mit lange vorab angekün­digter und Nawalny bekannter Ansage. Zu deutsch, es ist die Mühe nicht wert, sich für einen Russennazi den Arsch aufzureißen.

Das Gericht entschied, dass Navalny für 30 Tage in Haft bleiben muss. Das muss kein endgültiges Urteil sein, denn diese Untersuchungshaft gilt bis zur eigentlichen Verhandlung über seine Verstöße gegen die Bewäh­rungsauflagen, die für den 29. Januar angesetzt ist.

Bemerkenswert ist, wie die angeblich so brutale russische Justiz mit Navalny umgeht. Können Sie sich vorstellen, dass in Deutschland ein Angeklagter mit dem Handy während seiner Gerichtsverhandlung filmen und Tweets davon absetzen darf? Nein? Navalny selbst und eine seiner Mitarbeiterinnen haben das fleißig getan, ohne dass das im russischen “Unrechtsstaat” Konsequenzen gehabt hätte.

Rechtsstaat auf deutsch bezüglich des Urteils gegen Kontaktverbote in Thüringen geht so.
Jetzt geht es dem Staat darum, das Urteil zu kippen, um nur ja keinen Zweifel an den derzeitigen Zwangsmaßnahmen und den massiven Ein­schränkungen von Grund- und Menschenrechten zu lassen.

Die Handschrift ist bekannt: „Unverzeihliches“ muss „rückgängig ge­macht“ werden.