22. August 2021

NSU: Das Staatswohl triumphiert über das Recht?

Heutiger Beitrag von Fatalist auf dem Blog des AK NSU zu den Entscheidungen des BGH über die Revisionsanträge im NSU-Verfahren

And the winner is ...
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Die Urteile gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach sind rechtskräftig, der BGH verwarf die Revisionsanträge.

Lediglich der große Gewinner des NSU-Prozesses am OLG München, der einzig komplett schweigende Angeklagte Andre Eminger, bekommt auf Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung eine neue Hauptverhandlung im Dezember 2021, wo er mutmasslich „Nachschlag“ erhalten wird. Das letzte Urteil im NSU-Komplex soll am 15.12.2021 verkündet werden.

Soweit in aller Kürze das Ergebnis der 3 Jahre andauernden Revisionsprüfung des Bundesgerichtshofes.

Exakt wie prognostiziert:

NSU: Zschäpes Urteil in seinem Lauf

hält ein Senat am BGH nicht auf.

„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.

Was stand einer erfolgreichen Revision des Zschäpe-Urteils entgegen?

Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
außerdem wurde einstimmig bewiesen, wer die Täter sind.

Sehr richtig, exakt dieser Umstand war der allererste Beitrag in diesem Blog.

Siehe den roten Pfeil, er zeigt auf das „warum„.
Es fehlt das „ob

Ob der NSU die Verbrechen begangen hat, das wurde gar nicht gefragt.

Das weiss Niemand, dass sämtliche Untersuchungsausschüsse die Täterschaft des Trios voraussetzten und nie hinterfragen durften!

Und so geschah es dann auch.

Mit diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3.Strafsenat im
Revisionsverfahren Zschäpe u.a. ist dem Staatswohl
vollumfänglich gedient worden.

Etwas anderes war auch nicht zu
erwarten, schließlich hat der Deutsche Bundestag am 22.11.2011
einstimmig wegweisend und zielführend
beschlossen, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als
Dönermorde titulierten Delikte als NSU Morde zu titulieren und
entsprechend zu
verfolgen sind.

Der Anwalt Stahl hat sich kurz vor Verkündigung der Entscheidung in der Strafsache Zschäpe u.a. im Hinblick auf seine Aussage, daß das OLG München geltendes Recht falsch angewendet hat, als jemand entlarvt, der keine Vorstellung vom Staatswohl hat.

Außerdem müsste Anwalt Stahl als Volljurist wissen, daß der
Bundesgerichtshof entscheidet, was geltendes Recht ist und das dieses Recht im Interesse des Staatswohls tagesaktuell dynamisch ausgestaltet und „fortentwickelt“ werden kann und „fortwährend fortentwickelt“ werden muss- geht ja schließlich um das Staatswohl.

Prösterchen auf das Staatswohl!

Damit ist alles gesagt, und wer an dieses offizielle Narrativ nicht so recht glauben mag, der ist ein Nazi und „delegitimiert den Staat wie ein Querdenker es tut“.

Gelle, Herr Binninger?

Mehr zu diesem Staatswohl gibt es hier: https://nsu-leaks.freeforums.net/post/91391/thread

Man kann es eigentlich nur sarkastisch ausdrücken, so wie er hier es tut:

Natürlich wurde die Beate-Zschäpe-Revision vom BGH verworfen, wäre ja wohl noch schöner! Zschäpe bekam lebenslange Haft – „auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.“ (Welt) Hier galt in dubio pro reo nicht, denn die vom OLG gezogenen Schlussfolgerungen waren schließlich „rational nachvollziehbar“ (BGH). Außerdem standen sie so in der Presse.

Schaun mer mal was beim Eminger rauskommt… Wetten werden angenommen.