31. Juli 2024

Volksverhetzung abschaffen

Stilübung
§ 130 STGB: KONTRAPRODUKTIV UND UNSINNIG

Der „Volksverhetzungsparagraph“ sollte gestrichen werden

Volksverhetzungsverfahren meinen es vielleicht gut, bewirken aber häufig genau das Gegenteil. Absurde Verfahren verschwenden Ressourcen und mindern das Vertrauen in den Rechtsstaat. Pfarrer Achijah Zorn zeigt anhand eines konkreten Falls die Unsinnigkeit des Volksverhetzungsparagraphen auf.

Die Bevölkerung ist clever genug, mit solchen Dixi-Klo-Geschichten umzugehen. Da braucht es keine paternalistischen Staatsanwälte, die das vermeintlich dumme Volk vor irgendetwas schützen müssten.

Sag ich doch. Nur macht das niemand, denn ein einmal gewährtes Folterinstrument wird nie wieder aus der Hand gegeben.