§ 130 STGB: KONTRAPRODUKTIV UND UNSINNIGSag ich doch. Nur macht das niemand, denn ein einmal gewährtes Folterinstrument wird nie wieder aus der Hand gegeben.Der „Volksverhetzungsparagraph“ sollte gestrichen werden
Volksverhetzungsverfahren meinen es vielleicht gut, bewirken aber häufig genau das Gegenteil. Absurde Verfahren verschwenden Ressourcen und mindern das Vertrauen in den Rechtsstaat. Pfarrer Achijah Zorn zeigt anhand eines konkreten Falls die Unsinnigkeit des Volksverhetzungsparagraphen auf.
Die Bevölkerung ist clever genug, mit solchen Dixi-Klo-Geschichten umzugehen. Da braucht es keine paternalistischen Staatsanwälte, die das vermeintlich dumme Volk vor irgendetwas schützen müssten.