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12. Januar 2020

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein anderer Rechtsextre­mer


Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke / Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.

Michael Klonovsky befragt Igor, den Pianisten

Welche Drogen sollten Ihrer Meinung nach legalisiert werden?
Marihuana und alles, was die Antifa nimmt.

N-TV hatte es wegen Trump verkackt, denn der war ihnen mit seiner Erklärung zum Flugzeugabschuß im Iran wichtiger. Eigentlich wollten sie die Pressekonferenz des derzeitigen Verteidigers von Stephan Ernst live übertragen, wenn nicht auf dem Fernseher, dann auf dem Twitter. So blieb am Ende nur der dürre Text.
Im Mordfall Walter Lübcke widerruft der Hauptverdächtige sein Geständnis und bestreitet nun, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Sein Mandant habe bei einer erneuten Aussage vor dem Ermittlungsrichter entsprechende Angaben gemacht, sagte Verteidiger Frank Hannig in Kassel. Stephan E. gehe davon aus, dass der ebenfalls wegen der Tat inhaftierte Markus H. den Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben habe. Die neuen Angaben müssen nun von den Ermittlern überprüft werden.
Das ist exakt der Stand, bei dem Hannig das Mandat übernommen hatte. Tagelang war Ruhe um den Lauf der Ermittlungen. Ein männlicher Freund des Sohnes vom alternden Politiker geriet zuerst unter Verdacht, da er sich als Tatortreiniger betätigte, bevor die Kriminalpolizei ihre Tatortarbeit überhaupt begonnen hatte.

Mittels einer DNA-Spur kam man dann auch auf Ernst. Der aber hatte den Ermittlern nichts zu sagen. Bis Staatsanwalt B. Stechung mit einem verlockenden Angebot im Auftrag des Dienstherrn aufschlug und es via Anwalt verklickern ließ?
Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen - ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.
Beim Hessenfunk steht es präziser.
Ernst will die Tatbeteiligung von Markus H. demnach zunächst nicht erwähnt haben, weil ihm sein damaliger Anwalt als Gegenleistung versprochen habe, seine Familie werde geschützt und finanziell unterstützt.
Und schwupps hatte man über Nacht auf einmal das Geständnis, auf das Politik und Medien so sehnsüchtig warteten. Dabei hätte man es bereits viel früher wissen können. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen an sich gerissen. Und damit waren alle Messen gesungen. Da kommt nichts mehr rum, denn diese Behörde wird immer dann angerufen, wenn es etwas zu vertuschen gilt.

Was gäbe es denn zu vertuschen? Nun genau das, was bisher bekannt ist. Daß Ernst seit einem Jahrzehnt nicht mehr als Nazi in Erscheinung getreten ist, so wie Minrath eben keine Auskünfte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erteilen konnte, weil es bei der Bundesbehörde keine gab, wie Hans-Georg Maaßen auf einer Podiusmdiskussion in Berlin bestätigte. Dann bleiben nur der Kumpel und der erste Verteidiger über. Man mußte einen anderen Täter vors Loch schieben, um den V-Mann zu schützen. Nichts neues im Staat des GBA, wie bei Becker und Zschäpe und in vielen anderen Fällen, aber anders als bei Dienelt und Eminger.

Ernst hat einen Fehler gemacht. Er hat gequatscht, statt das Recht des Schnabelhaltens für sich in Anspruch zu nehmen, wie Udo Vetter nimmermüde ratschlägt.
Selbst die Richterin signalisierte der Zeugin, dass sie gerade in dieser Situation heute doch besser einfach mal schweigen sollte. Wenn sich die Zeugin Sorgen mache, könne sie ja mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und sich nach dem Stand Verfahrens erkundigen. Die Richterin schrieb ihr sogar noch das Aktenzeichen unseres Verfahrens auf.

Ich erlaubte mir da doch den Hinweis auf die schlafenden Hunde, die man in der Regel besser nicht wecken sollte. Ich glaube, die Botschaft kam bei der Zeugin an.
Und wie bei Verena Becker oder Beate Zschäpe gibt es nur eine Seite, die den Deal nicht eingehalten hat. Der Staat.

Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß es sich ziemlich genau so zugetragen hat, wie der Anwalt äußerte, denn das entspricht präzise dem zeitlichen Ablauf der Ermittlung und Verkündung der Zwischenergebnisse. Nur in einem muß widerprochen werden.

Hier noch eine der besten Karikaturen zur deutschen Politik, die zeitnah nach der Pressekonferenz entstand.



Finde 5 Fehler einer Martina Renner.
1. Es gibt keine rechten Einzeltäter.
2. Neonazis lügen wenn sie den Mund aufmachen.
3. Ein rechter Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
4. Täter, Mittäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache des GBA.
5. Es braucht weiterhin investigative & antifaschistische Recherche. #Lübcke
Eine mögliche Antwort wäre:
  1. Es gibt keine linken Einzeltäter. Linksterroristen marodieren am liebsten im Rudel durch ihre Bürgerkriege.
  2. Linksextremisten lügen, wenn sie den Mund aufmachen.
  3. Ein linker Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
  4. Täter, Mitttäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache der örtlich zuständigen Staatswanwaltschaft.
  5. Es braucht eine frei und unabhängige Medienlandschaft, die den dem Staat verpflichteten Medien Paroli bietet. Solche Medien gibt es nicht.
Wie immer, wenn es darum geht, den Heizkessel für NSU-Verschwö­rungstheorien auf höchster Propagandatemperatur zu halten, ist eine Frau König-Preuss mit ihren dümmlichen Bemerkungen nicht weit und verbreitet Fake News.
„Ermittler suchen Verbindungen zwischen Lübcke-Mord und NSU.“
Die umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes & des Unterstützer-Netzwerkes ist weiterhin dringend notwendig.
Sie bezieht sich dabei auf von der Frankfurter Rundschau unter dem Decknamen Jörg Köpke verbreitete haltlose Thesen, dieVerschwörungs­theorien bedienen (Peter Beuth (CDU)).

Ermittler suchen keine solchen Verbindungen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieder einmal zeigt sich, daß sich Schulschwänzen nicht lohnt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Alles zum Fall Lübcke.

Am Schluß kommt es so, wie es im Fall des Flugzeugabschusses im Iran kam. Ganz im Ernst. Nazikumpel Markus hat menschlich versagt.
H. habe den CDU-Politiker im Streit aus Versehen erschossen.
Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen.

Eine schönen Sonntag auch Herrn B. Stechung und seinen Gesinnungs­genos­sen im Karlsruher Hochsicherheitstrakt.

19. Juni 2019

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein Rechtsextremer

Staatsanwalt Butzkies
Nicht jeder, der rechts ist, werde im Zuge einer Straftat von dieser Einstellung getrieben.

Die eitel Freude von Antifa, Schmierfinken und Politikern ist förmlich mit beiden Händen zu greifen, da sie sich ob der Festnahme von Stephan Ernst nicht mehr einkriegen, bzw. öffentlich Einkriegezeck spielen, wer das gruseligste Märchen erfunden hat. Mit beherztem Griff bis tief in den Mastdarm hinein, haben sie das Beste, was ihre Hirne zu produzieren imstande waren, ans Tageslicht gezerrt und scheißen damit den Twitter, die Süddeutsche oder die Tagesschau zu.

Schon wieder werden wir Zeugen, wie endlos lange Texte erfunden werden, um eines darin zu verstecken: Wie sie lesen können, wissen wir nix. Gar nix, um an dieser Stelle präzise zu sein.

Und wo man nichts weiß, ersetzen Scheißhausparolen fehlende Wissen. Die Antifa schreibt sich Hand in Hand mit den Schmierfinken und Politikern ihre eigene Mordbibel zusammen, auf daß die Gläubigen den Heilsboten anhimmeln. Nehmen wir an der Stelle Janine Wißler als abstoßendes Beispiel.


Im Jahr 2015 haben wir als LINKE in einem Beweisantrag und bei der Zeugenbefragung im NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags namentlich nach Stephan E. gefragt, weil er als besonders militanter und gefährlicher Neonazi aufgefallen war.
Beweisbeschluß 37


Karin E., Sachbearbeiter/in Rechtsextremismus, letzte bekannte, ladungsfähige Anschrift: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Konrad-Adenauer-Ring 49, 65187 Wiesbaden
Beweisthemen: u.a. Erkenntnisse zu gewaltbereiten Rechtsextremisten wie Stephan Ernst u.a. in Hessen und deren Verbindungen zu Rechtsextremen in anderen Bundesländern und der Umgang mit diesen Erkenntnissen
Die Vernehmung von Karin war für den 18.04.2016 vorgesehen oder wurde sogar durchgeführt. Es ist allerdings schön, wenn es keine Wortprotokolle zu dieser Zeugenvernehmung gibt, dann kann man sinnfreies Zeugs blubbern. Karin hat zwar lauf Antifa keine Ahnung von ihrer Arbeit, allerdings auch nichts zu Stephan Ernst erzählt. Um präzise zu sein, in den Berichten hessischer Beobachter taucht ein Stephan nicht auf.
Nothing Found!

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Schaun's, Frau Wißler. Der Blödsinn, den sie da verbreiten, ist nur für ihresgleichen und gleich Verblödete interessant. Schaut man in den Abschlußbericht des hessischen NSU-Ausschusses rein, dann gibt es außer den Beweisschluß 37 keine weiteren Angaben zu Stephan Ernst. Null, nado, nix.

Wenn man nichts hat, ist der Funke nicht weit. Der Gruftie rechter Gefahr Malerei ist immer dann willkommen, wenn Schwätzperten (sciencefiles) des Volkes Seele so zuquatschen müssen, damit es Ruhe gibt und alles durchwinkt, was dem Kampf gägen Rächts™ dienlich ist, vor allem aber Euro aus der Gieskanne und unendlich viel Laberzeit in den Medien.

Solange die Wißler keine Butter bei die Fische liefert, muß man sie als das behandeln, als was sie erscheint, als Dummschwätzerin. Sie heult mit den Wölfen und kackt auf den gleichen Haufen wie die Schmierfinken und Schwätzperten.

Fegt man mit kühnen Schwung die Fake News der Antifanten beiseite, entkernt deren neue Mordsbibel, dann bleiben die Fakten übrig. Was haben wir.



1. Hurra, es war ein Rechtsextremer. Die sehnsuchtsvollen Schluchzer der Linken nach rechtem Terror wurde erhört. Gott steht ihnen bei.

2. Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen im Fall Lübcke. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls. (Spiegel)

Die Pflicht des GBA ist schon mal geklärt. Die Grünen haben ihn an den Eiern.


Rechtsextremes Tatmotiv im Fall Lübcke? Grüne nehmen Ermittler in die Pflicht
Welche besondere Bedeutung hat denn dieser Fall und was unterscheidet diese Bedeutung vom Mord an Daniel Hillig. Offenbar geht es noch im Tod um die Wertigkeit deutscher Leben. Der Tod des Lübcke hat einen weitaus höheren Stellenwert als das Krepieren Hilligs, denn Lübckes Leben war höherwertiger. Oder andersum ausgedrückt. Hillig führte im Vergleich zu Lübcke ein minderwertiges Leben, was seinem Tod eben keine besondere Bedeutung verleiht.



Man hinterfragt auch die Tode zahlreicher junger Mädchen, die von Merkels Gästen zu Tode gemessert wurde. Warum greift der Generalbundesanwalt in diesen Fällen nicht ein?

3. Ganz viel Solltologie. Alleine in einem Welt-Artikel zum Sachverhalt sind es derer 6. Die damit verknüpften Informationen kann man in den Papierkorb werfen, da sie Schmierfinken-Esoterik verkörpern. Die DNA-Treffer hingen sind Fakt.
Aus ermittlungstaktischen Gründen halten sich die Ermittler mit Details über den Täter zurück. Bestätigt ist bislang nur, dass es DNA-Spuren waren, die zu dem Tatverdächtigen geführt haben.
Damit sind wir schon wieder bei den Esoterikern und Gläubigen, den Anhängern der Sekte der Zeugen des NSU. Im Gegensatz nämlich zu den 27 in Rede stehenden Straftaten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, für die es keine belastbaren DNA-Treffer gegeben hat, obwohl es DNA-Samples mehr als genug gab, im Gegensatz dazu bewahrheitet sich wieder einmal die Kriminalistenweisheit: Die DNA der Täter verbleibt immer am Tatort.

Wie die DNA dahin kam? Entweder mit Zollstock, per Kopfhörerpolster oder weil der Mörder heftig niesen mußte, als der Schuß donnerte. Möglicherweise hat er auch die Schulter des Opfers fixiert, um sicherer zu treffen und so Hautpartikel hinterlassen. Wissen wir nicht. Am DNA-Sample hing kein Zettel mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift und Genesis dran.
Für die Ermittler heißt es jetzt, ein Motiv zu finden und den Tathergang zu rekonstruieren. Für eine solide, belastbare Anklageschrift reicht die DNA-Spur kaum aus und könnte vor Gericht leicht zu einem Desaster für die Staatsanwaltschaft führen.
Falsch. Die Ermittler müssen überhaupt kein Motiv finden, das ist Ver­blödung des Schmierfinken wegen zu viel Tatort gucken. Die Ermittler müssen dem Beschuldigten die Tat beweiskräftig nachweisen. Ein Motiv ist dafür entbehrlich. Das brauchen nur die Hofschranzen von Merkels Gnaden und die Weisungsempfänger der zuständigen Schutz- und Sicherheitsorgane.

4. Wir haben es offenbar mit einem Netzwerk voll durchgeblödeter Bewohner des deutschen Reichstags und ihrer Analfortsätze in der Schmierfinkenbranche zu tun.
CDU-Innen-Experte Patrick Sensburg zu BILD: „Nach allen Erkenntnissen gehe ich davon aus, dass es um Stephan E. ein Nerzwerk gibt.“

Auch der Innenexperte der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, vermutet einen Bezug zu einem rechtsextremistischen Netzwerk. „Gerade jetzt hier bei der Festnahme im Fall Lübcke stellt sich die Frage, ob dahinter nicht ein Netzwerk steht."
Egal ob Nerz oder Netz, Frauen steht beides gut.

Wie sie sehen: Sie haben nix. Vor allem aber haben sie kein Geständnis oder Teilgeständnis. Auch keine Bekenner-DVD mit Geständnis. Es gibt auch kein Geraune über ein Mitteilungsbedürfnis des Beschuldigten oder forcierten Rededrang. Nichts von alldem. Stattdessen schicken sie den Mann ohne Eier an die Medienfront, den Mann mit extrem dummen Hintergrund. Das legt dessen Biografie* nahe.
Die Hintergründe seien noch nicht vollends aufgeklärt, sagte Seehofer. Man müsse davon ausgehen, dass es sich um einen rechtsextremen Täter und um einen rechtsextremen Hintergrund handele. Das lege die Biografie des Verdächtigen nahe, so Seehofer.
Weil es beim NSU so prima geklappt hat, ohne Täternachweis Mittäter zu verurteilen, zieht man die gleiche Nummer noch einmal durch. Merkt ja keiner.
Im Mordfall Walter Lübcke gehen die Ermittler des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) der Frage nach, ob der Tatverdächtige Stephan Ernst (45) möglicherweise Mittäter oder Helfer hatte.
Und genau deswegen kleistern sie die Medien mit ellenlangen Texten und Labereien zu. Wieder einmal erweisen sich die Linken als die besten Staatsschützer, die man für Geld kaufen kann. Für wohlfeile Propaganda scheißen sie auf die kriminalistische Aufklärung einer Straftat.
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* Er ist außer in der Körpergröße offenbar nie über die Anforderungen an einen Amtsboten hinausgewachsen. Man merkt es halt an jeder seiner Amtshandlungen.

24. Februar 2019

Brandgutachten - Teil 3


Oliver Das Gupta hingegen vermeint, den Mastermind des NSU gefunden zu haben. Unfug. Es war der Job von Klaus-Dieter Fritsche, die Frontkämpfer des Innenministeriums zu schützen und ihre Enttarnung zu verhindern.

In Teil 1 dieses kleinen Ausflugs in die Geschichte der Pyromanen ging es um die politische Dimension. Sobald sich Politik und Medien an einem Brand versündigen, sich seiner bemächtigen, spüren sie Ermächtigung, in aller Öffentlichkeit Schindluder zu treiben. Da wird mit Brandgutachten nur so um sich geworfen, daß die Mattscheiben der Flachbildschirme zittern.

Man kommt aber nicht weit, wenn man nur das Brandgutachten zu Rate zieht, da wesentliche Erhebungen fehlen, die auf den Hergang des Brandereignisses schließen lassen. Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß man bei Todesfällen auch zwingend die rechtsmedizinischen Befunde braucht und diese mit dem Brandgutachten in Einklang bringen muß.

Ganz so schlampig, wie es eine Frau Prof. Mall machte, muß man ja nicht sein. Die meinte, bei weitgehender Enthirnung eines Menschen erübrigt sich die Feststellung des Todes. Der ist dann wirklich tot. Im Kleingedruckstem hieß später, daß kein Ruß in den Lungen der beiden Uwes gefunden wurde, was darauf schließen läßt, daß die Leichen schon tot waren, als der Brand im Wohnmobil gelegt wurde.

Das macht aber nix. Der von SPON-Diehl als bester deutscher Detektiv gewürdigte Ziercke trat trotzdem mit seinem Kumpel Range vor die Mikrofone der Weltpresse und verbreitete die Rußlungenlüge. Später redete er sich diese Verfehlung damit klein, er muß sich da auf seine Beamten verlassen können, die ihm die Sprechzettel unterschieben.

Unterm Strich ist das alles egal, denn letztlich geht Journalismus nach der Verblödungsfibel der ARD, aufgeschrieben von einer Frau Wehling. Kommen sie den Konsumenten bloß nicht mit Fakten. Die sind lästig, verwirren nur und regen zum Nachdenken an. Stellen sie das moralisch Gute ihres Tuns in den Vordergrund, und daß sie auch zu den Guten gehören.

Gesagt getan. Kaum hatte man der Chefetage des sächsichen Innenministeriumns und der Ministerialriege des Bundesinnenminsteriums die beiden Leichen vor die Bürotür gekippt, war guter Rat teuer. Tot ist tot, dann sollen sie wenigstens noch einem guten Zweck dienen, dachte sich der Diensthabende in der Machtzentrale Berlins und warf die beiden scheenen Leichn der Antifa zum Fraß vor. Die stürzte sich mit pawlowschem Reflex auf die kampflos erjagte Beute und zelebrierten einen Leichenschmaus allererster Güte. Seit 2011 wird leichengefleddert.

Da gibt es jedoch ein kleines Problem. Seit 2011 wird am Buch NSU geschrieben. Die Geschichte des NSU ist wesentlich ausschließlich die Geschichte der daran schreibenden Antifa und linken Bestmenschen. Aus Mangel an Sachkenntnis müssen die aber Geschichten erfinden. Bis einschließlich gestern Abend war die Sachlage so. Die Geschichte des NSU wird ausschließlich an Kenntnissen bis Februar 1998 abgehandelt. Ab diesem Zeitpunkt liegt nicht eine einzige belastbare Aussage zur Tätigkeit der Uwes und ihrer Haushaltshilfe Beate vor. Nichts. Das ist die Sollbruchstelle der Geschichte des NSU.

Weder Generalbundesanwalt, noch seine Hilfsermittler vom BKA, schon gar nicht die Antifa haben einen einzigen Beweis vorgelegt, welch Tagwerk die Uwes ab Februar 1998 nachgingen. Wir müssen an der Stelle präzise sein. Es gibt bis heute keinen einzigen Beleg für des Staates kühne These, die Uwes hätten gemordet. Nothing, nada, nix. Es gibt nur die goebbelsche Behauptung, von Diemer und Genossen artikuliert und der Antifa zu Papier gebracht.

Die für Faktenfetischisten wichtigen Belege in Form von Tatmitteln, Humanspuren, Überwachungsvideos und -fotos, Zeugenaussagen, Asservate usw., die gibt es nicht. Zumindest nicht für die interessierte Öffentlichkeit. Auch nicht für die geschlossene Gesellschaft von Untersuchungsausschüssen.

Wenden wir uns anderen scheenen Leichn zu, die ebenfalls im Namen der Guten gefleddert wurden.
Ulrich Eisenberg

Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt eines Geständnisses, so kann eine aussagepsychologische Untersuchung zur Aufklärung beitragen. Dies gilt auch dann, wenn zugleich Zweifel daran bestehen, ob die Vernehmungen lege artis durchgeführt wurden. Quelle einer solchen Untersuchung ist in erster Linie nicht die Persönlichkeit des Beschuldigten, sondern das Aussagematerial.
Ja. So ist das. Die Uwes sind mausetot, können nichts aussagen, Zschäpe hat wohl weitestgehend den Schnabel gehalten, das von Grasel vorgelesene Geständnis mal ausgenommen. Doch das wäre in den Augen Eisenbergs das Papier nicht wert, da es nicht zeitnah zu den Ermittlungen und im Abgleich mit den Tatmitteln und -spuren vorgelegt wurde, sondern Jahre später.

Nun denn. Eisenberg hat sich mit zwei verheerenden Brandanschlägen beschäftigt, sprich die Aussagen auf Plausibilität geprüft.
Der Beitrag widmet sich der Analyse der beiden aus Anlass der Brandanschläge von Mölln und Solingen ergangenen (und schon damals nicht unumstrittenen) Urteile eingedenk der psychischen Belastungen und sozialen Ausgrenzungen, die bekanntermaßen den weiteren Lebensweg der in beiden Verfahren im Zeitpunkt der Verurteilung noch Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen bestimmten.
Es sei nochmal hervorgehoben, daß die Urteile ganz und gar nicht koscher waren. Sie wollten den Skalp. Egal wie. Und sie bekamen den Skalp.
In beiden Verfahren wurde die Anklage von der Bundesanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens vertreten, beide Verurteilungen stützten sich wesentlich auf Geständnisse von Beschuldigten in formlosen polizeilichen »Vorgesprächen« (funktionswidrig übermäßiger Dauer); jeweiligen Widerrufen folgten die Gerichte nicht. Schon wegen dieser Verfahrenssteuerung durch »Vorgespräche« wären zusätzliche Untersuchungen der auch bei förmlichen polizeilichen Vernehmungen eingesetzten Techniken sachdienlich gewesen – durchzuführen z. B. durch aussagepsychologische Sachverständige. Die Urteile setzen sich mit Beanstandungen des befragungs- und vernehmungsbezogenen polizeilichen Vorgehens zwar ausführlich auseinander, jedoch wurde in Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Beanstandungen bzw. des Bestreitens solchen Vorgehens im Ergebnis und verschiedentlich mit nur begrenzt konkreter Begründung durchweg den Aussagen der Vernehmenden Glauben geschenkt.

Für beide Verfahren waren Tendenzen einer medialen Vorverurteilung ebenso wenig zu verkennen wie die (außen-) politische Tragweite der Tatvorwürfe, woraus unvermeidlich die einer Beschuldigtenvernehmung schon im Allgemeinen innewohnende »suggestive Potenz«, konkretisiert etwa auch durch den Begriff der »Einlassung« gesteigert und die Erwartung der Sanktionierung an die Amtierenden herangetragen wurde. So scheint sich eine alsbaldige Verengung der Ermittlungen durch (vorläufige) Festlegung auf bestimmte Personen als Beschuldigte eingestellt zu haben. Einer solchen Entwicklung kommen, wie es in beiden Verfahren der Fall war, regelmäßig eine eher geringe soziale Einbindung und Wehrfähigkeit wie auch psychische Schwächen der Beschuldigten entgegen, weil solchen Umständen nach verbreiteter Vorstellung tendenziell kriminogene Relevanz innewohnt, wogegen sie ebenso gut für »efektive« Strafverfolgung stehen können.
Die Erläuterungen zu den beiden Verbrechen lassen wir außen vor. Uns interessiert nur das Fazit, das Eisenberg nach Aktenstudium gezogen hat.
Mölln

Beweisrechtlich unmittelbar verwertbare oder gar eindeutige Befunde zur Täterschaft von A und B ergaben sich in den Untersuchungen von Brandspuren nicht.

In dem Urteil heißt es nach minutiöser Erörterung der Befunde eines Brandsachverständigen ... sowie eines ... Ballistik-Sachverständigen, eines Diplom-Physikers,.. die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien mit dem Inhalt der Geständnisse vereinbar bzw. sie »passten gut zu den auf andere Weise getrofenen Feststellungen« ...

Grundsätzliche Einwände bestünden dagegen, die Brandgutachten unter der Perspektive der Geständnisses zu würdigen, d. h. im Falle einer Vereinbarkeit sie verdeckt gar als unabhängigen Beweis zu interpretieren, denn als solche hatten sie keine Beweisbedeutung für die Täterschaft der Angeklagten.
Halten wir zwei wesentliche Punkte fest. Es gab keinen materiellen Beweis für die Täterschaft. Sobald das passiert, gibt es immer erhebliche Zweifel, ob man die richtigen erwischt hat. Immer und überall. Täter hinterlassen nunmal ihre Humanspuren am Tatort. Und auch das Brandgutachten selber hat genau Null Beweiskraft für die Hypothese des Generalbundesanwaltes geliefert. Die Anklageschrift war nichts weiter als eine Verschwörungstheorie der Staatsanwälte.
Solingen

Kriminaltechnisch ist kein Befund erhoben worden, der auf die Verurteilten als Täter hindeuten würde, zumal nach Berichten im Windfang des Brandhauses keine Proben genommen worden seien, vielmehr der Windfangbereich (vorschnell) gereinigt worden sei.
Kurze Unterbrechung. Dito in der Frühlingsstraße, als Link zu mitternächtklicher Stunde auf die famose Idee kam, den Tatort plattzumachen, um erst anschließend nach "Beweisen" zu suchen.
Was die Präsentation orientierender Brandversuche des Sach-verständigen Z anhand eines »eigens nachgebauten Modells« des Windfangs des Tatorts (D 230) angeht, so hätte einer näheren Überprüfung die Frage bedurft, ob Original und Modell tatsächlich vergleichbar waren. Solches war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Sachverständige »seit Jahren von Ermittlungsbehörden zur Feststellung von Bandursachen herangezogen« wird (D 268), weil es sich dabei um einen Hinweis dafür handelt, dass er Erwartungen der Auftraggeber erfüllte
Noch ein kurzer Einschub. Das hat der Götzl dem Setzensack auch aalglatt durchgehen lassen. Der hat sich materiell gar nicht mit der FS26 auseinandergesetzt, sondern konnte sagen, sowas passiert öfter, und fertig war der Sachbeweis. Was für'n Scheiß.
Bei Prüfung des Wahrheitsgehalts von als Geständnis in Betracht kommenden Äußerungen ist (gemäß der Null-Hypo-these) – wie bei sonstigen Aussagen auch – neben der Berücksichtigung der Entstehungs- und der Entwicklungsgeschichte eine inhaltliche Aussageanalyse vonnöten. Dies gilt umso mehr, wenn die in Rede stehenden Äußerungen von zwei bzw. von mehreren Angeklagten voneinander abweichen – so in beiden hier in Bezug genommenen Verfahren – oder wenn sachliche Beweismittel nur unzureichend zur Verfügung standen bzw. gesichert wurden. Stets ist grundsätzlich zu prüfen, ob oder inwieweit die Aussagen auf von außerhalb des Wissens der Beschuldigten, d. h. ggf. auch seitens Vernehmender, herangetragenen (Fehl-)Informationen beruhten, die in die Aussagen eingingen.
Zum Abschluß dieses kleinen Ausfluges sei noch ein schönes Stück küchenpsychologischer Aussagenprüfung von allmystery präsentiert.
hallo, wollte mal fragen, warum UK als "Märchenerzähler" so gut wegkommt??

egal welche Versionen UK erzählt hat:

immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt....)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen "andere" Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im Schädel der Toten)

ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!
es klingt mir aber so, als hätte ihm jemand den Tipp gegeben: erzähl ruhig verschiedene Varianten, das macht deine Aussagen unglaubwürdig. Zur Not kann man als Anwalt auch noch die Behinderung geltend machen --- und solange die Leiche fehlt, konnte keine der Geschichten (oder Geständnisse??) verifiziert bzw falsifiziert werden.
Ersatzweise kann man auch meinen Eindruck beim Lesen der Temme-Akten nachlesen.

Einen schönen Sonntag noch.

Ende.

17. Februar 2019

Brandgutachten - Teil 2


Aufwändig wie der NSU-Prozeß, ein von Künstlern inszenierter Prozeß mit Leichen, also eine künstliche Leichenprozession.

Die pfiffigen Leser von Teil 1 des Brandgutachtens haben bemerkt, daß der Post unvollständig war. Irgendetwas fehlte noch.

Für unsere Betrachtung reicht es, wenn wir Brände in drei Klassen gruppieren. Da wären erstens die Brände, die auf Grund technischen Versagens oder höherer Gewalt entstehen. Der Toaster mit Kurzschluß ist bekannt. Die ausgefallene Zeitschaltuhr am Elektroherd auch. Die achtlos weggeworfene Glasscherbe, die seit 25 Jahren im Wald lag und nun, da der Sonnenstand günstig ist, ihre Eignung als Brennglas unter Beweis stellt. Diese Sorten Brände interessieren uns nicht.

Dann haben wir jene Brände, wo der Brand als solcher das Verbrechen ist. Als da wären Pyromanen oder die Autozündler in Berlin mit und ohne politische Botschaft, der Feuerwehrmann, der durch seinen heldenhaften Einsatz bei den Löscharbeiten seine Karriere beschleunigen wollte und und und. Auch diese Klasse von Bränden ist für unsere Betrachtung entbehrlich.

In den nachfolgenden Teilen geht es um jene Brände, die der Erhellung der mit ihnen verbundenen Begleitkriminalität dienen, der Verdeckungsstraftaten, die unter Zuhilfenahme von Feuer und artgleicher Wirkmacht durchgeführt wurden. Der einfachste Brand ist noch die Vernichtung des auf Papier geschriebenen Plans im Aschenbecher ohne weitere Folgen.

Kompliziert wird es bei jenen Bränden, die Zündung von Explosivstoffen und/oder mit Brandbeschleuniger gelegt wurden, um einen größtmöglichen Schaden anzurichten. Die Frühlingsstraße 26 in Zwickau ist eines der besten Beispiele aus jüngerer Geschichte, an dem man das Aufklärungsversagen sehr gut erklären kann. So gegen Mitternacht wurde die Gunst der dunklen Strunde genutzt und tabula rasa entscheiden. Das Haus wird plattgemacht. So passierte es dann auch. Die Beweismittel wurden anschließend aus einem großenm Haufen Schutt gepolkt, ohne daß noch nachweisbar war, daß das mit rechten Dingen zuging, denn eine kriminalpolizeilich saubere Asservierung der Beweismittel fand gar nicht erst statt.

In einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren hätte so etwas zu einem Beweisverwertungsverbot geführt. Im NSU-Prozeß unter der heldenhaften Führung des Staatsschutzrichters Götzl mußte man solche Überlegungen nicht anstellen. Der hat alles durchgewunken, was sich auch nur im entferntesten den Angeklagten in die Schuhe schieben ließ. Selbst den größten Blödsinn, wie das Geständnis der Zschäpe. Ein seriöser Richter hätte sich ob der von Grasel vorgetragenen Räuberpistole vor Lachen nicht mehr eingekriegt. Nicht so der Götzl. Mit dem Ernst eines Weißbiers... Er zog die Nummer bierernst durch.

Wir grenzen diese dritte Klasse von Bränden mal auf jene Verdeckungsstraftaten ein, die mit einer Leich enden oder anfingen. Oder auch zwei, oder noch viel mehr. Allgemein bekannt ist, daß der Brand eine andere Tat verdecken soll, also den Mord, Totschlag oder Notwehr mit Todesfolge als Kurzschlußhandlung. Weniger bekannt ist, daß der Brand als Initial für die eigentliche Verdeckungsstraftat benutzt. Und diese Verdeckungsstraftat nennt sich Gerichtsprozeß oder rechtsstaatliches Verfahren. Mithin, es wird ein Verbrechen begangen, man weiß oder hat sehr wohl eine Ahnung, wer die Täter sind, muß dieses aber aus Gründen des Staatswohls verschleiern. Dann wird ganz großes Geschütz aufgefahren. In Deutschland ist das regelmäßig der Generalbundesanwalt in enger Zusammenarbeit mit den auserwählten oder zuständigen Staatsschutzkammern an den Gerichten.

Die Verdeckungsstraftat wird dann unter heftiger medialer Begleitmusik begangen, damit man den Gestank des Beschisses nicht mitbekommt. In den letzten Jahren gibt es dafür genau zwei hervorragende Beispiele, einmal den NSU-Prozeß, dann jenen gegen die Angeklagten vom Aktionsbüro Mittelrhein.

Der zweitere steht in seiner Größe, seinem Finanzbedarf, den Anklagepunkten und der Zahl der Angeklagten, soqie Haupt- und Nebenkläger dem NSU-Schauspiel in Nichts nach, kann bei den Straftaten locker mithalten. Aber es fehlen die medial gut verkäuflichen Geschichten und Märchen. In den Medien wurde das Ding auf kleiner Flamme bis gar nicht gekocht, fand defacto nicht statt.

Da aber nur a scheene Leich zählt, wie der Wiener sagt, widmen wir uns in den nächsten Teilen genau diesen, also jenen Bränden, die Todesopfer zur Folge hatten oder als Feuerbestattung gedacht waren, weil die Leichen längst tot waren.

Aber, wird jemand einwenden, in Zwickau gab es doch gar keine. Doch gab es, die lagen in Stregda. Und zumindest die Feuerwehr also auch Polizei ging in den ersten Stunden davon aus, daß es zu Personenschäden oder Todesfällen im Zusammenhang mit dem Brand gekommen sei. Zumindest wurden die dafür vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt.

Und jetzt ist auch geklärt, was im Teil 1 unserer kleinen Zündelei fehlte. Der rechtsmedizinische Befund, denn bei Bränden mit Verletzten und Todesfällen muß dieser immer in die Bewertung einfließen. Ersatzweise der Befund des Krankenhauses. Genauso, wie die wichtigsten Beweismittel in die Bewertung einfließen müssen. Als da wären der Benzinkanister, langsam brennende Zündschnur, ersatzweise Sprengschnurm, was nicht empfehlenswert ist, ein Zippo oder eine Packung Sturmstreichhölzer, wo eines fehlt, 2 bis 5 Pfund Schwarzpulver, lose abgepackt und was man so noch aus dem Baumarkt nach Hause geschleppt hat, um es mal so rein aus Spaß richtig krachen zu lassen, wie bei den Thüringer Spaßterroristen der Antifa.

Wir brauchen also einen Brand, Leichen und wichtige Beweismittel. Aber erst im nächsten Teil.

Ende Teil 2 und schönen Sonntag noch.

6. Mai 2018

Der Deal

Viele Kommentatoren vermuten hinter dem Klamauk-Prozeß am OLG-Stadl zu München einen Deal, der dazu führte, daß Zschäpe über Nacht der Name der Kanzlei Borchert und Kollegen einfiel, damit deren Staranwälte sie vor dem Strang retten. Sicher darf man einen solchen Deal vermuten, denn verboten ist das nicht. Aber ist das auch praktisch so gelaufen?

Der erste Deal war relativ simpel, auch wenn sie ihn mit sich selber ausmachte und jenem Personkreis, der sie zum Advokaten in Jena chauffieren ließ.
"Ich habe mich nicht gestellt, um nicht auszusagen", sagte Beate Zschäpe 2011.
Nach sechstägiger Flucht, sei hinzugefügt, da dieser wesentliche Aspekt des Geschehens von den Hauptstrommedien immer wieder verschwiegen wird, weil es nicht in den Kram paßt, denn wenn sie ab spätestens 2.11. 2011 Auf Abschiedstournee durch Deutschland war, ist nur schwer vorstellbar, warum sie extra für's Zündeln schnell mal nach Zwickau zurückkehrte.

Der erste Deal, ihr ich mach jetzt reinen Tisch, der war so schnell vergessen, wie gesagt. Der nächste zeichnete sich dann erst vor Gericht ab. Schnauze halten, Brandstiftung gestehen, aber Explosion war so nicht geplant. Das war ein Versehen mangels Kenntnissen über das thermischen Verhalten von Gasen.

Irgendwann platzte dieser Deal. Dann passiert das. Im Sommer 2015.

Der Fürsorgeverantwortliche für Zschäpe rückt in der JVA ein, erörtert ihr, daß sie es im Innenministerium, anders wie versprochen, leider etwas verkackt haben, sie aber doch noch eine Lösung fanden, wenn sie in Gottvertrauen auf die Parlierkunst von Borchert und Grasel die Gusche hält. Sie wird da schon rausgehauen und anschließend in Zeugenschutz verbracht. Man habe schon mit Diemer und Götzl Kontakt aufgenommen, die machen das Spiel mit.
Bei Absprachen im Strafprozess halten sich Deutschlands Richter überwiegend nicht ans Gesetz. ...

Aus den Angaben der Juristen wird deutlich, dass die "Erforschung der Wahrheit" - zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet ist - in der Praxis häufig unterbleibt. Zwar wird in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. Typischerweise wird dies aber vom Verteidiger in knapper, formalisierter Form vorgetragen. 28 Prozent der Richter räumen ein, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen; aus Sicht der Verteidiger und Staatsanwälte sind die Richter hier sogar noch deutlich nachlässiger. Zudem beschränkt sich die Kontrolle häufig auf einen Abgleich mit den Akten, was "beweisrechtlich problematisch" ist, wie Altenhain schreibt. Alarmierend: Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte berichtet von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten.
Halten wir fest, was aus Bequemlichkeitsgründen Praxis ist. Falsche Geständnisse, ein Handel um diese, um den Strafrahmen erheblich zu mildern. Das öffentliche Gespreize ist nur dazu gedacht, das Hinterzimmergetue zu beschönigen.

Halten wir auch fest, was nicht erforscht und somit auch nicht gesagt wurde. Falsche Geständnisse, um jemand anderen in freier Wildbahn zu schützen und sich die Verrottung im Bau anzutun.
Die Anmerkung am 27. April 2018 um 10:35

Tja, es gibt auch Dinge in der Causa NSU, die sind persönlich gemeint. So zum Beispiel die Fragen des Christgenossen Schuster.

„… das ist einfach eine persönliche Frage, die ich für mich auch klären will: War das eigentlich Beate Zschäpe, die da aus dem Haus kam? Und wie kommen wir alle zusammen zu der Auffassung, dass es so sein muss? Wodurch kann man das erhärten?“
--
parlograph am 28. April 2018 um 9:09

Er meint sicher eigentlich, daß es ihm Rätsel ist, warum Zschäpe für andere freiwillig im Bau verrottet. Das nehme ich ihm sogar ab. Wer fragt sich das nicht.
Wer also von einem Deal in München redet, der muß auch erklären können, wie dieser praktisch funktioniert. Der Schlüsselmoment des Deals schlechthin ist jene Nacht, in der Zschäpe von knackigen Edelverteidigern träumte. Als sie nächsten Tages aufwachte, ein ordentliches Frühstück eingenommen, ihrer Katzen selig gedacht und sich stadtfein gemacht hatte, war ihr Traum auch schon in Erfüllung gegangen. Ein adrett aussehender Advokat harrte ihrer im Besprechungsraum der JVA.


obige Mitteilung wurde später auf den 421. Verhandlungstag korrigiert

Das Gespräch ist kurz. Er komme im Auftrag von, na sie weiß schon, und hat die Aufgabe, sie da rauszuhauen. Die Kiste ist verfahren, so schnell geht das alles nicht, aber sie soll ihn machen lassen. Das wird schon. Geld spielt keine Rolle, da brauche sie sich keine Sorgen machen. Und er macht das richtig gut, wird Wiebke Ramm Jahre später konstatieren.

Zschäpe nickt das ab und der erste Deal ist geritzt. Grasel fährt zum Gericht, klopft an die Tür vom Götzl und bittet um ein kurzes Gespräch. Er habe da eine Idee, wie man das stark überteuerte und mit sinnlosen Anträgen der Opferanwaltsmafia, hat er das so gesagt???, egal, wie man also den Prozeß zügig zu Ende bringen kann. Die Angeklagte lege ein Geständnis ab und fertig. Sack zu. Ob man sich das bei Gericht so vorstellen könne? Dann möge er alles in die Wege leiten, denn hochverehrten Kollegen Diemer davon Depesche zuleiten, damit dies umgehend realisiert werden kann.

In einfachen Worten beschreiben bedeutet das:
Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein (§ 257c Abs. 2, S. 2 StPO). Bei der Verständigung über das Strafmaß darf nicht eine bestimmte Strafhöhe als Punktstrafe vereinbart werden. Zulässig ist es lediglich, einen Rahmen zwischen einer mindestens zu erwartenden Strafe (Strafuntergrenze) und einer höchstens zu erwartenden Strafe (Strafobergrenze) zu vereinbaren.

Die Verständigung kommt dadurch zustande, dass das Gericht den Beteiligten einen Vorschlag unterbreitet, zu dem sie dann Stellung nehmen können. Zugleich ist - bereits vor Abschluss der Verständigung - der Angeklagte gemäß § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO darüber zu belehren, dass die Bindung des Gerichts an die Verständigung unter bestimmten Voraussetzungen entfällt, dass dann aber das Geständnis des Angeklagten nicht verwertet werden darf. Die Verständigung ist dann wirksam getroffen, wenn Staatsanwaltschaft und Angeklagter dem Vorschlag des Gerichts zustimmen.
Verteidiger sind damit bei einem Deal außen vor.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Vorstellung über einen Münchener Deal kaum noch möglich. Wie soll das bei den beweisfrei, dafür aus Haß und Ekel vor Nazis zusammengeklöppelten Schlußvorträgen von Diemer, Weingarten und Greger gehen? Die müßten ja so einer fixen Idee von Götzl zustimmen? Genauso wie die Angeklagte.

Borchert und Grasel haben trotzdem den Rahmen des Deals abgesteckt. Maximal 10 Jahre für eine bißchen Ladendiebstahl und Zündelei.

Abgesehen davon, daß es zwischen Götzl, Diemer & Genossen als auch Borchert und Kollegen nicht menschelt, gibt es ein zweites wesentliches Hindernis für einen Deal.
(3) Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.
Per Gesetz ist de facto ausgeschlossen, daß es Hinterzimmerdeals gibt. Sie werden zwar in den hinteren Räumlichkeiten des Gerichts eingefädelt, eigentlich ganz woanders, nicht wahr Klaus-Dieter?, aber sie müssen transparent sein, also offen kommuniziert werden. Im Prozeß. Der Deal ist in der Hauptverhandlung zu verkünden, zu beraten, und darüber ist zu belehren.

Es ist bisher weder durchgesickert noch durchgetröpfelt, daß es eine solche Verkündung gab. Vergessen wir also gleich wieder die Idee, daß es einen Deal auf rechtskonformen Wege gibt. Der wird nicht stattfinden. Nie. Die Regelungen aus §257c StPO schließen das aus. Zumal da auch noch §244 im Wege steht.
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
Diemer hat den 160er mit Füßen getreten. Genauso würde er es im Falle eines Deals mit dem 244er machen. Beweise, erst recht entlastende Tatsachen, interessiere ihn nicht.

Ist also ein Deal gänzlich ausgeschlossen? Nein, denn es gibt noch einen anderen Verfahrensweg, der wiederum seinen Ausgangspunkt bei der unbefleckten Verteidigergeburt hat.

Es ist jene Dienstebene, von der Diemer nicht mal träumt, so weit entfernt ist sie von seinen Karriereträumen. Der vom Innenminister bestellte Fürsorgebeauftragte für Zschäpe wird beim Generalbundesanwalt vorstellig, aber eben genau nicht beim Diemer. Das Verfahren ist immer das gleiche, seit Jahrzehnten erprobt und zuverlässig praktiziert. Es kostet nicht mal Zeit, da man auf Anhieb versteht, welche Mechanismen greifen müssen.

Wird veranlaßt. Ob es funktioniert, steht wie immer in den Sternen.

Wird schon schief gehen.

Der GBA beauftragt den Dealer seiner Wahl, beim Gerichtspräsidenten in München die entsprechenden Maßnahmen zu erörtern. Der Dealer fährt nach München und erklärt dem Gerichtspräsidenten, daß es so zu laufen hat, wie es immer läuft. Der nickt mit dem Kopf, verweist aber darauf, daß der Richter ein sturer Kopf ist und als unbelehrbar gilt.

Herr Präsident, es ist ihre Aufgabe, den Sturkopf zu bekehren. Haben sie doch bisher noch immer geschafft.

Ja, aber hier ist das schon etwas vertrackter.

10 Jahre, das kriegen sie schon hin. Man vertraut ihnen. Und dieser ganze Psychotrallala fällt aus. Die ist nicht bekloppt.

Ja, ich weiß.

Oder wie es bekir in seiner trefflichen Zustandsbeschreibung ausdrückt:
Die für Zschäpe angestrebte Sicherungsverwahrung setzt eigentlich eine „Wiederholungsgefahr“ voraus – nur für welche Art von Tat eigentlich? Für das Sich-Verlieben und Bekochen mordlustiger Neonazis? Gibt es solche Exemplare in Zschäpes Altersgruppe (fünftes Lebensjahrzehnt) überhaupt noch in nennenswerter Zahl und mit entsprechendem Interesse an einer nicht mehr so jungen Köchin? Wird man für die Urteilsfindung Heiratsmarkt und Zschäpes Heiratschancen sorgfältig genug analysieren?
Auch wenn der rechtskonforme Deal inzwischen ausgeschlossen ist und nur ein Verfahren denkbar erscheint, das dem dritten hier dargestellten Deal entspricht, halten wir fest, was Udo Vetter aus seinem Anwaltdasein berichtet.
Darf ein Anwalt eine Freiheitsstrafe für seinen Mandanten „fordern“? Das eher nicht, aber im Sinne eines dringenden Wunsches haben es Zschäpes Verteidiger sicher auch nicht formuliert. Anders als Carsten meine ich aber schon, dass auch ein Verteidiger sich zu einem Strafmaß äußern kann und sogar soll – zumindest wenn eine Verurteilung aus sachlichen Gründen zu erwarten ist.

Vornehme Zurückhaltung in dem Bestreben, dem Mandanten nicht zu schaden, zahlt sich nach meiner Erfahrung nämlich am Ende gar nicht positiv aus. Die Situation ist ähnlich, wie wenn man als Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vor oder während der Verhandlung (informell) über einen Deal spricht. Auch hier ist es fast immer sinnvoll, wenn der Anwalt als erster eine konkrete, im Idealfalls natürlich nicht ganz zu absurde Vorstellung äußert. 

17. Dezember 2017

NSU: Feiglinge der Aufklärung


V-Olker hört die Signale

Wir hatten uns seitens des AK NSU ausführlich mit den Helden der Aufklärung beschäftigt, deren Luschen einer kritischen Würdigung unterzogen und allen Hardcorfans des Tatortes ins Gedächtnis gehämmert, daß Schlapphutträger nicht ermitteln, mithin die Polizei es verkackt hat. Auf wessen Bitten und Anweisungen hin, das muß schon Michael Menzel erklären. Dafür fehlt uns bis dato die Prokura.

"Ich kenne Kollegen, die haben ihr ganzes Berufsleben nur so getan, als wären sie echte Polizisten."

John Rebus in: Ian Rankin, Ein kalter Ort zum Sterben, S.326

Für Neueinsteiger und Altleser hier nochmal ausgewählte Starter, von denen man ausschwärmen und sich im Geäst des NSU verlieren kann.

Schlußbild dich auch du!
Blutbilder aus dem Wohnmobil - zlzl;
Warum Abgeordnete nichts aufklären
Verfassungsschützer ermitteln nicht
Helden der Aufklärung
Luschen der Aufklärung
Mord in Heilbronn - Drexler-Ultras ausgebremst
GDU: Einstieg for you!
NSU: Videos für Einsteiger

Neben den Helden und Luschen gibt es noch die Feiglinge der Aufklärung, jene Sorte Mitbürger, die ihr Wissen nicht offenbaren, um den großen NSU-Schwindel auffliegen zu lassen. Dazu gehören unter anderem an vorderster Front das Mediengesindel in den gut geheizten Schreibstuben der Propagandabüros, die Nichtermittler bei der Bundesanwaltschaft, die mit erfundenen Geschichten leicht verdientes Beamtensalär erschleichen, Polizisten und Abgeordnete in ihrer Doppeleigenschaft als luschige Feiglinge.

Ausgenommen von den Feiglingen seien jene Mitbürger, die aus purem Selbsterhaltungstrieb das Gespräch mit Polizisten und Staatsanwälten vermeiden, um sich nicht dem rassistischen Mob der Antifa und linkshassistischen Weibern auszuliefern. Denn die nehmen keine Feinde. Die vernichten bürgerliche Existenzen.

Niemand, der klaren Verstandes ist, wird bei dem von den Linken geschaffenen Exorzismusklima auch nur ein Wort über den Lebenswandel der Uwes und von Beate äußern. Selbstverständlich auch jene nicht, denen man von Staats wegen per Strukturermittlungsverfahren vorsorglich den Judenstern angepappt hat, damit sie ihren Schnabel halten. Sollten sie trotz ihrer Lepra das Maul aufmachen, wird so ein Verfahren schnell auch mal gnadenlos durchgezogen. Bis dahin allerdings ruht die Akte in der dritten Schublade von unten.

Eine besondere Kategorie der Feiglinge sei extra betrachtet, jene Beamten des Innenministeriums, die die Fürsorgepflicht gegenüber den Uwes hatten und in aller Feigheit ihren Schwanz einzogen als man ihnen der schädelzermatschte Leichen vor die Bürotür schmiß. Das betrifft im Innenministerium zu Berlin zuvörderst Klaus Dieter Fritsche. Für die in Sachsen Verantwortlichen können sie gerne Frau Köditz kontaktieren. Bei ihr erfahren sie genau so viel,, wie Gordian Meyer-Plath zu erfahren gestattet.

Es sei deshalb noch einmal in aller Deutlichkeit darauf verwiesen, wie seitens der fürsorgepflichtigen und weisunggebenden Innenministerialbeamten verfahren wird, wenn ihnen ihre Frontkämpfer abgängig sind. Sie scheißen um der eigenen Karriere willen auf deren Schicksal.
Der V-Mann muß wissen, daß er auf eigene Rechnung handelt, öhm, daß er einmal gegenüber dem Milieu, das er verrät, sich keine Meriten erwirbt, aber daß auch der Staat nicht, öhm, sich uneingeschränkt zu ihm bekennt, weil er schließlich in einem Milieu mitschwimmt, äh, das der Staat nicht haben will.

Und daß man damit nicht 'nen Orden kriegt, sondern daß man immer in einem Zwielicht steht, damit muß jeder leben.
Nehmen wir nur als Beispiel das um Zschäpe herum errichtete Verteidigungsbollwerk Pentagon. Man ist ja nicht doof und sah die Katastrophe kommen. Mit Stahl, Heer und Sturm ließ sich die Strategie der Bundesanwaltschaft nicht umsetzen, frühzeitig für klare Verhältnisse zu sorgen und so dem Spuk ein Ende zu bereiten. Es drohte der Ernstfall, daß die Pflichtverteidiger doch mal die Akten ziehen und das eine oder anderen Poem daraus vortragen, statt diese in ihrer Funktion als Wanddekoration im schmucklosen Saal zu belassen. Ergo stellte man ihr zwei neue Anwälte und flugs war ein Geständnis da, das wie die Blaupause der Anklageschrift aussah, einschließlich aller Fehler. Die Funktion von Borchert und Grasel ist einfach erklärt. Zschäpe ist wurscht. Sie hatten die drei Pflichtverteidiger in Schach zu halten. Und das haben sie bis dato auch geschafft. Deren Ambitionen, ihre Mandantin zu verteidigen sind nahezu erloschen.

Nichts ist im Prozeßverlauf deutlicher geworden, als daß Zschäpe ein Spielball der Mächte war und ist, stets zu Diensten. Deren Dienstmädchen. Und die Zugehfrau der Uwes.

Wie kam Zschäpe nochmal auf die Idee, den schweineteuren Borchert anzuheuern? Beim Hofgang Samstag Nachmittag? Oder hat ihr der Götzl in einer Prozeßpause diesen Floh ins Ohr gesetzt? Oder hat sie sich nur nicht gewehrt, als man ihr die zwei Gestalten vor die Nase setzte?

Ähnlich die Situation bei der Verteidigung Wohllebens. Die haben ihren Mandanten frühzeitig verraten und ins offene Messer laufen lassen, als sie auf die Ceska-Version der Bundesanwaltschaft umschwenkten statt eine schriftliche Einlassung in Form eines Beweisantrages zu machen. Schriftlich, um einen Revisionsgrund in den Akten zu haben, da im Strafprozeß letztlich nur zählt, was mündlich vorgetragen wurde und woran man sich demzufolge erinnern kann. Sie waren zu feige, den Beweisantrag zu stellen, die Originalfotos (Dateien) der Waffenforensik von der Ceska herbeizuziehen, da die schlechte Qualität der kopierten Akten eine rechtliche Würdigung nicht ermöglicht. Hinzu kommt, daß die Einlassung ihres Mandanten gänzlich anders lautete: kleinere Waffe ohne Schalldämpfer.

Abseits all dieser Routine zeigen nun die ersten Anwälte in der Aufführung des OLG-Stadl, daß sie nicht gar so deppendoof wie Daimagüler sind, und ein wenig mehr Berufserfahrung als dieser Linksrassist haben.

Die Nebenklage gegen die Nebenklage, Anflüge von Vernunft im OLG-Schauprozeß!

Angela Wierig lag das Wort auf der Zunge, das man sagen muß, doch im entscheidenden Augenblick fiel ihr wieder ein, daß sie selber zur Sekte der Zeugen des NSU gehört, also Jehova nicht sagen darf. Hätte sie das Schmuddelwort erschallen lassen, auf daß es wie Donnerhall in allen angeschlossenen Medien wiedergehallt hätte, wäre die Fahrradkette gerissen und der Ritt auf dem gut geschmierten, aber toten Gaul zu Ende. Das Mandat wäre futsch. Das gute Geld auch.

Sie alle wissen, daß im Schauprozeß zu München Unschuldige auf der Anklagebank sitzen, unschuldig im Sinne der angeklagten Kapitalverbrechen. Sie mögen anderes auf dem Kerbholz haben, doch das ist nicht Verhandlungsgegenstand. Ein Staat, der einen politischen Schauprozeß ausschließlich zur Befriedigung seines Rachebedürfnisses und zur Vertuschung seiner eigenen kriminellen Machenschaften inszeniert, hat seinen Kredit als Rechtsstaat verspielt. Wer dieses Spiel mitmacht, hat im besten aller Fälle einen fetten Batzen Aule auf seinen frisch geputzten Schuhen verdient. Die Anwälte, die im Gerichtssaal ihren linkshassistischen Rassismus ausleben, statt sich der strafrechtlichen Würdigung ihrer Aktenbestände zu widmen, nicht mal das.

Es ist doch eine schwierige Entscheidung, auf dem 10-Meter-Turm zu stehen: Runterhüpfen oder Klettern?

Schön, daß wenigstens sie angedeutet hat, daß Diemer und Genossen die Gerichtsöffenlichkeit und deren mediale Sprachrohre mit einer schrottigen Erfindung genarrt haben, man es als Hochstapler, Scharlatan und Lügner bis in höchste Ämter des Staates und die Pension schafft.

Doch Jehova hat sie nicht gesagt.
Hohes Gericht!

Die den in diesem Prozeß angeklagten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vorgeworfen Straftaten mögen so stattgefunden haben. Das ist unstrittig. Nur befinden sich weder Täter noch Mittäter hier im Gerichtssaal. Die beigezogenen Akten als auch die mündliche Beweiserhebung unter Führung von Herrn Staatsschützer Götzl haben nicht einen einzigen Anhaltspunkt für Diemers steile Thesen erbracht. Die in Rede stehenden Verbrechen wurden nicht von den Uwes begangen. Beate hat bei der Nichtbegehung auch nicht geholfen. Ich fordere die ermittelnden Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft namens meiner Mandantin auf, den Mord zum Nachteil von Süleyman Tasköprü aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Feigling eben. Des lieben Geldes wegen. Aber ein guter Feigling.

7. Mai 2017

NSU: Blow up mit dem Kasperletheater von Moser

Das große Sonntagsrätsel

ist in den Tiefen dieses langen Posts versteckt. Lösungen bitte an den AK NSU oder jede andere NSU-Lotterie. Zu gewinnen gibt es diesmal einen Leseabend mit den besten Geschichten von Fake-News-Moser.

Man faßt sich an den Kopf, wenn man einfach mal durchzählt, wie viel Menschen am VIVA-Cam-Syndrom erkrankt sind. Die Leute sehen Sachen in Filmen, die da gar nicht zu sehen sind, werden irre dran, halluzinieren, rätseln, beschäftigen sich mit völlig sinnlosen Dingen.

Der Klassiker "Blow Up" hat das Thema erschöpfend dargestellt. Und für die, die es nicht sehen wollen können dürfen, hat John Travolta mit "Blow Out" nachgelegt.



Wenn in dem Video überhaupt etwas von Interesse ist, abgesehen davon, daß ganz viele Uwes in dem Clip zu sehen sind, dann etwas ganz anderes. Ab Sekunde 20. Im Bild links von Zschäpe steht ein hochgewachsener Kerl mit schwarzer Bomberjacke und filmt. Achtet auf dessen Bewegungen und wie sich "Zschäpe" bewegt, als der sich runterbeugt. Der Typ taucht in der zweiten Szene danach nicht mehr auf. Das könnte Mundlos sein.

Das vergleicht ihr mit dem NDR-Video, wo Zschäpe ihre Möpse zur Animationsmusik hüpfen läßt, um ihr Fitneßlevel zu pimpen.

Der Bauer erkennt seine Schweine am Gang, heißt das Sprichwort. Eine Bewegung sagt mehr als das Subjektivporträt einer Statue.

Und was das rote Hilfiger-T-Shirt on Tour betrifft, das kann genausogut ein Fan-Shirt von Rotweiß Erfurt sein.

Der Platz vor dem Filmer und Zschäpe ist frei. Es sieht so aus, als ob da ein Buggy, Kinderwagen, Picknickkorb oder sowas stehen könnte und sie sich kurz runterbeugt. Dann gehört die Frau zwischen Filmer und Zschäpe zu dieser Sippe.

Das entscheidende an dem Clip ist, daß endlich wieder mal über einen Fememord unter braunen Kameraden geredet wird, über das, was weder Diemer, noch Götzl, die Anwälte, Menzel Marx oder König interessiert. Man darf wieder darüber nachdenken, womit sie den Wohlleben an den Eiern haben, was also der Interessenausgleich zum Ceska-Märchen ist. Was wiegt so schwer, daß er den Waffenhandel eingeräumt hat? Täterwissen. Und man darf wieder einmal darüber räsonieren, warum die Untergrundler viel lieber im Obergrund lebten und das Leben genossen haben. Chillen bei Rechtsrock oder wochenlang mit Tierbefreiern auf Fehmarn abfeiern, das waren echte Highlights im Untergrund.


Moser: Zschäpe gesteht zum zweiten Mal ihre Mitschuld
Schön, daß sie das bereits zum zweiten Mal tut, wo wir noch alle auf das erste Mal warten, denn gestanden hat sie bisher jeweils nur bei der Eröffnung des Prozeßtages und in den Pausen. Aber wenn der Anti­fantast Moser meint, dann ist das eben so.
Einen entspannten Sonntag noch. Als Zugabe gibt es die besten Volksmeinungen zu Mosers gefühlt hundertstem Geständnis, nicht mehr durchzublicken.

OGChewbacca 06.05.2017 09:18

Kasperle-Theater

Dem Autor sollte doch langsam klar werden, dass das Ganze ein Schauprozess ist! Bei jedem Artikel des Herrn Moser zum NSU muss ich mir erstmal an den Kopf greifen und mich fragen, warum die Ermittlungsakten gepflegt missachtet werden?

Die für jedermann einsehbaren Ermittlungsakten zeigen ganz klar, dass die Uwes mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die Mörder waren! Keine Zeugenaussagen, die zu den Uwes gepasst hätte, keine Fingerabdrücke oder DNA, Phantombilder zeigen eindeutig andere Personen! Und das in allen Fällen!

Warum möchte man uns hier immer noch das NSU-Märchen auftischen? Was erhoffen sich Journalisten davon, die staatliche Verschwörungstheorie zu unterstüzen?

Die Ermittlungen zu den Dönermorden führten zum Großteil in die Türkei. Kartellmorde oder Geheimdienstmorde...bei letzterem sollte man sich die vom Staatsschutz begleitenden Morde durch Tito vor Augen halten! Dass der türkische Geheimdienst in Deutschland "dick im Geschäft" ist, ist ein offenes Geheimnis...für mich klingt es schon sehr plausibel, wenn durch den "NSU" die wahre Täterschaft des türkischen Geheimdienstes oder anderer Täter verschleiert werden soll...bzw "ungeklärte Morde" auf dem NSU entsorgt werden/wurden...
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OGChewbacca 06.05.2017 09:49

Re: Kasperle-Theater

Hahaha Sie scheinen echt naiv zu sein...

Im Artikel steht geschrieben, dass Frau Zschäpe eine Schuld nur indirekt zugegeben hat, was auch immer das heißen mag. Wenn man eine Pistole auf die Stirn gesetzt bekommt, dann gibt man alles zu, falls Sie verstehen was ich meine. Ich möchte nicht wissen, welchem staatlichem Druck diese Frau ausgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang die Toten Zeugen...so schnell kann das gehen, wenn man bei diesem Kasperle-Theater nicht mitspielen möchte, das weiß auch Frau Zschäpe. Oder sehen Sie hier garnicht die Möglichkeit eines erpressten Geständnisses bzw eines Deals zwischen der Frau un dem Staat? Achja Rußlungen-Lüge und ganz viele andere Ungereimtheiten!

Andererseits sollte auch klar sein, dass das Ergebnis eines Schauprozesses vorher schon feststeht...und alles dafür getan werden muss um das Ergebnis zu sichern. Stellen Sie sich mal vor, das Urteil wäre Freispruch...stellen Sie sich mal nur die Konsequenzen vor. Nun können Sie sich denken, dass eine Menge einflussreiche Personen das um jeden Preis verhindern wollen.

Achja zum Schluss: Ich wurde persönlich auch beschuldigt eine Straftat begangen zu haben...glücklicherweise konnte durch BEWEISE festgestellt werden, dass ich es nicht gewesen sein konnte! Das selbe zeigt sich hier, nur leider können die Uwes sich nicht mehr verteidigen...also eine Aussage als Beweis geltend zu machen, zeugt von einem verquerten Rechtsbewusstsein! Menschen Lügen wie am Fließband, ist Ihnen das noch nicht aufgefallen?
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Lasse Reden 06.05.2017 10:06

Re: Kasperle-Theater
Delftspucker schrieb am 06.05.2017 09:28:

Es gibt eine sehr wichtige und sehr glaubhafte Zeugin: Frau Zschäpe selbst. Sie hat doch aktenkundig gemacht, dass sie von den Mordtaten erst im Nachhinein von den Uwes unterrichtet wurde. Was das für die Angeklagte heißt, ist in diesem Zusammenhang nicht wichtig, wichtig ist, dass sie damit die Morde der Uwes bestätigt.
Ich hoffe, dein Kommentar ist ironisch gemeint. Von wegen "sehr glaubhaft". Zschäpe hatte zwei Möglichkeiten: zum einen die Klappe zu halten und zu hoffen, dass sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird oder eine geringe Strafe bekommt. Was in diesem politischen Schauprozess aber von Anfang an eher unwahrscheinlich war. Zum anderen konnte sie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, aber die eigene Beteiligung herunterspielen und wegen des Geständnisses und der Kooperation auf eine milde Strafe hoffen. Das hat sie getan.

Die Täterschaft der Uwes zu leugnen, war hingegen keine Option, da es sich dabei nach offizieller Meinung um erwiesene Tatsachen handelt. Ein öffentliches Leugnen hätte sie als uneinsichtig erscheinen lassen und strafverschärfend gewirkt.
Dazu kommen noch die Banküberfälle, von denen sie vorher wusste.
Wie man bei dieser Beweislage von irgendeinem Zweifel an der Täterschaft der Uwes sprechen kann, ist mir schleierhaft.
Allenfalls der eine oder andere Mord ist den beiden vielleicht untergeschoben. Aber dass sie Mehrfachmörder sind, bestätigt auch Frau Zschäpe.
Was ist ein Geständnis wert, bei dem auch der "ein oder andere untergeschobene Mord" gestanden wird?
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Lasse Reden 06.05.2017 09:40

Re: Kasperle-Theater
OGChewbacca schrieb am 06.05.2017 09:18:

Warum möchte man uns hier immer noch das NSU-Märchen auftischen? Was erhoffen sich Journalisten davon, die staatliche Verschwörungstheorie zu unterstüzen?
Sie alle eint der "Kampf gegen Rechts", der ja bekanntlich zum Staatsziel ausgerufen wurde. Indem sie die offizielle staatliche Verschwörungstheorie verbreiten, können sich staatstragende Journalisten staatstragend zeigen. Linke Journalisten wie Moser hingegen möchten sich die einmalige Gelegenheit nicht entgehen lassen, den rechten Teufel an die Wand zu malen und dafür sogar vom Mainstream Applaus zu bekommen.
Die Ermittlungen zu den Dönermorden führten zum Großteil in die Türkei. Kartellmorde oder Geheimdienstmorde...bei letzterem sollte man sich die vom Staatsschutz begleitenden Morde durch Tito vor Augen halten! Dass der türkische Geheimdienst in Deutschland "dick im Geschäft" ist, ist ein offenes Geheimnis...für mich klingt es schon sehr plausibel, wenn durch den "NSU" die wahre Täterschaft des türkischen Geheimdienstes oder anderer Täter verschleiert werden soll...bzw "ungeklärte Morde" auf dem NSU entsorgt werden/wurden.
So sieht's aus, aber mit der Wahrheit kann man keinen Blumentopf gewinnen, sondern man wird höchstens als Nazi verschrien, so wie Elsässer & Co.
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freifall 06.05.2017 04:26

wann findet endlich jemand ihren ausweis im LKW?..

der ganze blödsinn um den prozess ist nicht mehr zu ertragen
---
Peter 06.05.2017 04:15

Mein Eindruck ist eher, dass sie aufgegeben hat,sich gegen Steuerung zu wehren.

ursprünglich wollte sie aussagen, lange vor dem Prozess. Dann wirkte sie für mich wie jemand, dem klar gemacht wurde "Mund halten oder Exitus", und dann, wie jemand, der resigniert hat und nachplappert, was vorgegeben wird.

Ihr letzter erkennbare eigenständiger Versuch, sich zu "befreien", war der Versuch des Verteidigerwechsels. Alles danach war zusehends die Rolle eines "Geschubsten".

Egal, ob sie beteiligt war oder nicht, sie hat begriffen, dass sie in jedem Fall geopfert wird, um andere zu decken und sich nicht dagegen wehren kann.

Und gerade, wenn sie beteiligt war: Dann hätte sie erst recht allen Grund, eine allumfassende, strafmildernde Aussage zu machen. Hat sie aber nicht. D.h., sie hat keine Ausweg, und das liegt nicht an ihr, sondern an anderen. Sie ist nur noch Spielfigur.
---
Lasse Reden 06.05.2017 09:09

Re: Mein Eindruck ist eher, dass sie aufgegeben hat,sich gegen Steuerung zu wehr

...

Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass es sich hier um das Äquivalent zu einem mittelalterlichen Hexenprozess handelt. Die Wahrheit auszusagen, dass es den Teufel nicht gibt und alle Vorwürfe falsch sind, ist einfach keine Option. Das einzige was man tun kann, ist, die kriminellen Handlungen der anderen (toten) Beschuldigten nicht zu leugnen, aber die eigene Beteiligung daran herunterzuspielen. Genau das hat Zschäpe getan.
---
Lasse Reden 06.05.2017 09:19

Re: Schwachsinn
harimau schrieb am 06.05.2017 03:38:

Sicherungsverwahrung. Das ist hier das Thema. Deswegen die vielen Gutachter. Das Gericht wird am Ende entscheiden, ob sie wie Carlos in eine Hochsicherheitsanstalt verbracht wird, wo die Türen nur in eine Richtung aufgehen.
Schwachsinn. Ihr konnte kein einziger Mord nachgewiesen werden und auch keine direkte Beteiligung an den anderen Straftaten, also nichts was eine Sicherungsverwahrung rechtfertigen würde.

Im Prinzip müsste man sie direkt nach dem Urteil freilassen, weil man ihr höchsten die Brandstifung anhängen kann und die Strafe dafür durch die lange U-Haft längst abgesessen ist. Das wird natürlich nicht geschehen, weil es sich um einen politischen Prozess handelt, auf dem Druck von allen Seiten lastet. Aber obendrein eine Sicherungsverwahrung zu verhängen, wird man sich nicht trauen. Das würde die Farce allzu deutlich werden lassen.
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albibi 06.05.2017 11:42

Anrechnung Untersuchungshaft und neue Identität

Eher wird Tschäpe zum Ende des Prozess mit einem Polizeiauto an einen unbekannten Ort verbracht wo sie mit einer neuen Identität ausgestattet friedlich und ohne materielle Not ihren Lebensabend verbringen wird. Dänemark, Schweden, Südamerika (wegen den vielen Nazi-Kumpels dort?), was weiß ich.
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hgzi 06.05.2017 00:26

Wie alt ist eigentlich der Richter?

Da gabs doch kürzlich sonen Fall, der jetzt womöglich wieder neu aufgerollt werden muß weil der Richter in Rente ging.....
Urteilsverkündung dann am St. Nimmerleinstag.
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SvenV 05.05.2017 23:09

Schuldfrage?

Nach wie vor ist mir nicht ganz klar, worin eigentlich die Schuld der Angeklagten liegt? Sie war bei keinem Mordanschlag dabei. Von den Morden soll sie erst nachträglich erfahren haben. Sie konnte diesen also nicht einwilligen oder widersprechen.

Was bleibt ist also lediglich ihre Unterlassung, die Behörden nachträglich darüber zu informieren, dass ihr Lebenspartner in schwere Straftaten verwickelt war. Einer Lebenspartnerin stünde hier aber eigentlich keine Bestrafung bevor.

Nebenbei bemerkt sollte man Vorverurteilungen wie im Artikel unterlassen. Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung. Auch wenn ein Gutachter ihr nun Schuldunfähigkeit attestiert hat, ist dies keinesfalls mit einem Schuldspruch zu verwechseln.

Über einen Schuldspruch entscheidet nicht der Gutachter, sondern das Gericht. Richtig ist allerdings, dass das Gericht bei den vielen medialen Vorverurteilungen und der sehr langen Untersuchungshaft längst unter einem gewissen "Erfolgsdruck" steht.

Sollte man die Frau am Ende tatsächlich mangels Beweisen frei sprechen müssen, wäre dies ein Skandal. Also wird man schon irgendetwas finden müssen, um den Vorverurteilungen und der Untersuchungshaft gerecht zu werden.

Bei den vielen mysteriösen Todesfällen in der Causa "NSU" ist sie vielleicht sogar im Knast sicherer aufgehoben, als draußen?
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mind.dispersal 05.05.2017 21:43

Wenn der Autor "Schwere Dependente Persönlichkeit(sstörung)" einordnen könnte

, hätte er sich seinen "Kann ja gar nicht sein" - Sermon gespart.

...
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Friedensblick 05.05.2017 17:46

Zschäpe spielt mit, von Anfang an, seit 1998

... bereits 1998, als in ihrer Garage eine TNT-Bombenwerkstatt gefunden worden wäre, angemietet hätte sie sie von einem Polizisten! Dann ihre Anrufe im November 2011, wo sie die "Selbstmorde" Böhnhardt/Mundlos den Eltern ausrichtete. Ihre "Geständnisse" im NSU-Prozess.

Welche Macht kann eine Zeugin derart beeinflussen, sich ohne Nöte selbst zu belasten? Ein bloßes rechtsterroristisches NSU-Netzwerk nicht, aber ein tiefer Staat, der Zeugen beseitigen kann.

Weitere dubiosen Zeugen, deren Angaben kaum jemand glaubt:

- Der Akten-Schredderer beim Verfassungsschutz, Lother Lingen, der nur um sich Arbeit zu ersparen, Informanten-Akten zerstört hätte.
- Der Geheimdienst-Beamte Andreas Temme, der vom letzten Ceska-Mord in Kassel nicht mitbekommen hätte, obwohl er anwesend gewesen wäre.
- "Selbstenttarnung des NSU" - Polizeichef Michael Menzel, der die Kiesewetter-Schusswaffe anhand der Waffennummer identifizieren hätte können, obwohl sie mit Schutt bedeckt war. Sie lag neben den erschossenen Böhnhardt, Mundlos.

Mit der "NSU-Geschichte" enttarnt sich der tiefe Staat selbst.

Hier geht es zu einer 630-Seiten starken „Glaubhaftigkeitsanalyse" der Zeugen im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, Stand 03.01.2017
http://friedensblick.de/24283/glaubwuerdigkeitsanalyse-der-zeugenaussagen-im-thueringer-nsu-untersuchungsausschuss-betreffend-tatort-stregda/

23. Februar 2017

NSU: Hochstapel auch du!



Am Ende der 350. Folge der Schauprozeßinszenierung am Münchener OLG-Stadl wird einer der Helden der letzten Folgen entlassen. Er wird nicht mehr benötigt. Er stirbt den Gerichtstod.

Da es keine weiteren Fragen an Saß gibt, wird der Gutachter entlassen. Zschäpe-Verteidiger kündigt aber Widerspruch gegen Verwertung an

Es wurde einiges geboten, um den Spannungsbogen an Hochstapelei und Scharlatanerie über dutzende Folgen aufrechtzuerhalten. Am Schluß mußte es abrupt zu Ende gehen, nachdem eine Oberaufseherin aus der Anstalt, in der Zschäpe zur Zeit beherbergt ist, genau das gleiche gesagt hat, wie jener Mitbürger, der sie aus ihrem langwöchigen Jahresurlaub kannte.

Wir schwifften ab.

Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren echt nette Leute im Urlaub auf Fehmarn. Bei der Gelegenheit fallen einem auch gleich wieder die dicksten Urlaubskumpels ein, die Morks. Und es stellt sich die Frage nach ihrem Zeugencasting, das sie absolvierten, bevor sie zu ihrer Zeugensimulation antreten mußten. Nur der Junge, der war so grottenschlecht im Text lernen, daß man ihm die Vorstellung auf dem Polizeirevier ersparte. Die Morks hatten eine sehr gute Meinung über Zschäpe, so daß sich durchaus die Frage stellt, was Zschäpe zwischen dem 2.11. und 7.11.2011 mit ihnen unternommen hat.

Das war damals. Was heute ist, ist zwar auch völlig uninteressant, irrelevant erst recht, da es dem Rufmordprozeß nicht dienlich ist, und erst recht keinen Beitrag bei der Aufklärung der zur Last gelegten Kapitalverbrechen geleistet wird. Die wesentlichen Angaben seien trotzdem (zum Teil lesbarer gemacht) zitiert.

JVA-Beamtin berichtet: Zschäpe sei höflich, sachlich und unauffällig im Umgang, gut integriert. Entscheidungen habe sie hingenommen.

Keine disziplinarischen Maßnahmen gegen Zschäpe, so JVA-Beamtin. Die Haftsituation nannte Zschäpe belastend, wollte aber keine Hilfe

Zschäpe nehme an JVA-Angeboten teil: sie zeichne + bastle gerne, spiele Volleyball, setzte sich ein, dass genügend Bälle da seien.

Die stellvertretende Anstaltsleiterin vergaß nur eines hinzuzufügen. Frau Zschäpe ist eine echt nette Gefangene in Stadelheim.

Das hat dem im Gerichtssaal anwesenden Saß empfindlich aufs Gemüt geschlagen, so daß er aus seiner Rolle fiel.

Saß sieht in den Aussagen der JVA-Beamtin zu Zschäpes Verhalten in der U-Haft eine Bestätigung seiner Einschätzung, nämlich... Dass Zschäpe in der JVA als korrekt, höflich und unauffällig auftritt, passe. Saß spricht von Camouflage, anpassen an bestimmten Situationen

Das ist sowas von unterirdischer Psychogrütze. Das wünscht man nicht mal Merkel, daß die von solch einer Type psychologisiert wird. Anpassung an die jeweilige Lebenssituation, das ist das Überlebensprinzip des Menschen schlechthin. Der Knast ist das Leben von Zschäpe. Die Gerichtsverhandlung Kino, Theater und Rummel in einem. Kurzweil, Ablenkung. Vom schnöden Knastalltag.

Schauspielern, eine Rolle spielen, das funktioniert für eine Stunde, einen Tag, es funktioniert aber nicht für ein ganzes Leben, sprich dem Knastleben in alle seinen Facetten. Das hält niemand durch. Man ist, wie man ist. Der Saß kennt ja nicht mal die psychologischen Basics. Was für'n Depp haben die sich denn da an Land gezogen?

Da können wir mit küchenpsychologischer Ferndiagnostik unter Zuhilfenahme des Ratgeberteils der Super-Illu helfen. Damit ist nicht die Gysi-Kolumne gemeint, die er den verwirrten Ossis angedeihen läßt.

Solche Überheblichkeit kommt aus tief verinnerlichtem Standesdünkel, verletzter Eitelkeit und hemmungsloser Geldgier.

Mit einer unaufgeregten und sachlichen Aussage hat die JVA-Beamtin dem Saß die Maske vom Gesicht gezerrt und einmal mehr offen gelegt, um was es sich bei seinem Drehbuchpart in Wirklichkeit handelt. Er muß in der Inszenierung des Rufmrodprozesses den Scharlatan und Hochstapler geben, weil sich kein anderer Schauspieler gefunden hat.

Warum sich die Aussage der JVA-Beamtin nicht eignet und was diese von anderen Aussagen unterscheidet, die sich besser eignen, das verschweigt der Erfinder seiner eigenen Psychomethodik.

Dann wollen wir ihm mal hilfreich unter die Arme greifen und ein paar Basisdaten vermitteln, wenn es um die Psychoanalyse geht.

1. Die JVA-Beamtin hat auch nur nach Aktenlage referiert, da sie mit der Zschäpe nichts zu tun hat. Sie hat das aufgesagt, was die Akten hergeben, ist keinen Deut davon abgewichen, da sie Zschäpe nicht persönlich kennt. Die Akten widerspiegeln den guten Leumund, den Zschäpe in der Haft hat.

2. Saß beurteilt Mimik und Gestik im Gerichtssaal. Was kann er also maximal analysieren und glaskugeln? Genau, wie es Zschäpe während der Verhandlungen inklusive Hereinspazieren und Abführen geht. Das ist schon alles. Zschäpe reagiert im Gerichtssaal ausschließlich auf das, was im Gerichtssaal passiert. Saß sollte bezüglich des Verhaltens von Zschäpe im Knast tunlichst den Mund halten. Davon hat er keine Ahnung.

3. Die Beurteilung des Verhaltens im Gerichtssaal bzw. Gefängnis gestattet leider keine Schlüsse auf ihr Verhalten bei bzw. nach den jeweils zur Last gelegten Taten. Auch wenn man so tut. Dann tut man hochstapeln.

4. Zschäpe verweigert Saß die umfangreiche und sehr zeitaufwändige ärztliche Begutachtung, sprich Gespräche. Damit hat sich das psychologische Urteil bereits in Luft aufgelöst. Ohne persönliche fachärztliche und psycholugische Untersuchung kein Gutachten. Außer bei Saß. Der kann sowas. Hochstapeln.



Aussage der JVA-Beamtin eigne sich nicht, Abkehr Zschäpes von früheren Positionen zu belegen. Denn es gab keine tiefen Gespräche, so Saß

Ach schau einer an. Der Saß weiß ja doch, daß es ohne tiefe Gespräche gar nicht geht.

Leute, das ist der Hammer der Hochstapelei. Der, der keine Gespräche mit der Person führt, die er rufmorden und mollathisieren soll, der äußert sich dahingehend, daß es ohne tiefe Gespräche nicht geht. So ein Scharlatan will also ohne tiefe Gespräche ein Gutachten am Gericht verhökern, um fett Kasse zu machen. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Die Verteidiger waren da sehr höflich, als sie nur das Wort Widerspruch in den Mund nahmen. Angesagt wäre ein Aufstand der Anständigen. Es braucht jemanden, der Jehova sagt und Saß der Scharlatanerie und Hochstapelei zichtigt. Im Gerichtssaal. Und zwar so laut und deutlich, daß Narin und Daimagüler sich ihre Aktentaschen um die Ohren hauen, so fuchsteufelswild sind sie in diesem Augenblick.

Bliebe noch ein Punkt übrig, der den Rufmordauftrag von Saß am besten erklärt.

5. Was, wenn Zschäpe mit den zur Last gelegten Verbrechen nichts, aber auch gar nichts zu tun hat? Was, wenn sie die auch nur aus der Zeitung, dem Fernsehen und den Vorführungen am OLG-Stadl kennt? Darum auch das von ihren Anwälten grottenschlecht zusammengeklöppelte Geständnis, das nichts weiter als die Kurzfassung der Anklage ist. Was also, wenn Zschäpe so auftritt wie sie auftritt, weil sie Null Peilung zu all dem Theater hat und es besser weiß?

16. Februar 2017

NSU-Psycho: die schwere moralischer Schuld


Borchert: Zschäpe habe sich moralisch schuldig bekannt; schriftliche Erklärung sei daher nicht, wie Saß sage, sachlich & unpersönlich.

Aha, und was steht auf das Bekenntnis moralischer Schuld?

Ein Strafverteidiger sollte es besser wissen. Im Strafverfahren geht es nicht um Sündenhandel, Ablaß auf moralische Verfehlungen, Schuld und Sühne, sondern ausschließlich um die Feststellung der Schuld im strafrechtlichen Sinne. Meistens. Moral kommt in der strafrechtlichen Schuld nicht vor.

Somit beweisen die auf der Bühne des OLG-Stadls agierenden Psychos einmal mehr, daß es um einen Rufmord- statt Mordprozeß geht, wenn sich nun selbst einer der Verteidiger-Darsteller als Mitglied der Glaubensgemeinschaft NSU outet. Im Grunde sind sie Mitglieder einer religiösen Sekte, die dem Nazi-Fetisch frönen, indem sie ihn exorzieren wollen. Wie in allen Sekten üblich, ist das Druckmittel der Wahl die Moral.

Zschäpe ist moralisch schuldig.

Und ich bin moralisch schuldig, das Merkel immer noch an der Macht ist.

Ihr Vollpfosten habt einfach nur ein Rad ab, das ist alles.



Da Maxl beim Reinklappern des Textes begeisterte Anfeuerungsrufe von sich gab, sei anhand einer ornithologischen Langzeitbeobachtung das Wesen eines Knast-Psychos erläutert. Es standen leider nur Einzelbeobachtungen zur Verfügung. Persönliche Gespräche hat er verweigert.

1. Die Zelle von Maxl steht immer offen, so daß er selber entscheiden kann, wann und in welchem Umfang er Hofgang macht. Auf dem Hof sind ein paar Fitneßgeräte (Bimmelglöckchen) aufgebaut, die er nutzen kann. Feldumschwung am Reck usw. kann er auch. Macht er selten. Bei guter Führung gibt es Badewanne. Er darf in den pool. Was er kurz vor Abfassen dieser Zeilen auch tatsächlich getan hat.

2. Man fügt sich seinem Schicksal. Gefressen wird, was auf den Tisch kommt. Der Hunger treibts nein, und damit ihn in den Käfig. Dann ist auch Einschluß. Die Nachtruhe erfolgt in der Zelle.

3. Das ist der wesentliche Unterschied zu früher. Maxl ist genügsam geworden. Er hat sich mit seinem Schicksal abgefunden und bekommt keine panische Angst mehr, wenn man an die Zellentür kommt. Sitzt er drin, in seinem Käfig, bleibt er sitzen und schaut interssiert zu, was Phase ist. Maxl ist auch nur eine Gewohnheitstier. So, wie ein Elefant, nur kleiner. Er weiß die Routinen, die ihm das Leben erleichtern, inzwischen zu honorieren. Frisch zubereitetes Essen ans Bett heißt für ihn, alsbald die Zelle aufzusuchen. Feierabend ist. Einschluß.

4. Eines hat er sich bewahrt. Seine Feindschaft zu den Knastwärtern. Nix da mit Kumpelei. Er geht nicht auf die Menschen zu, die ihm nur Gutes antun wollen. Diese gesunde Distanz zu seinen Feinden hat ihm bisher gute 8 Jahre Leben eingeracht. Bisher hat er noch jeden Kampf gewonnen.

5. Das einzige Zugeständnis, das er macht, ist, sich das Leben retten zu lassen, wenn er mal wieder eine Bruchlandung hingelegt hat, da er flugunfähig ist. Daß er nicht fliegen kann, hat ihm noch keiner verraten.

Fazit: Bei Maxl sind noch alle Instinkte intakt, die ihm zu einem langen Leben verhelfen. Er wehrt sich, wenn ihm was gegen den Strich geht. Er ist immer auf Wacht für seinen Seelenfieden, auf der Hut (siehe Überwachungsfoto). Auch wenn er lebenslänglich hat.

Der Nedopil hat sie gestaendnisbereit gequatscht...
Fatalist, 15.02.2017

Richtig. Zeitlich gesehen kommt das sehr gut hin.

Zschäpe kam einfach mit dem eklatanten Widerspruch der vor Gericht dargebotenen Märchen und ihrem eigenen erleben nicht mehr klar.

Was sie weiß, darf sie um ihres Überlebens Willens nicht erzählen. Hat sie dem Nedopil sicher auch nicht. Eher nur angedeutet, daß sie den Verhandlungsmüll nicht erträgt.

Nedopil: Sie müssen mir schon glauben. Ich habe da jahrzehntelange Gerichtserfahrung. Egal, was passiert ist, aus der Anklage kommen sie nicht ungeschoren raus. Tun sie was, um sich wieder runterzuholen.

Lösung. Psychische Entlastung im Sinne der Anklage. Die kam dann mit Grasel und Borchert, die die Anklage leicht umformuliert haben.

Man muß immer wieder betonen, daß Zschäpe bisher keine Einlassungen vor Gericht gemacht hat. Zwei drei Belanglosigkeiten seien da außen vor.

Mit Stand von heute würde ich behaupten wollen, Heer, Stahl und Sturm waren doch die besseren Verteidiger und haben die richtige Strategie gefahren.

Grasel und Borchert kamen via Nedopil. Im Grunde hat das Borchert mit dem Antrag rausposaunt. Daher weht also der Wind.

Solche Verteidiger möchte man im Ernstfall nicht haben, jedenfalls nicht dann, wenn es um Erschießen oder Erhängen geht.


Saß: Borchert selbst habe ja gesagt, die Angaben stammten weitgehend aus Anwaltsfeder. "Daher stellt sich die Frage der Authentizität."

Das Problem, das sie alle haben. Sie wissen, daß Zschäpe nichts weiß und nicht mal postfaktisch sondern nur nullfaktisch agieren kann. Deswegen die ganze Eierei und ihre Vorträge als Verteidiger. Wenn Zschäpe zu reden anfinge, würde das schnell auf eklatante Widersprüche hinauslaufen, da sie keine gelernte Schauspielerin ist, die ihre Texte für die Vorstellungen fehlerfrei auf der Rille hat. Sie würde ständig mit ihrem Nichtwissen kollidieren.

Dann kann man auch gleich noch die Krankenakte herbeiziehen, damit wir wissen, welche Pillen sie bekommt. Die blauen oder die gelben. Zschäpe wurde psychiatrisch begutachtet, heißt es. Das ist etwas anderes als psychologisch. Der Psychiater darf die Pillen verordnen bzw. empfehlen. Ein Psychologe weiß, daß es Lutschbonbons geben soll, die einem das Leben leichter machen.

Nedopil hat sie weichgeklopft. Ehe das in den Amtsabläufen eingetaktet und eingepreist war, dauerte das eben etwas. Deswegen die bleierne Zeit und das vorsichtige Tasten, wie weit man mit dem von den Anwälten erfundenen "Geständnis" gehen kann, ohne den Bogen zu überspannen.

Zschäpe ist die permanent im Gerichtssaal lauernde Gefahr, daß die Bombe eines Tages doch noch hochgeht. In einem Satz. Laut und deutlich gesprochen, so daß es auch alle verstehen. Dann sollten sich auch alle an die vereinbarten Spielregeln halten. Maxl z.B. testet regelmäßig die Fluchtmöglichkeiten aus, auch wenn er in einem sehr komfortablen Gefängnis lebt. Er hat auch keine Bedenken, dies zu kommunizieren, wenn ihm so ist. Warum sollte es bei Zschäpe anders sein?