Geht man davon aus, dass bis zu 10 von 1 Million Impflingen daran sterben, wäre die Frequenz 1:100.000, also zu selten, um sie in einer Studie mit 40 Tsd. Probanden, von denen die Hälfte nur eine Kontrollinjektion erhalten hat, zu sehen. Die Häufigkeit ist gering, aber für einen Impfstoff viel zu hoch. Die Frequenz könnte aber steigen, wenn mehrere Impfrunden durchgeführt werden. Außerdem ist noch vollkommen unbekannt, ob die Impfung mit dem Spike-Protein mittelfristig zu chronischen Autoimmunerkrankungen führen könnte. Auch das wurde bisher nicht untersucht. Es könnte ein böses Erwachen geben. Insbesondere, weil es sich bei allen SARS-CoV-2 Impfstoffen um Placebos handelt.Deswegen?Die “Impfung” hat also in erster Linie eine psychologische Placebo-Wirkung. Warum sollte man für ein Placebo Leib und Leben riskieren?
Weil der Corona-Faschismus ein große Teile europäischer Politiker faszinierendes Machtphänomen ist. Corona ist nichts weiter als ein Vehikel der Macht. Corona ist bald vorbei. Da strickt man sich schon mal den nächsten Erpressercoup zusammen. Leistungslos leben wie Langstreckenflieger Luisa Neubauer, weil man die Gesetze bestimmt, nein, nicht die Naturgesetze, sondern die, mit denen man Geld aus dem Volk pressen kann, ohne eine Gegenleistung abliefern zu müssen, es sei denn endgeile Dummheit ist eine Gegenleistung.EU-Parlament stimmt für Einführung von Corona-Impfzertifikat zum Reisen
Verfassungsbeschwerden erfolgreich – Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug
Die Begründung: Grundrechte seien dadurch verletzt, dass die bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und „dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehle, hieß es von Seiten der Richter.
Die verfassungsrechtlich maßgebliche Temperaturschwelle von deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C kann prinzipiell in ein globales CO2-Restbudget umgerechnet werden, das sich dann auf die Staaten verteilen lässt.
Verfassungsrichter sind enddumm, aber richtig heftig, der Gesetzgeber sowieso, und von Fefe kommt nur leeres Geschätz zu den Klimanazis. Da paßt zusammen, was nie auseinanderlag.
Gut, daß die anderen Länder der deutschen Erdscheibe nicht an diesem Verfassungswesen genesen.
Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.
Fürderhin, wenn Corona einmal war, werden die nicht mehr existenten Grundrechte wegen des Klimas verweigert. Welches Klima, ist dann auch egal.
Wer noch Fragen hat, wer hier den Verfassungsputsch und Bruch mit dem Grundgesetz vollzieht, bei deutschen Verfassungsrichtern wird er fündig. Man schaue sich die Liste der Kläger und der unterzeichnenden Richter an. Dann weiß man Bescheid.