Es muß klar sein, wer der Böse ist, dann hat der Tag Struktur.
Thomas Panke, 05.02.2021, in: Gewohnheit schafft Geborgenheit
Eine Regel zu haben, welche die Welt ordnet, ist besser, als keine Regel zu haben.
Thomas Fischer, 22.01.2021, in: Welterklärer, Problemerfinder, Bedenkenträger
Es sind längst nicht alle Dummheiten, denn Merkel, Södolf, Spahn oder deren Klone Laschet und von der Leyen kommen in diesem Post nur beiläufig vor.
Oder doch. Södolf ist einen Ebenbild Merkels. So wie Merkel sich nicht mit Leuten umgibt, die klüger als sie selbst sind, so auch Södolf.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wirbt für eine schwarz-grüne Koalition auf Bundesebene. „Es wäre ein spannendes Zukunftsteam, das Inspiration bieten könnte, weil es die ganz große Frage unserer Zeit in den Blick nimmt: die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie“, sagt Söder in einem Interview mit dem stern. Man sei „nah dran an einer solchen Kooperation“. Viele Menschen hätten Sympathien dafür.
Da weiß man, woran man mit diesem fränkischen Dolf-Imitat ist, wenn der sich den Schriftsteller a.D. Habeck und Annalena Kobold das Netz ist der Speicher Baerbock als beste Kumpel imaginiert.
Nun aber zu den Clowns, Kaspern, Marionetten und Fußabtretern der deutschen Politik.
Unionsfraktion warnt vor voreiliger Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, hat vor einer voreiligen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall gewarnt. „Die Beurteilung eines AfD-Landesverbands durch den Landesverfassungsschutz hat nicht zwingend Folgen für die Bundesebene“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit Blick auf mehrere Landesverbände. „Ob die Gesamtpartei AfD bundesweit als Verdachtsfall einzustufen ist, ist keine politische, sondern eine rein fachliche Entscheidung nach klaren gesetzlichen Kriterien. Nur wenn belastbare tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, ist dieser Schritt möglich.“
Ähäm, natürlich ist das eine politische Entscheidung. Wo lebt dieser Heini? Ach ja, gut versorgt im Umfeld von Merkel.
Auch eine Beatrix von Storch ist sich für nichts zu blöd und hält die staatliche Fibel zur NSU-Saga in die Internetkamera. Da steht zwar Aust und Laabs drauf, drin ist aber der Staat mit seinen biblichen Geschichten.
Es ist der Verfassungsschutz selbst, der den Rechtsextremismus bis hin zum Rechtsterrorismus durch V-Leute kontrolliert, steuert und lenkt.
Das ist ein maßlose Überschätzung der Möglichkeiten der Schlapphüte und verniedlicht geradezu die Rolle und Aufgaben des polizeilischen Staatsschutzes, also der politischen Polizei in Bund und Ländern. Und es ist eine Unterschätzung der Autarkie Rechter, die bei allen Marionettenfäden, mit denen sie am staatlichen Lebenserhaltungsapparat hängen, sich von niemandem sagen lassen, wie sie ihr Leben leben wollen und sollen. Ich lasse mir auch nichts von Merkel oder König sagen. Brächte deutlich weniger Lebensqualität. Ergo haben mir solche Dummschwätzer nichts zu sagen.
Bezüglich einer Merkel formuliert das Boris Blaha so:
Da Ihnen weder mein noch irgendein anderes Leben von mündigen Bürgern anvertraut ist, treffe ich die jeweils persönliche Abwägung zwischen Lebens-Schutz und Lebens-Risiko ausschließlich selbst. Ein irgend gearteter Übergriff steht Ihnen nicht zu.
Sie haben als verantwortliche Bundeskanzlerin ohne Not mehr Schäden angehäuft als alle bisherigen Bundeskanzler zusammengenommen. Ich empfehle Ihnen deshalb zur Schadensbegrenzung dringend, ihr Amt umgehend zur Verfügung zu stellen.
Das sind doch mal words of wisdom. Let it be, Merkel.
Zentrale Akteure im Bereich des Rechtsextremismus bis hin zum Rechtsterrorismus waren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Seit Jahrzehnten.
Ich will die von Storch in ihrem Eifer nicht überfordern. Eine Frage hätte ich schon. Wer war das denn so alles? Ansonsten kann eine AfD-Politik, die es sich im Bett von Merkel und Fritsche bequem macht, weg. Das braucht kein Mensch.
Bundesverfassungsgericht
Opposition scheitert mit Klage zum Amri-Untersuchungsausschuss
Dem Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Berlin bleibt die Befragung eines V-Mann-Führers verwehrt, das Verfassungsgericht gibt dem »Staatswohl« Vorrang. Die Opposition sieht sich in ihrer Aufklärungsarbeit behindert.
Gerade im islamistischen Milieu aber ließen sich Quellen nur schwer gewinnen, führte das Gericht aus. Ihr Verlust könne den Zugang zu Informationen, die für die innere Sicherheit Deutschlands von großer Bedeutung seien, nachhaltig erschweren oder sogar zeitweise ganz verschließen.
Die Oppositionsfraktionen zeigten sich in einer gemeinsamen Erklärung von dem Urteil enttäuscht.
»Umso wichtiger ist es nun, dass die parlamentarischen Kontrollrechte mit Blick auf die Nachrichtendienste gestärkt werden«, forderte Strasser.
Die Linkenpolitikerin Martina Renner sagte: »Es gibt für keine Behörde und keinen Beamten rechtsfreie Räume.«
1. Opposition arbeitet nicht, sondern dummschwätzt.
2. Was wollen die denn aufklären. Bis dato hat sich das mir nicht erschlossen. Abgesehen davon ist Amri längst schlußgestrichen. Da geht nichts mehr. Schon lange nicht mehr.
3. Warum ist der Strasser eigentlich noch nicht zum Eignungsgespräch für die Klapper geholt worden? Da paßt er prima hin.
4. Da kann er sich das Nachbarzimmer mit der Renner teilen. Die beiden sind ein Traumpaar der Dummschwätzerei. Natürlich gibt es rechtsfreie Räume für alle und jeden, die das für sich beanspruchen.
Nunmal ein wenig Klartext zu dem Urteil, also Mat ohne Mat. Es geht euch Pappnasen einen Scheißdreck an, wie die Geheimen herumwerkeln. Wenn ihr das wissen wollt, dann bildet selber die Regierung oder fragt Candy-Crusher-Bodo, denn der ist Vorsteher eines linken Geheimdienstes. Der weiß, was da abgeht.
Nun etwas zum Thema V-Leute der Clans in der Exekutive.
Liebes-Verrat bei der Staatsanwaltschaft?
Meggi K. (29) aus der Abteilung für Drogenkriminalität hat Hausverbot!
Grund: Die Brünette soll laut „Abendblatt“ Dienstgeheimnisse ausgeplaudert haben – ausgerechnet in der Dealer-Szene!
BILD traf die geschasste Mitarbeiterin. Was ist an den Vorwürfen dran? Meggi K.: „Absolut nichts! Ich bin entsetzt!“
Und was ist mit ihrem Freund? Meggi K. liebt Abbas A. (25), einen Mann aus dem Drogen-Milieu.
Sie sagt: „Wir sind ein Paar. Aber mit den suspekten Kreisen meines Freundes habe ich nichts zu tun.“
A. geriet im Rahmen der Ermittlungen der Soko „Hammer“, die Erkenntnisse der geknackten Kriminellen-Plattform „EncorChat“ auswertet, ins Visier der Fahnder. Er soll mit Kokain und Marihuana gehandelt haben, nahezu täglich beliefert worden sein. Eine Verliebte im Büro der Staatsanwaltschaft – was Besseres kann einem wie ihm nicht passieren.
Ermittler gehen davon aus, dass Meggi K., die 2002 mit ihren Eltern aus Abchasien (Schwarzes Meer) kam, für A. nicht nur Drogen lagerte, sondern ihn auch mit Dienstgeheimnissen, z. B. Infos über Razzien, versorgte.
„Ich habe mir einen Anwalt genommen“, sagt sie.
Achso? Ist der Kaplan wieder zu haben? Besser ist es aber, sich einen Anwalt zu nehmen, einen der schweigen kann, wenn man selber auch schweigt.
Wer war eigentlich der Verbindungsmann der Heilbronner Heroindealer im LKA und/oder in der BFE des kleinsten Mafia-Ländles der Welt?
Nun noch zu einer anderen Traummannschaft, eine des schmiergefinkten Inzests. Hanvoi "interviewt" Keller.
Lübcke-Urteil: „Rückschritt im Kampf gegen rechten Terror“
Der Vorsitzende Richter Sagebiel hat explizit daran erinnert, dass es vor Gericht nur um die Schuld der Angeklagten und ihre konkreten Taten geht und Netzwerke daher nur am Rande beleuchtet werden können.
Richter Sagebiel hat auch gesagt, dass ein Gericht nur das untersuchen kann, was in der Anklage steht. Ein Gericht hat aber eine Aufklärungspflicht und könnte den Blick sehr wohl weiten.
... das alles wird jetzt den Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages beschäftigen. Was muss der Ausschuss herausfinden?
Der Ausschuss muss jetzt leisten, was der Prozess nicht geleistet hat.
Das liest sich wie auf die Straße oder von Obdachlosen in den Treppenaufgang der S-Bahn gekackt, weil es dort windstill und trocken ist. Das Foto publiziere ich hier lieber nicht. Thomas Fischer hat alles Wesentliche zu dieser Mischpoke aufgeschrieben.
Journalisten, die weder die Prozessakten kennen, noch – in aller Regel – Strafrecht (oder Rechtspsychologie, Kriminologie, Rechtsmedizin oder irgendeine andere verfahrensrelevante Wissenschaft) gelernt haben, schreiben aufgrund eines mehr oder minder intensiven »Eindrucks«, was ihnen an der Beweisaufnahme wichtig erschien, und bewerten dies aufgrund ihrer eigenen Einstellung. Das lesen wiederum Menschen, die noch wesentlich weniger Kenntnisse von all dem haben und sich mit der Sache oft nur wenige Minuten befassen. Wie sollte es da möglich sein, sich ein auch nur halbwegs vernünftiges, rationales, faktengestütztes Urteil zu bilden? Es ist nicht möglich. ...
Auf der anderen Seite aber stehen die Rationalität und die Erfordernisse und Grundlagen einer rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft. Sie sehen vor, dass über die Schuld oder Unschuld die Gerichte entscheiden (siehe Art. 92 GG: »Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut«), nicht »das Volk« oder gar diejenigen, die sich je nach Laune dazu erklären. Die Richter machen das übrigens nicht, weil sie es von Natur aus besser könnten. Das ergibt sich ja schon logisch daraus, dass es – als Schöffe oder ehrenamtlicher Richter – eben doch jeder kann. Die Richterstellung ist eine Frage der Legitimität, nicht der Fachkenntnisse. ...
Im Verfahren gegen E. und H. vor dem OLG Frankfurt hat das Gericht einen angeklagten Mordversuch des E. an einem Flüchtling und eine Beteiligung des H. an dem Mord an Walter Lübcke für nicht bewiesen angesehen. Das ist zunächst einmal eine Tatsache, die zu keinerlei Aufregung Anlass gibt. Dass irgendwelche Menschen, Prozessbeobachter, Journalisten meinen oder behaupten, sie selbst hätten das anders entschieden, ist möglich, aber ohne Belang. Es gibt Hunderttausende, die immerzu behaupten, sie hätten irgendetwas Bedeutendes anders gemacht, gedacht oder entschieden, wenn man sie gefragt und gelassen hätte. Hat man aber nicht, und zwar aus Gründen.
Soweit zu den Deppen der Schmierfinkenbranche. Fischer zeigt am Schluß seines Beitrages noch, wie feinfühlig er den Baseballschläger zu gebrauchen weiß. Dem Sagebiel drischt er mitten in die Fresse.
Die große »Günstigkeit«, die der Senatsvorsitzende in Frankfurt dem Angeklagten für seine »freimütigen Geständnisse« erst versprach und dann bei der Urteilsverkündung nochmals selbstlobend hervorhob, verflüchtigt sich bei halbwegs guter Rechtskenntnis zu einem bloßen Hauch, ganz knapp vor dem puren Nichts – in Wahrheit ist es eine schwer verhüllte Veralberung des Angeklagten.
So kann man
Sound der Verhandlung, also
massiven Rechtsbruch durch den Vorsitzenden Richter auch umschreiben.
»Hören Sie nicht auf Ihre Anwälte, hören Sie auf mich!« des Vorsitzenden an die beiden Angeklagten begonnen. Er hatte auch gleich erläutert, wie er sich das vorstellte, wenn man auf ihn hört: »Ein freimütiges Geständnis wirkt sich immer günstig aus.«
Der Scherz mit dem günstigen Ausgang
Zumindest einer konnte also bei der Urteilsverkündung rundum mit sich zufrieden sein: »Ich habe gesagt: Ein Geständnis wirkt sich perspektivisch immer zugunsten des Angeklagten aus«, sprach der Vorsitzende (nach Meldung der »SZ«) bei der »mündlichen Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Urteilsgründe«, wie es in der Strafprozessordnung heißt (Paragraf 268 Absatz 1 Satz 2). Nun könnte man es gewiss für einen ziemlich misslungenen Scherz halten, die Verhängung von lebenslanger Freiheitsstrafe bei gleichzeitiger Feststellung »besonders schwerer Schuld« für einen »günstigen« Ausgang zu halten. ...
Jedenfalls dürfte die zitierte goldene Regel des Vorsitzenden über die Wirkung von Geständnissen (jeder Art) auch gegen den Rat der Verteidiger den meisten Strafverteidigern vermutlich keinen Anlass geben, sie an ihre Mandanten weiterzureichen.
Sie haben das Recht zu schweigen.
Zur kaplanschen Methode des von Sagebiel unterstützten Rauswurfs von Rechstanwalt Hannig schreibt Fischer lang und breit. Ich zitiere die Würze in ihrer Kürze.
Ein Highlight der Verfahrenskunst war das nicht.
Wenn ich mal groß und stark bin, möchte ich auch so elegant formulieren können.
Sicher möchte die Antifa Gerichte am liebsten in ihre Obhut nehmen, damit diese den Kampf gegen Rechts führen. Unbesehen. Das ist aber nicht der gesetzlich definierte Aufgabenbereich von Gerichten.
Die faschistische Gesinnung der Antifa in einen Zwitscher. Nicht Taten bestrafen wollen sie, sondern Gesinnungen, die außerhalb ihrer Sektenideologie existieren.
Verband-BrG @rechte_gewalt
reminder: Milde Urteile gegen weitere "Gruppe Freital" Beteiligte zeigen erneut Justizproblem bei Rechtsterrorismus in Sachsen. Ohne RAASachsen, Nebenklagevertreter Pietrzyk hoff, Kati Lang wäre Justiz mit Bagatellisierung durchgekommen.
Gerichte haben keine Aufklärungspflicht, die über das aufzuklärende Verbrechen hinausgeht. Nirgends. Ein Verkehrsgericht ist kein Organ volkspädagischer Verkehrserziehung, so wie Gerichte keine Organe der Antifa sind. Noch nicht. Sie arbeiten dran.
Der Ausschuß muß auschließlich das leisten, was im Einsetzungsbeschluß steht. Die Aufklärung von Verbrechen wurde dabei bis gestern abend immer außen vorgelassen. Aus Gründen, denn in der gesamten schriftlich hinterlassen Geschichte aller Parlamentarischen Untersuchungsauschüsse der Bundesrepublik Deutschland ist kein einziges Blatt Papier hinterlegt, das der Aufklärung von Verbrechen dienlich war.
Aus Falschem folgt Beliebiges. Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.
Nein, Mosers unterirdische Amri-V-Mann-Schmiererei wurde in dem Beitrag nicht vergessen. Die habe ich auf Klopapier (3-lagig) internetausgedruckt und dem städtischen Klärwerk spendiert. Den gleichen Weg (ohne ausdrucken) nahm das von Mario Czaja in den Briefkästen friedlicher Marzahner Bürger entsorgte Umweltverbrechen. Tonnenweise wertvoller einheimischer Hölzer für Zeugs verrbannt, das keinen Marzahner interessiert. Niemand hat ihn darum gebeten, seinen ekligen Mist in fremden Briefkasten zu entsorgen. Krömer täte alte Kackbratze zu solchem Umweltfrevler sagen.