e. Einstellung des gegen Temme geführten Ermittlungsverfahrens Mit Verfügung vom Donnerstag, den 18. Januar 2007, stellte die Staatsanwaltschaft Kassel das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Zur Begründung führte die Staatsanwaltschaft aus, dass die umfangreichen Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht hätten erhärten können. Ein konkretes Tatmotiv habe nicht ermittelt werden können. Auch fehlten Bezüge zu den anderen acht Mordfällen, für die Temme nachprüfbare Alibis habe.Viele haben versuchten, ihren Enterhaken an Temme festzumachen. Alle sind abgerutscht. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde per staatsanwaltlicher Verfügung eingestellt. Auch beim Richterdarsteller am Schauspielhaus OLG in München kam er davon. Mithin, aller versuche, ihm etwas ans Zeug flicken zu wollen, so sie abseits der juristischen Spur stattfinden, zielen auf die Diffamierung der Person, um ihn doch noch in die Knie zu zwingen.
Oder nimmt man sich als erstes die Hessistischen Hetzjäger zur Brust. die sich in ihrer Hetzjagdgesellschaft pudelwohl fühlen, aber nicht merken, daß sie Unsinn plappern?
Fangen wir bei einem der wichtigsten Hetzjäger des Hessenlandes an.
Hermann Schaus @heschausNein. Seit 1949 waren die Nazi nicht mal ansatzweise eine Gefährdung für die noch junge deutsche Demokratie. Sie sind es auch heute nicht. In den fast 70 Jahren der Existenz einer oder zweier deutscher Demokratien gab es nur eine Gefährdung, die auch mit einem Erfolg gekrönt war. Das war 1989, als das ostdeutsche Volk ihrer Demokratie überdrüssig war und sich anstands- aber nicht rückstandslos der D-Mark-Demokratie einverleiben ließ.
Nazis stellen schon von jeher die größte Bedrohung unserer Demokratie dar. Deshalb wäre es auch so wichtig die NSU Netzwerke intensiv zu ermitteln. Aber da versagt die Bundesanwaltschaft weiterhin.
Um es mit den Worten von Peter Nowak, Verfolgter des Merkelregimes, zu sagen:
Die ersten rechten Großdemos gab es in Ostdeutschland im Wendeherbst 1989Spaß beiseite. Die Ostdeutschen kollektiv als Nazi zichtigen ist en vogue, hilft aber nicht weiter, weil es das aufgeworfene Thema größte Bedrohung unserer Demokratie nicht mal ansatzweise streift. Unsere Demokratie, der Staat als Beute, den es gegen jeden Feind zu verteidigen gilt, das ist der Dreh- und Angelpunkt. Jeder, der nicht im Sinne der abzählbaren Politmafia mitmacht, ist deren Feind und somit eine Bedrohung, und somit Nazi.
Die größte Bedrohung der Demokratie kann aber nur vom Volk in Gänze, also der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung, kommen, oder jenen, die ihren Arsch mit Litern von Büroleim in den Ratsstuben und Parlamenten auf 1000 Jahre festgeklebt haben. Die Demokratie fault immer zuerst von innen heraus und wird von jenen gefährdet, die die Deutungs- und Machthoheit über diese ausüben.
Genau das hat ja das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren zum Ausdruck gebracht.
Strafrechtlich war Temme schon lange aus dem Rennen. Moralisch pinkelte ihm vor allem die Linke ans Bein. Kann man gut finden oder eben eklig. Gepaart mit der zumindest öffentlich zelebrierten Dummheit linker Galionsfiguren sind sie aus dieser Gesamtsicht heraus nicht satisfaktionsfähig.
II. Ermittlungen gegen Andreas TemmeBereits mit der Einleitung zum Abschnitt Temme ist im Abschlußbericht des hessischen Untersuchungsausschusses alles gesagt (S. 376/PDF).
Einer der Schwerpunkte der polizeilichen Ermittlungen war das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen Andreas Temme. Es wurde über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten geführt. Besonders intensiv gestalteten sich die Ermittlungen gegen Temme ab dem 21. April 2006. Sie begannen mit der Durchsuchung seiner Wohnräume und einer mehrstündigen Beschuldigtenvernehmung und endeten mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Verfügung der Staatsanwaltschaft Kassel am 18. Januar 2007. Die „Spur Temme " wurde in den Jahren 2008 und 2012 nochmals überprüft. Strafrechtliche Ermittlungen wurden gegen ihn aber nicht wiederaufgenommen.
Was aber wollen die Linken dann, wenn es strafrechtlich nichts gibt, was gegen Temme vorzubringen ist? Ganz einfach, ablenken von ihrem Rassismus, Hassismus, ihrer Unfähigkeit, Kriminalfälle als das zu behandeln, was sie sind, also Kriminalfälle. Sie machen das, was spätestens seit Reichsminister Göring und Goebbels gute deutsche Tradition ist, Verbrechen politisch mißbrauchen. Liebknecht und Luxemburg wurden vom politischen Widersacher noch ohne Prozeß kurzerhand ermordet. Dieser Blöße gab man sich später so nicht wieder hin. Die moralische Diskreditierung und Vernichtung der bürgerlichen Existenz der Widerborste sind inzwischen ausreichend genug, seiner politischen Macht Geltung zu verschaffen.
Man lenkt davon ab, daß man dem Mord an Yozgat nicht aufgeklärt hat und auch nicht aufklären will, weil die Einigung auf Böhnhardt oder ersatzweise Mundlos als Mörder so prima ins politische Kalkül paßt. Was der Bundestag beschloß, muß sein.
Man baut sich eine Behörde als Gegner auf, die man u.a. deswegen als Gegner und Feind betrachtet, weil man möglicherweise von deren Mitarbeitern als solcher behandelt wurde. Das ist sogar verständlich. Nur vergißt man an der Stelle immer und immer wieder, daß der Verfassungsschutz keine Verbreche aufklärt. Er sammelt Informationen und wertet diese aus. Im schlimmsten Falle steht er Schmiere. Und im allerschlimmsten erfährt er, wer die Mörder waren und sagt's nicht weiter. Oder er sagt es weiter und darf nicht verraten, daß er es weitergesagt hat, weil es aus Gründen der politischen Opportunität angesagt ist, einen Mord nicht zu untersuchen.
All das führte dazu, daß Temme als Haßfigur aufgebaut wurde, an der sich Linke, Antifa und Genderverstrahlte abarbeiten durften oder ungefragt abarbeiteten. Alles völlig substanzfrei.
Dazu mehr im nächsten Teil, wenn wir uns einer kleinen Jagdkritik widmen.